Norm: BAG §15 Abs2
Rechtssatz: Zwar kann der Ausspruch der vorzeitigen Auflösung des Lehrverhältnisses grundsätzlich nur unverzüglich und schriftlich erfolgen, doch kann die (spätere) schriftliche Auflösungserklärung nicht isoliert gesehen werden, wenn bereits vorher eine eindeutige mündliche Auflösungserklärung abgegeben wurde und beide Teile davon ausgegangen sind, dass das Lehrverhältnis beendet wird. Das Unterlassen der unverzüglichen (form... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: A) Zum Fortsetzungsbeschluss: Über das Vermögen der vormals Beklagten wurde nach Erhebung der Revision und der freigestellten Revisionsbeantwortung am 14. 10. 2010 das Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung (mittlerweile ein Konkursverfahren) eröffnet und der nunmehrige Beklagte zum Insolvenzverwalter bestellt. Dieser beantragte am 3. 1. 2011 die Fortsetzung des unterbrochenen Verfahrens. Die Klageforderung sei im Insolvenzverfahren angemeldet und von ihm in ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 2. 6. 1992 geborene Klägerin war als Lehrling im Lehrberuf Friseurin und Perückenmacherin ab 28. 8. 2007 bei der Beklagten beschäftigt. Die Lehrzeit sollte vom 28. 8. 2007 bis 27. 8. 2010 dauern. Der Ehemann der Beklagten hat von dieser eine Generalvollmacht und ist unter anderem für die Lohnverrechnung und sämtliche Büroarbeiten zuständig. Er hilft auch bei der Arbeit mit, macht Lehrlinge auf fachliche Fehler aufmerksam und zeigt ihnen Verschiedenes, um ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der aufgrund eines Lehrvertrags seit 7. 7. 2008 bei der Beklagten beschäftigte Kläger sollte den Lehrberuf des KFZ-Technikers erlernen. Der Kläger arbeitete vom Beginn des Lehrverhältnisses bis 2. 9. 2008 im Betrieb der Beklagten und besuchte dann ab 3. 9. 2008 die Berufsschule. Am 19. 9. 2008 wurde von der Beklagten das Lehrverhältnis unter Berufung auf die Probezeit aufgelöst. Der Kläger begehrt für die Zeit ab 20. 9. 2008 seine Lehrlingsentschädigung als Künd... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war seit 1. 1. 2005 bei der Beklagten als Lehrling im Lehrberuf Hotel- und Gastgewerbeassistent beschäftigt. Am 26. 3. 2007 forderte der Geschäftsführer der Beklagten den Kläger per SMS auf, zu einem Gespräch zu ihm zu kommen. Der genaue Inhalt dieses Gesprächs steht nicht fest. Jedenfalls fragte der Beklagte den Kläger, welche Vorstellungen er habe und ob er das Lehrverhältnis fortsetzen wolle. Der Kläger erklärte, das Lehrverhältnis nicht mehr fortsetzen, ... mehr lesen...
Norm: BAG §15 Abs2
Rechtssatz: Die Kündigung des Ausbildungsverhältnisses eines Lehrlings mittels SMS entspricht nicht dem Schriftlichkeitsgebot des § 15 Abs 2 BAG. Entscheidungstexte 9 ObA 96/07v Entscheidungstext OGH 07.02.2008 9 ObA 96/07v European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123215 ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte mit ihrer Klage vom 15. 6. 2004, die vom Beklagten ihr gegenüber am 25. 5. 2004 ausgesprochene „Kündigung" für rechtsunwirksam zu erklären. Dazu brachte die Klägerin vor, dass sie am 17. 5. 2004 vom Beklagten als Sachbearbeiterin eingestellt worden sei, wobei ein Probemonat vereinbart worden sei. Am 19. 5. 2004 habe sie der Seniorchef sexuell belästigt, indem er ihr während der Arbeit auf das Gesäß gegriffen habe. Sie habe den Beklagten mit den Wo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrte von der Beklagten den aus dem
Spruch: ersichtlichen Betrag und brachte dazu vor, bei der Beklagten, welche ein Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen betreibt, vom 2. 2. 2004 bis 20. 2. 2004 beschäftigt gewesen zu sein, wobei es sich aufgrund des Kollektivvertrags für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung um ein Probezeitverhältnis gehandelt habe. Die Klägerin sei von der Beklagten an „N*****" überlassen worden, wo sie mit dem Verpacken ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: : Rechtliche Beurteilung Die von der Revision relevierte Nichtigkeit wegen Befangenheit des an der Entscheidung des Berufungsgerichtes beteiligten fachkundigen Laienrichter aus dem Kreis der Arbeitnehmer liegt nicht vor. Zutreffend hat das Berufungsgericht über den erst nach Urteilsfällung gegen den fachkundigen Laienrichter gestellten Ablehnungsantrag entschieden (vgl RIS-Justiz RS0042028 mwN zuletzt 8 ObA 259/01y). Das Berufungsgericht ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Gemäß § 15 Abs 2 BAG idF vor der BAG-Nov 2000 (BGBl I 2000/83) kann das Lehrverhältnis - soweit hier von Interesse - während der ersten zwei Monate sowohl vom Lehrberechtigten als auch vom Lehrling jederzeit einseitig aufgelöst werden. Durch die BAG-Nov 2000 wurde diese nunmehr in § 15 Abs 1 BAG geregelte "Probezeit" auf drei Monate verlängert. Diese Änderung trat nach Art I Z 8 der Novelle mit 1. 9. 2000 in Kraft. Übergangsbestimmungen, die die Anwendung d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin bewarb sich bei der beklagten Partei um eine Stelle als Planungsassistentin. Nach mehreren Gesprächen wurde ein Arbeitsvertrag dahin geschlossen, dass als Arbeitsantritt der 23. 2. 1998 vereinbart war; dieser Beginn wurde jedoch einvernehmlich auf den 20. 2. 1998 vorverlegt, wofür die Klägerin den ihr inzwischen rechtskräftig zugesprochenen Betrag von S 2.000 begehrte. Im Übrigen war ein Probemonat vereinbart und ein darauf folgendes bis 22. 5. ... mehr lesen...
