Der Beschwerdeführer stand - jedenfalls - bis zum Ablauf des 31. August 2005 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und war der Österreichischen Post AG zur Dienstleistung zugewiesen. Aus einem Protokoll der Unternehmensrevision, Erhebungsdienst Linz, der Österreichischen Post AG geht Folgendes hervor: Der Beschwerdeführer sei wegen eines am 24. Juni 2005 stattgefundenen Vorfalles (hiezu siehe später) von MZ (im Folgenden: M) polizeilich zur Anzeige gebracht worden.... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: ABGB §870;BDG 1979 §109 Abs2 idF 1997/I/061;BDG 1979 §110 Abs1 Z1;BDG 1979 §21 idF 1995/043;BDG 1979 §43 Abs2;StGB §15 Abs1;StGB §205 Abs1;StGB §207 Abs1;
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer hat das Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs. 1 StGB und das Verbrechen des versuch... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: ABGB §870;BDG 1979 §109 Abs2 idF 1997/I/061;BDG 1979 §110 Abs1 Z1;BDG 1979 §21 idF 1995/043;BDG 1979 §43 Abs2;StGB §15 Abs1;StGB §205 Abs1;StGB §207 Abs1;
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer (Landzusteller) hat das Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs. 1 StGB und das Verbrec... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand - jedenfalls - bis zum Ablauf des 31. August 2005 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und war der Österreichischen Post AG zur Dienstleistung zugewiesen. Aus einem Protokoll der Unternehmensrevision, Erhebungsdienst Linz, der Österreichischen Post AG geht Folgendes hervor: Der Beschwerdeführer sei wegen eines am 24. Juni 2005 stattgefundenen Vorfalles (hiezu siehe später) von MZ (im Folgenden: M) polizeilich zur Anzeige gebracht worden.... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: ABGB §870;BDG 1979 §109 Abs2 idF 1997/I/061;BDG 1979 §110 Abs1 Z1;BDG 1979 §21 idF 1995/043;BDG 1979 §43 Abs2;StGB §15 Abs1;StGB §205 Abs1;StGB §207 Abs1;
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer hat das Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs. 1 StGB und das Verbrechen des versuch... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: ABGB §870;BDG 1979 §109 Abs2 idF 1997/I/061;BDG 1979 §110 Abs1 Z1;BDG 1979 §21 idF 1995/043;BDG 1979 §43 Abs2;StGB §15 Abs1;StGB §205 Abs1;StGB §207 Abs1;
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer (Landzusteller) hat das Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs. 1 StGB und das Verbrec... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Revierinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit dem Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres vom 29. Juni 2004 wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, nachstehende Dienstpflichtverletzung begangen zu haben: "Der Gendarmeriebeamte hat während der Zeit seiner Zuteilung zur Grenzkontrolle K vom 1. Juli 2003 bis zum 24. November 2003 auf seinem Personenkraftwagen der Marke Rena... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §110 Abs1;BDG 1979 §110 Abs2;BDG 1979 §38;BDG 1979 §39;BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §94 Abs1 Z1;BDG 1979 §97 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: Für die Frage, ob Verfolgungsverjährung eingetreten war, ist gemäß § 94 Abs. 1 Z. 1 BDG 1979 entscheidend, welche die für den Beschwerdeführer (Exekutivbeamter) während der Zeit seiner Dienstzuteilung... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Lehrer der Hotel- und Tourismusschulen Zell/Zillertal in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 9. Juli 1997 faßte die belangte Behörde den Beschluß, gegen den Beschwerdeführer ein Disziplinarverfahren einzuleiten. Der Spruch: dieses Bescheides hat folgenden Wortlaut: "Wegen des Verdachts, Prof. Mag. AD. habe (1) sich in unzulässiger Weise seit dem Schuljahr 1994/95 seinen Schülerinnen sexuell genähert, ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §109 Abs1;BDG 1979 §109 Abs3;BDG 1979 §110 Abs1;BDG 1979 §118 Abs1;BDG 1979 §123 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/06/25 91/09/0190 3 Stammrechtssatz Die Disziplinarkommission ist nicht gezwungen, vor der Erlassung des Einleitungsbeschlusses über die Disziplinaranzeige hinausgehende Ermittlungen durchführen zu lassen. Weitere Ermittlungen werd... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Bezirksinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er ist im Bereich der Bundespolizeidirektion Salzburg dem Wachzimmer Polizeidirektion Salzburg in der Funktion des zweiten Wachkommandanten (Sicherheitswachebeamter) zur Dienstleistung zugeteilt. Mit dem als Einleitungs- und Verhandlungsbeschluß bezeichneten, nunmehr angefochtenen Bescheid vom 21. Dezember 1995 hat die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §109 Abs1;BDG 1979 §109 Abs3;BDG 1979 §110 Abs1;BDG 1979 §118 Abs1;BDG 1979 §123 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/06/25 91/09/0190 3 Stammrechtssatz Die Disziplinarkommission ist nicht gezwungen, vor der Erlassung des Einleitungsbeschlusses über die Disziplinaranzeige hinausgehende Ermittlungen durchführen zu lassen. Weitere Ermittlungen werd... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §105;BDG 1979 §109 Abs1;BDG 1979 §109 Abs2;BDG 1979 §110 Abs1;BDG 1979 §110 Abs2;BDG 1979 §111; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/07/16 92/09/0120 1 Stammrechtssatz Das BDG 1979 geht von einem abgestuften Verfahren aus, dessen erster Schritt grundsätzlich beim Dienstvorgesetzten liegt, der im Rahmen der ihn treffenden Pflicht zur Dienstaufsicht Vore... mehr lesen...
