Norm: PatG
Rechtssatz: Entscheidungen des OLG Wien in Patentsachen und in Gebrauchsmustersachen ab 2021 (Datum der Veröffentlichung im RIS) - Einzelfälle; für die Jahre 2014 bis 2017 s RW0000837; für die Jahre 2018 bis 2020 s RW0000893. Entscheidungstexte 33 R 69/20i Entscheidungstext OLG Wien 24.11.2020 33 R 69/20i Farbmischende Sammeloptik ... mehr lesen...
Norm: PatG
Rechtssatz: Entscheidungen des OLG Wien in Patentsachen und in Gebrauchsmustersachen 2018 bis 2020 (Datum der Veröffentlichung im RIS) - Einzelfälle; für die Jahre 2014 bis 2017 s RW0000837; ab 2021 s RW0000992. Entscheidungstexte 133 R 107/17h Entscheidungstext OLG Wien 11.12.2017 133 R 107/17h Kleinkindertrage; Bestimmtheit des UnterlassungsbegehrensVeröff ÖBl 2018/25, 2... mehr lesen...
Begründung: Für den Kläger ist beim Österreichischen Patentamt unter Nummer AT 5588 U1 mit Schutzbeginn 15. 7. 2002 ein Gleitschichtkühler zum Kühlen elektronischer Bauteile (insbesondere von Mikroprozessoren) als Muster registriert. Es weist ua folgende Ansprüche auf: 1. Vorrichtung zum Kühlen elektronischer Bauelemente (1), insbesondere zum Kühlen von Mikroprozessoren, mit - einer ersten Platte (2) aus einem gut wärmeleitenden Material; - einer weiteren Platte (3), die an der er... mehr lesen...
Norm: PatG 1970 §163PatG 1970 §165 Abs5
Rechtssatz: Dass das Patentamt oder der OPM im Feststellungsverfahren nach § 163 PatG die Eingriffsfrage anders beurteilt hat, als vorher die Gerichte, bildet keinen Wiederaufnahms- grund gemäß § 156 Abs 5 PatG. Entscheidungstexte 4 Ob 155/02a Entscheidungstext OGH 20.08.2002 4 Ob 155/02a Veröff: SZ 2002/103 ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Inhaberin des österreichischen Patents Nr E 75275 (EPA-Veröffentlichungsnummer 0278419) mit der Priorität vom 13. 2. 1987 (Bundesrepublik Deutschland) mit dem Titel "wasserundurchlässige Dichtungsmatte, bestehend im Wesentlichen aus einer Trägerschicht, einer Zwischenschicht aus quellfähigem Ton und einer Deckschicht". Die Beklagte erzeugt und vertreibt Dichtungs-Bentonit-Matten unter der Bezeichnung "L*****". Mit der Behauptung, die Merkmale des Ansp... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Inhaber des österreichischen Patentes Nr 341.342; Gegenstand dieses Patentes ist ein Gepäcktransportwagen. Der für das Verfahren wesentliche Anspruch 1 des Patentes lautet: "Gepäcktransportwagen mit einem mit mindestens einem vorderen und zwei hinteren Rädern versehenen Grundrahmen, an dessen hinterem Ende oberhalb der hinteren Räder ein vertikaler Schieberahmen angeordnet ist, der zwei mit ihrem unteren Ende am Grundrahmen befestigte und im Ber... mehr lesen...
Der Kläger Dipl.-Ing. Peter W ist Inhaber des europäischen Patents Nr. 0005837, das eine Befestigungsvorrichtung für Fassadenelemente betrifft. Veröffentlichungstag der Anmeldung beim Europäischen Patentamt ist der 12. 12. 1979. Die Patentanmeldung wurde am 15. 12. 1979 im Österreichischen Patentamt als offengelegt angekundigt. Die Bekanntmachung des Hinweises auf die Patenterteilung durch das Europäische Patentamt erfolgte am 25. 2. 1981. Patentanspruch 1 dieses Patentes lautet: ... mehr lesen...
Norm: PatG 1970 §22 Abs1PatG 1970 §147 litaPatG 1970 §163
Rechtssatz: Keine Umgehung eines Schutzrechtes durch eine sogenannte "verschlechterte Ausführung", wenn trotz der qualitativen Variation einzelner Erfindungsmerkmale auch der modifizierte Gegenstand den erfindungswesentlichen Effekt erreicht. OPMS vom 23.11.1966, Op 9/65; Veröff: PatBl 1967,105 = ÖBl 1967,77 Entscheidungstexte 4 Ob 321... mehr lesen...
