Norm: BAG §27a Abs2EG-RL 2005/36/EG - Berufsqualifikationenrichtlinie 32005L0036 allg
Rechtssatz: Bei der Prüfung der Gleichwertigkeit nach § 27a Abs 2 BAG ist die Gleichwertigkeit von der zuständigen Verwaltungsbehörde gemeinschaftsrechtskonform, nämlich iSd RL 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, auszulegen. In diesem Verfahren ist auch Ausmaß und Inhalt der im Ausland absolvierten Ausbildung im Hinblick auf eine allfäll... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Dr. Hradil als Vorsitzenden, die Hofräte Dr. Fellinger und Dr. Schramm sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Peter Krüger (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Peter Schleinbach (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei M*****, vertreten durch Dr. Thomas Krankl, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Part... mehr lesen...
Begründung: Die Mutter des Beklagten lebt seit Mai 2003 in einem Pflegeheim. Da sie die Aufenthalts- und Pflegekosten nicht zur Gänze selbst zahlen kann, bezieht sie Sozialhilfe vom klagenden Land Tirol. Die monatlichen Leistungen betrugen zunächst 1.135,40 EUR, seit Anfang 2004 werden monatlich 1.445,94 EUR gewährt. Der Beklagte ist Pensionist. Seine Pension betrug im Jahr 2003 netto 1.531,74 EUR, im Jahr 2004 netto 1.516,01 EUR, im Jahr 2005 netto 1.541,66 EUR und im Jahr 2006 net... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Kuras sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Andrea Komar und Dr. Lukas Stärker als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei A*****, vertreten durch Grießer Gerlach Gahleitner, Rechtsanwälte in Wien, wider die bekl... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hopf sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Helmut Szongott und Herbert Bernold als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Dr. Felicitas U*****, Ärztin, *****, vertreten durch Dr. Harald Bisanz, Rechtsanwalt in Wien, gegen... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Bauer als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger und Dr. Hoch sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Manfred Matzka (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Günther Degold (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Milorad R*****, ohne Beschäftigung, BIH... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Berufungsgericht hat den Berufsschutz des Klägers als Maurer zutreffend verneint. Es reicht daher insoweit aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 510 Abs 3 zweiter Satz ZPO). Das Berufungsgericht hat den Berufsschutz des Klägers als Maurer zutreffend verneint. Es reicht daher insoweit aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (Paragraph 510, Absatz 3, zweiter Satz ZPO). ... mehr lesen...
Norm: ASVG §255 Abs1 BaBAG §27a Abs2
Rechtssatz: Für die Frage, ob ein Beruf im Sinne des § 255 Abs 1 ASVG im Ausland erlernt wurde, ist bei Fehlen einer entsprechenden Gleichstellung in einem Staatsvertrag oder durch Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten entscheidend, ob ein rechtsgestaltender Gleichstellungsbescheid vorliegt. Entscheidungstexte 10 ObS 139/02t ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die im Revisionsverfahren noch strittige Rechtsfrage, ob der Klägerin Berufsschutz nach § 255 Abs 1 ASVG (erlernter Beruf) zukommt, zutreffend verneint. Es kann daher gemäß § 510 Abs 3 zweiter Satz ZPO auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung verwiesen werden. Das Berufungsgericht hat die im Revisionsverfahren noch strittige Rechtsfrage, ob der Klägerin Berufsschutz... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 22. 12. 1951 geborene Kläger hat in der Zeit vom 27. Mai bis 27. Juni 1970 im Gebiet der ehemaligen Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien, Republik Bosnien-Herzegovina, die Abschlussprüfung im Lehrberuf "Zimmerer" erfolgreich abgelegt. Mit Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 1. 9. 1998, GZ 34.082/177-III/A/3/98, wurde ausgesprochen, dass diese Abschlussprüfung gemäß § 27a BAG mit der österreichischen Lehrabschl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 19. 7. 1944 geborene Kläger begehrt in seiner gegen den ablehnenden Bescheid der beklagten Partei vom 3. 4. 1998 gerichtete Klage die Gewährung der Invaliditätspension ab 1. 3. 1998. Die beklagte Partei hat die Abweisung des Klagebegehrens beantragt. Der Kläger hat im ehemaligen Jugoslawien die Grundschule besucht und im Jahr 1970 eine Prüfung als Zimmerer abgelegt. Danach arbeitete er in Jugoslawien in der Landwirtschaft und bei einem Bauunterne... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat den Berufsschutz des Klägers als Maurer zutreffend verneint. Es reicht daher insoweit aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 510 Abs 3 zweiter Satz ZPO). Das Berufungsgericht hat den Berufsschutz des Klägers als Maurer zutreffend verneint. Es reicht daher insoweit aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuw... mehr lesen...
