Norm
BAG §15 Abs3 litaRechtssatz
Bei den erstgenannten Delikten in dieser Bestimmung wird die dadurch hervorgerufene Vertrauensunwürdigkeit subintelligiert. Hinsichtlich der sonstigen strafbaren Handlungen, die auch das außerdienstliche Verhalten betreffen können, muss das Vorliegen der Vertrauensunwürdigkeit geprüft werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0052754Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
15.11.2011