Norm: BAG §15 Abs2
Rechtssatz: Die Bestimmung über die Probezeit bildet für beide Vertragsparteien sowohl hinsichtlich der Zeitspanne wie auch hinsichtlich der Auflösungsmöglichkeit unabdingbares Recht. Die Bestimmungen über die Probezeit unterliegen somit nicht dem sogenannten Günstigkeitsprinzip (hier: der Lehrberechtigte löste innerhalb der Probezeit das Lehrverhältnis auf und ging anschließend mit demselben Lehrling ein neues Lehrverhältnis... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der Erstbeklagten ( - die Zweitbeklagte ist die Komplementärgesellschaft der Erstbeklagten - ) ab 1.8.1991 als Lehrling im Lehrberuf Tischler beschäftigt. Ab 2.9.1991 besuchte der Kläger die - lehrgangsmäßig geführte - Berufsschule in Kuchl. Dieser Berufsschulbesuch hätte zwei Monate gedauert; in dieser Zeit wurde der Kläger im Betrieb der Erstbeklagten nicht ausgebildet und erbrachte dort keine Dienstleistungen. Am 11.9.1991 löste die Ers... mehr lesen...
Norm: BAG §15 Abs2
Rechtssatz: Beginnt der Lehrling im ersten Monat des Lehrverhältnisses mit der Erfüllung seiner Berufsschulpflicht in einer lehrgangsmäßig geführten Berufsschule, steht den beiden Lehrvertragsparteien nach Beendigung des Berufsschullehrganges nur mehr jene Zeit als Probezeit zur Verfügung, die zum Zeitpunkt des Beginnes der Schulpflicht in der lehrgangsmäßig geführten Berufsschule noch bis auf die Zeitspanne von einem Monat d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zwischen der am 22.Dezember 1966 geborenen Klägerin und der beklagten Partei wurde mit Wirkung vom 2.September 1982 ein Lehrvertrag im Lehrberuf "Bürokaufmann" abgeschlossen. Die Klägerin begann mit dem angeführten Tag ihre Beschäftigung als Lehrling und erhielt bis zu ihrem Ausscheiden die im Kollektivvertrag vorgesehene Lehrlingsentschädigung. Die
Begründung: eines Angestelltendienstverhältnisses war von keiner Seite ins Auge gefaßt worden. Mit Bescheid der L... mehr lesen...
Norm: BAG §12 Abs4BAG §15 Abs1BAG §15 Abs2
Rechtssatz: Aus den Abs 1 und Abs 2 letzter Satz des § 15 BAG ergibt sich eindeutig, daß eine Ausdehnung der Auflösungsgründe des § 15 BAG durch Vereinbarungen im Lehrvertrag nicht zulässig ist, weil hiedurch die zwingenden Bestimmungen des § 15 BAG umgangen würden. Insofern ist das im § 12 Abs 4 BAG normierte Recht der Parteien, wonach in die Lehrverträge weitere Vereinbarungen aufgenommen werden könn... mehr lesen...
Die Klägerin begehrt gegenüber der Beklagten die Feststellung, daß das zwischen ihnen begrundete Beschäftigungsverhältnis nach wie vor aufrecht besteht. Sie sei ab 12. 1. 1982 zur Beklagten in ein Beschäftigungsverhältnis zum Zweck des Erlernens des Lehrberufes "Friseur und Perückenmacher" getreten; vorher habe sie bereits am 2., 4. und 11. 1. 1982 Arbeitsleistungen für die Beklagte erbracht. In der Zeit vom 1. 8. 1980 bis 31. 12. 1981 habe sie in einem anderen Betrieb einen Teil der ... mehr lesen...
Norm: BAG §15 Abs2MuttSchG §10MuttSchG §10a
Rechtssatz: Für die Beantwortung der Frage, ob der Kündigungsschutz und Entlassungsschutz des MuttSchG auf Probearbeitsverhältnisse anwendbar ist, kommt es auf den rechtlichen Charakter der Auflösungserklärung nicht entscheidend an. Entscheidend ist vielmehr der Zweck der Rechtseinrichtung des Probeverhältnisses. Dieser ist vor allem darauf gerichtet, den Parteien des Arbeitsvertrages die Möglichkeit ... mehr lesen...
Norm: BAG §14 Abs2 litcBAG §15 Abs2BAG §20 Abs3
Rechtssatz: In der Zeit vom Abschluß des Lehrvertrages bis zu dessen Eintragung oder bis zur Verweigerung der Eintragung durch die zuständige Lehrlingsstelle der Kammer der gewerblichen Wirtschaft liegt hinsichtlich der Wirksamkeit des Lehrverhältnisses ein Schwebezustand vor; erst mit der Eintragung des Lehrvertrages ist klargestellt, daß das Lehrverhältnis von Beginn an rechtsgültig ist. Dieser ... mehr lesen...