RS OGH 1991/9/24 10ObS238/91, 10ObS456/97z, 10ObS71/99k, 10ObS162/00x, 10ObS25/01a, 10ObS139/02t, 10

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.09.1991
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Norm

ASVG §255 Ba
BAG §27a Abs1
BAG §27a Abs2

Rechtssatz

Gemäß § 27a Abs 1 BAG ist eine im Ausland erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung auf Antrag desjenigen, der diese Prüfung abgelegt hat, bei Vorliegen der Voraussetzungen des lit a und b dieser Bestimmung vom BMHGI einer in Österreich in dem entsprechenden in der Lehrberufsliste angeführte Lehrberuf erfolgreich abgelegten Lehrabschlussprüfung gleichzuhalten. An den diesbezüglichen rechtskräftigen Bescheid einer zuständigen Verwaltungsbehörde sind die Gerichte gebunden, auch wenn den Parteien des Prozesses am Verwaltungsverfahren keine Beteiligtenstellung zugekommen ist. (Hier: in Jugoslawien abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf des Schlossers).

Entscheidungstexte

  • 10 ObS 238/91
    Entscheidungstext OGH 24.09.1991 10 ObS 238/91
    Veröff: SSV - NF 5/99
  • 10 ObS 456/97z
    Entscheidungstext OGH 27.01.1998 10 ObS 456/97z
    Auch; Beisatz: Hier: § 27a Abs 2 BAG. (T1)
  • 10 ObS 71/99k
    Entscheidungstext OGH 01.06.1999 10 ObS 71/99k
    Vgl auch; nur: Gemäß § 27a Abs 1 BAG ist eine im Ausland erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung auf Antrag desjenigen, der diese Prüfung abgelegt hat, bei Vorliegen der Voraussetzungen des lit a und b dieser Bestimmung vom BMHGI einer in Österreich in dem entsprechenden in der Lehrberufsliste angeführte Lehrberuf erfolgreich abgelegten Lehrabschlussprüfung gleichzuhalten. (T2)
  • 10 ObS 162/00x
    Entscheidungstext OGH 24.10.2000 10 ObS 162/00x
    Beis wie T1; Beisatz: Ein Beruf gilt auch dann als erlernt im Sinne des § 255 Abs 1 ASVG, wenn eine Gleichstellung eines im Ausland erworbenen Prüfungszeugnisses im Sinne des § 27a BAG erfolgt ist. (T3); Beisatz: Ist keine rechtsgestaltende Anerkennung des ausländischen Lehrabschlusses aufgrund eines Individualantrages gemäß § 27a Abs 2 BAG erfolgt, dann scheidet die Vorfragenprüfung durch das Gericht und damit die Annahme eines erlernten Berufes aus. (T4)
  • 10 ObS 25/01a
    Entscheidungstext OGH 20.03.2001 10 ObS 25/01a
    nur: Gemäß § 27a Abs 1 BAG ist eine im Ausland erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung auf Antrag desjenigen, der diese Prüfung abgelegt hat, bei Vorliegen der Voraussetzungen des lit a und b dieser Bestimmung vom BMHGI einer in Österreich in dem entsprechenden in der Lehrberufsliste angeführte Lehrberuf erfolgreich abgelegten Lehrabschlussprüfung gleichzuhalten. An den diesbezüglichen rechtskräftigen Bescheid einer zuständigen Verwaltungsbehörde sind die Gerichte gebunden, auch wenn den Parteien des Prozesses am Verwaltungsverfahren keine Beteiligtenstellung zugekommen ist. (T5); Beis wie T1; Beis wie T3; Beisatz: Der Versicherte erwirbt die berufliche Qualifikation als Facharbeiter nicht erst mit dem Zeitpunkt der Bescheiderlassung. Die im Ausland abgelegte Prüfung ist in dem im Bescheid bezeichneten Umfang so zu werten, wie wenn sie in Österreich abgelegt worden wäre (so bereits SSV-NF 5/99). (T6); Veröff: SZ 74/48
  • 10 ObS 139/02t
    Entscheidungstext OGH 14.05.2002 10 ObS 139/02t
    Auch; nur: Gemäß § 27a Abs 1 BAG ist eine im Ausland erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung auf Antrag desjenigen, der diese Prüfung abgelegt hat, bei Vorliegen der Voraussetzungen des lit a und b dieser Bestimmung vom BMHGI einer in Österreich in dem entsprechenden in der Lehrberufsliste angeführte Lehrberuf erfolgreich abgelegten Lehrabschlussprüfung gleichzuhalten. An den diesbezüglichen rechtskräftigen Bescheid einer zuständigen Verwaltungsbehörde sind die Gerichte gebunden. (T7); Beisatz: Derzeit: Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten. (T8)
  • 10 ObS 236/02g
    Entscheidungstext OGH 23.07.2002 10 ObS 236/02g
    Vgl auch; Beis wie T3
  • 10 ObS 90/12a
    Entscheidungstext OGH 10.09.2012 10 ObS 90/12a
    Auch; Beis wie T4; Veröff: SZ 2012/85

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0052663

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

15.06.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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