Norm: AVG allgBAG §27a Abs2BEinstG §14 Abs2MRK Art6 Abs1 II5a5ZPO §190 C1
Rechtssatz: Der Feststellungsbescheid im Sinne des § 14 Abs 2 BEinstG entfaltet trotz mangelnder Parteistellung des Arbeitgebers volle Tatbestandswirkung auch gegenüber dem Arbeitgeber. Der Bescheid über die Einschätzung des Grades der Behinderung genügt bereits, um bestimmte rechtliche Wirkungen hervorzurufen, die sich nicht aus dem Bescheid selbst, sondern daraus ergebe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 6.11.1947 geborene Kläger, der gemäß Bescheid des Landesinvalidenamtes für Wien, Niederösterreich und Burgenland vom 12.11.1993 ab 14.10.1993 mit einem Behinderungsgrad von 50 % dem Kreis der begünstigten Behinderten angehört, wurde vom Dienstgeber mit Schreiben vom 5.11.1993 zum 15.2.1994 gekündigt. Der Antrag der Beklagten auf nachträgliche Zustimmung zur Kündigung oder auf Zustimmung zur einer in Zukunft auszusprechenden Kündigung wurde mit Beschei... mehr lesen...
Norm: BAG §27a Abs1BAG §27a Abs2
Rechtssatz: Die Regelung des § 27a BAG schafft die Voraussetzungen, berufsorientierte Bildungsgänge, die im Ausland abgeschlossen worden sind, durch Gleichhaltung mit den entsprechenden österreichischen Prüfungszeugnissen nach dem BAG anzuerkennen. Ist eine Gleichstellung durch einen Staatsvertrag erfolgt, dann bedarf es in Ansehung der Gleichhaltung von ausländischen Prüfungszeugnissen keiner weiteren Rechtsakt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 14.2.1943 geborene Kläger war von 1959 bis 1963 als Bauhilfsarbeiter, sodann als Hilfsarbeiter, Estrichleger, Eisen- und Bodenleger und von 1975 bis 1976 abermals als Estrichleger beschäftigt. In Österreich scheinen sonst keine Versicherungszeiten auf. Seit 1976 war der Kläger nur mehr in der Bundesrepublik Deutschland als Estrichleger beschäftigt. Dort hat er auch am 3.3.1978 die Gesellenprüfung als Estrichleger erfolgreich abgelegt (in den Urteilen ... mehr lesen...
Norm: ASVG §255 BaBAG §27a Abs1BAG §27a Abs2
Rechtssatz: Gemäß § 27a Abs 1 BAG ist eine im Ausland erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung auf Antrag desjenigen, der diese Prüfung abgelegt hat, bei Vorliegen der Voraussetzungen des lit a und b dieser Bestimmung vom BMHGI einer in Österreich in dem entsprechenden in der Lehrberufsliste angeführte Lehrberuf erfolgreich abgelegten Lehrabschlussprüfung gleichzuhalten. An den diesbezüglichen rech... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 1.5.1945 geborene Kläger, der bis Ende 1972 in Jugoslawien beschäftigt war, befindet sich seit Jänner 1983 in Österreich (unbestritten gebliebenes Vorbringen des Klägers AS 81). Er hat in Jugoslawien den Beruf eines Spenglers erlernt und die Abschlußprüfung am 20.6.1964 abgelegt. Im weiteren erlernte er den Schlosserberuf und legte die Abschlußprüfung am 17.9.1971 ab. Mit Bescheid des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 22.6.1989 wu... mehr lesen...