RS OGH 1994/6/8 9ObA91/94, 9ObA246/01v, 8ObA13/03z, 8ObA32/03v, 8ObA65/11h

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Veröffentlicht am 08.06.1994
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Norm

BAG §15 Abs3 lita
GewO 1859 §82 litd

Rechtssatz

Bei den erstgenannten Delikten in dieser Bestimmung wird die dadurch hervorgerufene Vertrauensunwürdigkeit subintelligiert. Hinsichtlich der sonstigen strafbaren Handlungen, die auch das außerdienstliche Verhalten betreffen können, muss das Vorliegen der Vertrauensunwürdigkeit geprüft werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0052754

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

15.11.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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