Norm: PatG 1970 §1PatG 1970 §22 Abs1PatG 1970 §163
Rechtssatz: Die Verschiedenheit der zur Problemlösung angewendeten Mittel schließt die Annahme einer patentrechtlichen Äquivalenz aus, weil eine bestimmte Ausführungsform dann jedenfalls nicht mehr in den Schutzbereich eines Patents fällt, wenn sie ohne Benützung des in der Patentschrift dargestellten Erfindungsgedankens den angestrebten technischen Effekt auf wesentlich andere, nach dem Stand ... mehr lesen...
Norm: PatG 1970 §22PatG 1970 §147PatG 1970 §163
Rechtssatz: Die in der deutschen Rechtsprechung übliche, extreme Unterscheidung zwischen dem Erfindungsgedanken einerseits und dem Schutzumfang eines Patents andererseits ist abzulehnen. Bei der Entscheidung über einen Feststellungsantrag kommt es vielmehr nur darauf an, ob die wesentlichen Merkmale der Erfindung, wie sie im Patentanspruch - und gegebenenfalls in der Patentbeschreibung - zum Ausdr... mehr lesen...
Norm: PatG §112 ffPatG §140 ffPatG §163ZPO §228 H4ZPO §240 Abs3ZPO §411 Ac
Rechtssatz: Im Verfahren über einen Feststellungsantrag nach § 163 PatG ist der OPM an ein zwischen denselben Parteien ergangenes rechtskräftiges Feststellungsurteil des Zivilgerichts, wonach der Feststellungsgegenstand unter das Patent fällt, gebunden; er hat daher den Feststellungsantrag ohne weitere Prüfung seiner materiellen Berechtigung abzuweisen. VerwBeh werden du... mehr lesen...
Norm: PatG §1PatG §163
Rechtssatz: Äquivalenz des Feststellungsgegenstandes mit dem Gegenstand des Patents. Veröff: ÖBl 1971,76 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OPM0002:1970:RS0105358 Dokumentnummer JJR_19701111_OPM0002_0000OP00001_6900000_001 mehr lesen...
Norm: PatG §163
Rechtssatz: Ein Feststellungsantrag ist allein nach dem im Patentregister eingetragenen Wortlaut des Patentes zu beurteilen; dabei entscheidet nur das Wesentliche des geschützten Patentspruches einerseits und des Feststellungsgegenstandes andererseits. Wenn das von einem Feststellungsantrag betroffene Patent während des Berufungsverfahrens erlischt, kann das Feststellungsverfahren nur dann fortgesetzt und durch eine Sachentschei... mehr lesen...
Norm: PatG §163
Rechtssatz: a) Bei der Prüfung der Frage, ob ein Feststellungsgegenstand unter das bestimmt bezeichnete Patent fällt, kommt es nur darauf an, ob die wesentlichen, in den Patentansprüchen zum Ausdruck kommenden Merkmale der Erfindung beim Feststellungsgegenstand wiederkehren. b) Das Patent des Geklagten ist im Feststellungsverfahren nicht auf Neuheit oder Erfindungseigenschaft zu prüfen; vielmehr hat alles, was in der Patentschri... mehr lesen...
Norm: PatG 1970 §163
Rechtssatz: Auch im Patentfeststellungsprozeß nach § 111 PatG kann nicht die Nichtigkeit des in Rede stehenden Patents eingewendet werden. Entscheidungstexte 3 Ob 456/56 Entscheidungstext OGH 24.10.1956 3 Ob 456/56 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0071459 Dokument... mehr lesen...
Norm: JN §1 CIXaPatG §163PatÜG §10
Rechtssatz: § 10 Abs 1 PatÜG besagt nur, daß Altpatente, über deren Eintragung in das österreichische Patentregister noch nicht entschieden wurde, materiellrechtlich nach den bis zur Wiedereinführung des österreichischen PatG geltenden dt Bestimmungen zu behandeln sind; verfahrensrechtlich sind die österreichischen Vorschriften anzuwenden. Für die Entscheidung von patentrechtlichen Feststellungsanträgen ist da... mehr lesen...
Norm: PatG §163ZPO §228 C2
Rechtssatz: Der Feststellungsantrag nach dem § 111 PatG schließt in allen Fällen, in denen er zulässig ist, die Feststellungsklage nach dem § 228 ZPO aus. Entscheidungstexte 4 Ob 459/33 Entscheidungstext OGH 16.11.1933 4 Ob 459/33 Veröff: SZ 15/229 4 Ob 336/69 Entscheidungstext OGH 25.11.1969 4 Ob ... mehr lesen...
Norm: PatG 1970 §147PatG 1970 §149PatG 1970 §163
Rechtssatz: Zur Auslegung der Bestimmungen der §§ 95, 97 und 111 des PatG, BGBl 1925/366. Entscheidungstexte Os 637/26 Entscheidungstext OGH 28.10.1926 Os 637/26 Veröff: SSt VI/118 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1926:RS0071243 Dokumentnummer... mehr lesen...