Norm
BAG §15 Abs3 litbRechtssatz
Der Auflösungsgrund liegt vor, wenn der Lehrling den Lehrberechtigten erheblich wörtlich beleidigt hat. Zwischen der Beleidigung und dem Lehrverhältnis muß zumindest ein mittelbarer Zusammenhang bestehen; sie muß in Verletzungsabsicht (Vorsatz) erfolgen.
Hier: Für den Lehrling war nicht zu erkennen, daß der Lehrberechtigte von dieser im privaten Umfeld geäußerten Beleidigung Kenntnis erlangen wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110942Dokumentnummer
JJR_19981021_OGH0002_009OBA00270_98S0000_001