Der im Jahre 1961 geborene Beschwerdeführer steht als Revierinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er ist dem Gendarmerieposten Neulengbach zur Dienstleistung zugeteilt. Aufgrund einer Anzeige der M. ersuchte die Staatsanwaltschaft St. Pölten den Gendarmerieposten Melk, gegen den Beschwerdeführer wegen Verdachtes des schweren Betruges mit einer Schadenssumme von 1,5 Mio S Erhebungen zu führen und Anzeige zu erstatten. Der Gendarmerieposten Melk leitete da... mehr lesen...
Der im Jahre 1961 geborene Beschwerdeführer steht als Revierinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er ist dem Gendarmerieposten Neulengbach zur Dienstleistung zugeteilt. Aufgrund einer Anzeige der M. ersuchte die Staatsanwaltschaft St. Pölten den Gendarmerieposten Melk, gegen den Beschwerdeführer wegen Verdachtes des schweren Betruges mit einer Schadenssumme von 1,5 Mio S Erhebungen zu führen und Anzeige zu erstatten. Der Gendarmerieposten Melk leitete da... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §110 Abs1 Z2;BDG 1979 §94 Abs1 Z1;BDG 1979 §94 Abs1 Z2;BDG 1979 §96; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/09/0112 E 23. November 1989 VwSlg 13069 A/1989 RS 2 Stammrechtssatz Maßgebend für den Beginn der sechsmonatigen Verjährungsfrist ist die Kenntnis - nicht das Kennenmüssen - der zu den Disziplinarbehörden zählenden Dienstbehörde von Tatsachen, die zur Annahm... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §110 Abs1 Z2;BDG 1979 §94 Abs1 Z1;BDG 1979 §94 Abs1 Z2;BDG 1979 §96; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/09/0112 E 23. November 1989 VwSlg 13069 A/1989 RS 2 Stammrechtssatz Maßgebend für den Beginn der sechsmonatigen Verjährungsfrist ist die Kenntnis - nicht das Kennenmüssen - der zu den Disziplinarbehörden zählenden Dienstbehörde von Tatsachen, die zur Annahm... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Amtsdirektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Heeres-Feldzeuglager Wien. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 4. Dezember 1995 faßte die belangte Behörde den Beschluß, gegen den Beschwerdeführer gemäß § 123 Abs. 1 BDG 1979 ein Disziplinarverfahren einzuleiten. Der Spruch: dieses, nunmehr vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheides hat folgenden Wortlaut: "Die Disziplinarkommission für ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Amtsdirektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Heeres-Feldzeuglager Wien. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 4. Dezember 1995 faßte die belangte Behörde den Beschluß, gegen den Beschwerdeführer gemäß § 123 Abs. 1 BDG 1979 ein Disziplinarverfahren einzuleiten. Der Spruch: dieses, nunmehr vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheides hat folgenden Wortlaut: "Die Disziplinarkommission für ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §110 Abs1 Z2;BDG 1979 §94 Abs1 Z1;BDG 1979 §96; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/09/0112 E 23. November 1989 VwSlg 13069 A/1989 RS 2 Stammrechtssatz Maßgebend für den Beginn der sechsmonatigen Verjährungsfrist ist die Kenntnis - nicht das Kennenmüssen - der zu den Disziplinarbehörden zählenden Dienstbehörde von Tatsachen, die zur Annahme berechtigen, ein ko... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §110 Abs1 Z2;BDG 1979 §94 Abs1 Z1;BDG 1979 §96; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/09/0112 E 23. November 1989 VwSlg 13069 A/1989 RS 2 Stammrechtssatz Maßgebend für den Beginn der sechsmonatigen Verjährungsfrist ist die Kenntnis - nicht das Kennenmüssen - der zu den Disziplinarbehörden zählenden Dienstbehörde von Tatsachen, die zur Annahme berechtigen, ein ko... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Revierinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Republik Österreich (Bund); er ist im Bereich der Bundespolizeidirektion St. Pölten als Polizeibeamter tätig. Mit Schreiben vom 5. April 1993, SW 7651, erstattete das Zentralinspektorat der Sicherheitswache der Bundespolizeidirektion St. Pölten gegen den Beschwerdeführer gemäß § 109 Abs. 1 BDG 1979 Disziplinaranzeige. Diese Anzeige war an den Polizeidirektor gerichtet und schilderte fol... