IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Binder als Einzelrichterin über die Beschwerde der A Handelsgesellschaft mbH., ***, ***, gegen den Bescheid der Landeshauptfrau von Niederösterreich vom 20. Juli 2020, Zl. ***, betreffend Feststellung nach dem Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG 2002), nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht: 1. Anlässlich der Beschwerde wird der angefochtene Bescheid in se... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 22.12.2020 Norm: AWG 2002 §2 Abs5 Z6AWG 2002 §5 Abs1AWG 2002 §6 Abs1 Z1AWG 2002 §6 Abs6AWG 2002 §37
Rechtssatz: Ob begründete Zweifel iSd § 6 Abs 1 AWG objektiven Kriterien entsprechen müssen ist grundsätzlich nicht festgelegt und geben die Gesetzesmaterialien darüber auch keinerlei Auskunft. Man wird daher davon ausgehen können, dass dann kein begründeter Zweifel besteht, we... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 22.12.2020 Norm: AWG 2002 §2 Abs5 Z6AWG 2002 §5 Abs1AWG 2002 §6 Abs1 Z1AWG 2002 §6 Abs6AWG 2002 §37
Rechtssatz: Identität der Sache liegt dann vor, wenn einerseits weder in der für die Vorentscheidung maßgeblichen Rechtslage noch in den für die Beurteilung der in der Vorentscheidung als maßgebend erachteten tatsächlichen Umständen eine Änderung eingetreten ist (vgl VwGH Ra 20... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 22.12.2020 Norm: AWG 2002 §2 Abs5 Z6AWG 2002 §5 Abs1AWG 2002 §6 Abs1 Z1AWG 2002 §6 Abs6AWG 2002 §37
Rechtssatz: Wesentlich ist eine Änderung des Sachverhalts nur dann, wenn sie für sich allein oder iVm anderen Tatsachen den Schluss zulässt, dass nunmehr bei Bedachtnahme auf die damals als maßgeblich erachteten Erwägungen eine andere Beurteilung jener Umstände, die der angefoc... mehr lesen...
Rechtssatznummer 4 Entscheidungsdatum 22.12.2020 Norm: AWG 2002 §2 Abs5 Z6AWG 2002 §5 Abs1AWG 2002 §6 Abs1 Z1AWG 2002 §6 Abs6AWG 2002 §37
Rechtssatz: Von einer Entledigung im Sinn des § 2 Abs 1 Z 1 AWG kann nur dann gesprochen werden, wenn die Weitergabe der Sache in erster Linie darauf abzielt, diese loszuwerden, und darin somit das überwiegende Motiv für die Weitergabe bzw Weggabe der Sache gelegen ist (vgl stR... mehr lesen...
Rechtssatznummer 5 Entscheidungsdatum 22.12.2020 Norm: AWG 2002 §2 Abs5 Z6AWG 2002 §5 Abs1AWG 2002 §6 Abs1 Z1AWG 2002 §6 Abs6AWG 2002 §37
Rechtssatz: Insbesondere, weil § 6 Abs 6 AWG die Erlassung eines förmlichen Feststellungsbescheides vorsieht, kann aus der Wortwahl „mitgeteilt“ abgeleitet werden, dass die Abfallrechtsbehörde lediglich ihre Rechtsmeinung kundgetan hat, und kein normativer Abspruch über eine et... mehr lesen...
Rechtssatznummer 6 Entscheidungsdatum 22.12.2020 Norm: AWG 2002 §2 Abs5 Z6AWG 2002 §5 Abs1AWG 2002 §6 Abs1 Z1AWG 2002 §6 Abs6AWG 2002 §37
Rechtssatz: Die Lagerung von Abfällen außerhalb des Anfallsortes ist grundsätzlich als Abfallbehandlung zu klassifizieren. Doch das bloße Lagern von Abfällen ist noch nicht als „Lagerung von Abfällen“ im Sinne der Errichtung und des Betriebes einer ortsfesten Behandlungsanlage ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Binder als Einzelrichterin über die Beschwerde des A, vertreten durch B Rechtsanwälte GmbH, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn vom 28. Dezember 2016, Zl. ***, betreffend Feststellung nach dem Altlastensanierungsgesetz (AlSAG), nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht: 1. Gemäß § 28 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (Vw... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 13.09.2018 Norm: ALSAG 1989 §3 Abs1 Z1ALSAG 1989 §3 Abs1a Z6ALSAG 1989 §10 Abs1AWG 2002 §1 Abs3AWG 2002 §5 Abs1AWG 2002 §37 Abs1
Rechtssatz: Aus dem Umstand, dass der Gesetzgeber in § 37 Abs. 1 AWG 2002 die Errichtung und den Betrieb einer Baurestmassendeponie einer Bewilligungspflicht unterwirft und auf Grund der Tatsache, dass die Deponieverordnung 2008 für solche Deponien ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 13.09.2018 Norm: ALSAG 1989 §3 Abs1 Z1ALSAG 1989 §3 Abs1a Z6ALSAG 1989 §10 Abs1AWG 2002 §1 Abs3AWG 2002 §5 Abs1AWG 2002 §37 Abs1
Rechtssatz: Durch die Aufhebung des § 2 Abs. 6 AlSAG idF BGBl. Nr. 201/1996 mit BGBl. I 71/2003 besteht zum Abfallbegriff bei Baurestmassen wieder der in § 2 Abs. 4 AlSAG normierte Rückgriff auf die Vorschriften des § 2 AWG 2002, sodass § 5 AWG 2002... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 13.09.2018 Norm: ALSAG 1989 §3 Abs1 Z1ALSAG 1989 §3 Abs1a Z6ALSAG 1989 §10 Abs1AWG 2002 §1 Abs3AWG 2002 §5 Abs1AWG 2002 §37 Abs1
Rechtssatz: Nach dem Wortlaut des Gesetzes reicht es zur Beendigung der Abfalleigenschaft noch nicht, dass die Altstoffe die in § 5 Abs. 1 AWG 2002 bezeichnete (produktähnliche) Qualität aufweisen. Entscheidend ist vielmehr die Tatsache, dass die Al... mehr lesen...
Rechtssatznummer 4 Entscheidungsdatum 13.09.2018 Norm: ALSAG 1989 §3 Abs1 Z1ALSAG 1989 §3 Abs1a Z6ALSAG 1989 §10 Abs1AWG 2002 §1 Abs3AWG 2002 §5 Abs1AWG 2002 §37 Abs1
Rechtssatz: Beide Voraussetzungen für die Beitragsbefreiung und zwar einerseits das Vorliegen aller für die Ausnahme notwendigen rechtlichen Voraussetzungen (Vorliegen der erforderlichen Bewilligungen, Anzeigen oder Nichtuntersagungen), andererseits... mehr lesen...