Der 1958 geborene Beschwerdeführer stand als Revident in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle war das Bezirksgericht O. (im Folgenden kurz BG). Dort war der Beschwerdeführer als Vorsteher der Geschäftsstelle, als Rechtspfleger für Grundbuchsachen, Beamter des Fachdienstes im Grundbuch, Leiter der Geschäftsabteilungen für Exekutionssachen und Zivilprozesssachen sowie als Kostenbeamter, Inventar- und Materialverwalter tätig und mit der Bemessung der... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/07 Personalvertretung
Norm: BDG 1979 §107 Abs1;BDG 1979 §107 Abs2;BDG 1979 §84 idF 1986/389;PVG 1967 §9 Abs4 litb;
Rechtssatz: § 107 BDG 1979 enthält eine Regelung für das Disziplinarverfahren, nicht aber für das Leistungsfeststellungsverfahren. Weder aus § 9 Abs 4 lit b PVG (der dort geregelte nach der Rechtsprechung der PVAK unter der Einschränkung des § 2 Abs 2 PVG ste... mehr lesen...
Bezüglich des Sachverhaltes und des bisherigen Verfahrensablaufes wird, um Wiederholungen zu vermeiden, auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 31. Mai 1990, Zl. 90/09/0020, verwiesen, mit welchem der Bescheid der belangten Behörde vom 13. Dezember 1989, mit dem im Instanzenzuge ein gegenüber dem damaligen Beschwerdeführer, A, der dem nunmehrigen Beschwerdeführer am 8. November 1989 Vollmacht erteilt hatte, ihn im anhängigen Kommandantenverfahren zu vertreten (§ 29 Abs. 1 ... mehr lesen...
Index: 43/01 Wehrrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §107 Abs1;HDG 1985 §28 Abs1;HDG 1985 §29 Abs1;
Rechtssatz: Der zum Verteidiger bestellte Bf, der nicht zu den "Parteien" des Verfahrens gehört, verfolgt keine subjektiven Rechte in dem gegen einen anderen geführten Disziplinarverfahren. Subjektive Rechte zur Verfahrensgestaltung stehen ihm nicht zu. Seine Aufgabe hätte sich, wenn er zu... mehr lesen...
Index: 43/01 Wehrrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §107 Abs1;HDG 1985 §28 Abs1;HDG 1985 §29 Abs1;
Rechtssatz: Als ein unverzichtbares Element der Rechtsstaatlichkeit des Disziplinarverfahrens gewährleistet § 29 Abs 1 HDG 1985 dem Beschuldigten, für den bis zur Verurteilung die Vermutung seiner Unschuld streitet, höchst persönliche prozessuale Rechte und Möglichkeiten mit der erforderli... mehr lesen...
Der im Jahre 1944 geborene Beschwerdeführer stand als Amtssekretär in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war das Finanzamt für den n. Bezirk (Großbetriebsprüfungsabteilung). Das Landesgericht R hatte den Beschwerdeführer mit dem in Rechtskraft erwachsenen Urteil vom 5. April 1989, 17 Vr 831/87, Hv 7/88, des Verbrechens der versuchten Erpressung unter Ausnützung einer Amtsstellung nach §§ 15, 144 Abs. 1 i.V.m. § 313 StGB und des Vergehens... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §107 Abs1;
Rechtssatz: Ist der Besch zur mündlichen Verhandlung ohne seinen durch Vollmacht ausgewiesenen Rechtsfreund erschienen und hat er ausdrücklich erklärt, daß er ohne Rechtsanwalt, den er sich nicht mehr leisten könne, verhandeln möchte, so hat dies zur Folge, daß der Besch während der gesamten Berufungsverhandlung als sich selbst verteidigend iSd § 10... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Gruppeninspektor der Zollwache in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Zollamt K. Nach Ausweis der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte die belangte Behörde am 30. Juli 1990 beschlossen, gegen den Beschwerdeführer gemäß § 123 Abs. 1 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. Nr. 333 (BDG 1979), ein Disziplinarverfahren einzuleiten. Im Spruch: dieses Bescheides wird dem Beschwerdeführer zur Last gelegt, er h... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §105 Z1;BDG 1979 §107 Abs1;BDG 1979 §124 Abs7;BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §46 Abs1;BDG 1979 §46 Abs5;
Rechtssatz: Da der Grundsatz, daß Beamte zur Selbstbelastung und Überführung nicht verpflichtet sind, auch für Selbstbezichtigungen mit disziplinären Folgen außerhalb eines Disziplinarverfahrens gilt und somit ein Beamter, dem in einer Aufsichtsbeschwerde Diens... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte27/01 Rechtsanwälte40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;AVG §49;BDG 1979 §105 Z1;BDG 1979 §107 Abs1;BDG 1979 §44 Abs1;MRK Art6 Abs1;RAO 1868 §8;
Rechtssatz: Die einem fairen Verfahren immanente Forderung nach verfahrensmäßiger Selbständigkeit des durch eine Dienstaufsichtbeschwerde zunächst in ein Verwaltungsverfahren hineingezogenen Beamt... mehr lesen...
Index: 27/01 Rechtsanwälte40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;AVG §49 Abs1;BDG 1979 §105 Z1;BDG 1979 §107 Abs1;BDG 1979 §124 Abs1;BDG 1979 §44 Abs1;RAO 1868 §8;
Rechtssatz: Das nach § 105 Z 1 BDG 1979 auf das Disziplinarverfahren anzuwendende AVG enthält keine positiv-rechtliche Regelung eines Rechts des Zeugen auf Rechtsbeistand, die den allgemein auch für ihn gel... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte27/01 Rechtsanwälte63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §105 Z1;BDG 1979 §107 Abs1;BDG 1979 §124 Abs7;BDG 1979 §44 Abs1;BDG 1979 §46 Abs1;BDG 1979 §46 Abs5;MRK Art6 Abs1;RAO 1868 §9 Abs2;
Rechtssatz: Wenn auch die generelle Ausnahme von der Verschwiegenheitspflicht im § 46 Abs 5 BDG 1979 nur für Äußerungen "im Disziplinarverfahren", in welchem sich der Besch durch einen Rechts... mehr lesen...
Index: 27/01 Rechtsanwälte40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs2;AVG §49;AVG §50;BDG 1979 §105 Z1;BDG 1979 §107 Abs1;BDG 1979 §124 Abs7;BDG 1979 §44 Abs1;RAO 1868 §9;
Rechtssatz: Es stellt keine Dienstpflichtverletzung iSd § 44 Abs 1 BDG 1979 dar, wenn in einem Aufsichtsbeschwerdeverfahren ein Beamter lediglich durch seinen ausgewiesenen Rechtsfreund zu den in der Auf... mehr lesen...