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Gendarmeriebeamter (Gruppeninspektor) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Republik Österreich (Bund), er ist im Bereich des Landesgendarmeriekommandos für Vorarlberg tätig. Die Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit erstattete am 7. November 1994 gegen den Beschwerdeführer Disziplinaranzeige wegen Vornahme von Falscheintragungen im Fahrtenbuch für das Dienst-Kfz Kennzeichen Nr. BG nnnn. Der Beschwerdeführer sei verdächtig, s... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §109 Abs1;BDG 1979 §109 Abs3;BDG 1979 §110 Abs1;BDG 1979 §118 Abs1;BDG 1979 §123 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/06/25 91/09/0190 3 Stammrechtssatz Die Disziplinarkommission ist nicht gezwungen, vor der Erlassung des Einleitungsbeschlusses über die Disziplinaranzeige hinausgehende Ermittlungen durchführen zu lassen. Weitere Ermittlungen werd... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §109 Abs1;BDG 1979 §109 Abs3;BDG 1979 §110 Abs1;BDG 1979 §118 Abs1;BDG 1979 §123 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/06/25 91/09/0190 3 Stammrechtssatz Die Disziplinarkommission ist nicht gezwungen, vor der Erlassung des Einleitungsbeschlusses über die Disziplinaranzeige hinausgehende Ermittlungen durchführen zu lassen. Weitere Ermittlungen werd... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Oberrätin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Sie war bis zum 30. November 1993 als Leiterin der Justizanstalt A tätig. Als Folge der Vorgänge im sogenannten "Fall K." wurde sie ab dem 30. November 1993 der Justizanstalt B zugeteilt. Sie ist nun seit 1. Mai 1994 im psychologischen Dienst der Justizanstalt H eingesetzt. Ihrem Abzug aus der Justizanstalt A gingen mehrfache Befragungen über die Behandlung des auf Grund einer lebensl... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin steht als Oberrätin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Sie war bis zum 30. November 1993 als Leiterin der Justizanstalt A tätig. Als Folge der Vorgänge im sogenannten "Fall K." wurde sie ab dem 30. November 1993 der Justizanstalt B zugeteilt. Sie ist nun seit 1. Mai 1994 im psychologischen Dienst der Justizanstalt H eingesetzt. Ihrem Abzug aus der Justizanstalt A gingen mehrfache Befragungen über die Behandlung des auf Grund einer lebensl... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §110 Abs1 Z2;BDG 1979 §94 Abs1 Z1;BDG 1979 §96; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/09/0112 E 23. November 1989 VwSlg 13069 A/1989 RS 2 Stammrechtssatz Maßgebend für den Beginn der sechsmonatigen Verjährungsfrist ist die Kenntnis - nicht das Kennenmüssen - der zu den Disziplinarbehörden zählenden Dienstbehörde von Tatsachen, die zur Annahme berechtigen, ein ko... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §110 Abs1 Z2;BDG 1979 §94 Abs1 Z1;BDG 1979 §96; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/09/0112 E 23. November 1989 VwSlg 13069 A/1989 RS 2 Stammrechtssatz Maßgebend für den Beginn der sechsmonatigen Verjährungsfrist ist die Kenntnis - nicht das Kennenmüssen - der zu den Disziplinarbehörden zählenden Dienstbehörde von Tatsachen, die zur Annahme berechtigen, ein ko... mehr lesen...
Der am 31. Oktober 1947 geborene Beschwerdeführer ist Revierinspektor bei der Gendarmerie und war zuletzt (bis zu seiner Suspendierung) dem Gendarmerieposten L zur Dienstleistung zugeteilt. Mit dem angefochtenen Bescheid vom 24. Mai 1993 wurde gegen den Beschwerdeführer gemäß § 123 Abs. 1 BDG 1979 das Disziplinarverfahren eingeleitet, "weil der in der Disziplinaranzeige des Gendarmerieabteilungskommandos L vom 28.4.1992 (richtig: 1993), GZ 6530/92 (richtig: 6530/93), angezeigte Sa... mehr lesen...