Norm
ASVG §255 Abs1 BaRechtssatz
Für die Frage, ob ein Beruf im Sinne des § 255 Abs 1 ASVG im Ausland erlernt wurde, ist bei Fehlen einer entsprechenden Gleichstellung in einem Staatsvertrag oder durch Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten entscheidend, ob ein rechtsgestaltender Gleichstellungsbescheid vorliegt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116489Im RIS seit
13.06.2002Zuletzt aktualisiert am
15.06.2015