1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Revi... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Revi... mehr lesen...
I. 1 Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch vom 28. Juni 2016 wurde dem Revisionswerber als handelsrechtlichem Geschäftsführer der L. GmbH vorgeworfen, dass am 18. April 2016 in G. im Zuge der Bauarbeiten betreffend die (näher beschriebene) „Betriebsentwicklung Süd“ (Spruchpunkt 1.) ein Graben auf einer Länge von rund 40 m auf eine Breite von ca. 3 m ausgegraben und nahezu auf ganzer Länge mit einem rund 1 m breiten Streifenfundament und ca. 19 Piloten versehen worde... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 2002 §26AWG 2002 §26 Abs1AWG 2002 §26 Abs3AWG 2002 §26 Abs6VStG §9 Abs1VStG §9 Abs2
Rechtssatz: Wie sich aus dem eindeutigen Wortlaut des § 26 AWG 2002 ergibt, ist nach dieser Bestimmung nur der gemäß § 26 Abs. 1 leg. cit. bestellte abfallrechtliche Geschäftsführer verantwortlicher Beauftragter im Sinne des § 9 (Abs. 1 und 2) VStG. Für die nich... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: ASVGAWG 2002 §26 Abs1AWG 2002 §26 Abs3AWG 2002 §26 Abs6VStG §9
Rechtssatz: Der Gesetzgeber hat in § 26 Abs. 3 AWG 2002 in eindeutiger Weise zum Ausdruck gebracht, dass nur der gemäß § 26 Abs. 1 AWG 2002 - nicht jedoch auch eine gemäß § 26 Abs. 6 leg. cit. namhaft gemachte verantwortliche Person - verantwor... mehr lesen...
Mit Bescheid des Obmannes der Mitbeteiligten vom 1. Oktober 1993 wurde dem H, welcher Rechtsvorgänger der Beschwerdeführerin im Eigentum der Liegenschaft 2500 Baden, T-Straße 10, ist, gemäß § 23 Abs. 1 und 2 des Niederösterreichischen Abfallwirtschaftsgesetzes 1992, LGBl. 8240-0 (im Folgenden: NÖ AWG), die Abfallwirtschaftsgebühr und die Abfallwirtschaftsabgabe wie folgt vorgeschrieben: Abfallwirtschaftsgebühr (Restmüll) S 14.757,03 Abfallwirtschaftsgebühr (Biomüll) S 2.641,19 Abfal... mehr lesen...
Index: L34003 Abgabenordnung NiederösterreichL37133 Abfallabgabe Müllabgabe Sonderabfallabgabe SondermüllabgabeMüllabfuhrabgabe NiederösterreichL82403 Abfall Müll Sonderabfall Sondermüll Niederösterreich32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AWG NÖ 1992 §26 Abs1;AWG NÖ 1992 §27 Abs2;BAO §198;LAO NÖ 1977 §150;
Rechtssatz: Nach dem klaren Wortlaut des Spruches des in Rede stehenden Bescheides wurde dem... mehr lesen...
Index: L37133 Abfallabgabe Müllabgabe Sonderabfallabgabe SondermüllabgabeMüllabfuhrabgabe NiederösterreichL82403 Abfall Müll Sonderabfall Sondermüll Niederösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein23/04 Exekutionsordnung
Norm: AWG NÖ 1992 §23 Abs1 Z1;AWG NÖ 1992 §23 Abs1 Z2;AWG NÖ 1992 §26 Abs1;AWG NÖ 1992 §27 Abs2;AWG NÖ 1992 §30;EO §150 Abs1;EO §209;EO §216 Abs1 Z2;EO §237;EONov 2000 Art1 Z72 litb;VwRallg;
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist handelsrechtlicher und abfallrechtlicher Geschäftsführer der S-GmbH mit Sitz in xxxx P im Verwaltungsbezirk S. Diese Gesellschaft ist u.a. zur Entsorgung gefährlicher Abfälle befugt und hat von 2001 bis 2003 für die C-GmbH den Transport von Trockenbatterien vom RWA-Lager in Korneuburg nach Wien-Simmering durchgeführt. Die Transporte erfolgten durch die Verwendung flüssigkeitsdichter und mit einer Abdeckplane verschlossener Absetzmulden, wobei die Beladung der ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 2002 §26 Abs1;AWG 2002 §26 Abs3;VStG §27 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/07/0137 E 15. Jänner 1998 RS 2 Stammrechtssatz Der Tatort liegt dort, wo die Dispositionen und Anweisungen zur Vermeidung der Verstöße gegen die Verwaltungsvorschriften hätten gesetzt werden müssen. Dies ist bei einem abfallrechtlichen Geschäftsführer, welchem zu... mehr lesen...
Index: 83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 2002 §25 Abs1;AWG 2002 §26 Abs1;
Rechtssatz: § 26 Abs 1 AWG 2002 steht in engem Zusammenhang mit § 25 Abs 1 legcit. So ist aus der ausdrücklichen Bezugnahme auf den Erlaubniswerber, der für den Fall, dass er die in Bezug auf die auszuübende Tätigkeit erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht selbst nachweist, einen abfallrechtlichen Geschäftsführer zu ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 2002 §25 Abs2 Z3;AWG 2002 §26 Abs1;AWG 2002 §26 Abs3;VStG §9;
Rechtssatz: Nach § 26 Abs 3 AWG 2002 ist der abfallrechtliche Geschäftsführer für die fachlich einwandfreie Ausübung der Tätigkeit gemäß Abs 1 und die Einhaltung der diesbezüglichen abfallrechtlichen Vorschriften verantwortlich. Transporteurtätigkeiten (§ 25 Abs 2 Z 3 AWG 2002) zähle... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer beantragten die "Entbindung von der Verpflichtung zur Leistung des Abfallbeseitigungsentgelts". Mit Bescheid vom 30. November 1995 wies der Obmann des Gemeindeverbandes für Abfallbeseitigung im Verwaltungsbezirk B (im folgenden: Gemeindeverband) den Antrag unter Berufung auf die §§ 69, 92 und 183 der Niederösterreichischen Abgabenordnung 1977, LGBl. Nr. 3400-0 und § 27 Abs. 2 des Niederösterreichischen Abfallwirtschaftsgesetzes 1992, LGBl. 8240-0, zurück. In der B... mehr lesen...
Index: L37133 Abfallabgabe Müllabgabe Sonderabfallabgabe SondermüllabgabeMüllabfuhrabgabe NiederösterreichL82403 Abfall Müll Sonderabfall Sondermüll Niederösterreich
Norm: AWG NÖ 1992 §26 Abs1;AWG NÖ 1992 §27;
Rechtssatz: Das Tatbestandselement des § 26 Abs 1 NÖ AWG 1992, daß es sich um Grundstücke im Pflichtbereich handeln muß, bei deren widmungsgemäßer Verwendung mit Abfallanfall gerechnet werden kann, statuiert... mehr lesen...
Index: L37133 Abfallabgabe Müllabgabe Sonderabfallabgabe SondermüllabgabeMüllabfuhrabgabe NiederösterreichL82403 Abfall Müll Sonderabfall Sondermüll Niederösterreich
Norm: AWG NÖ 1992 §11 Abs7;AWG NÖ 1992 §26 Abs1;
Rechtssatz: Voraussetzung für eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 11 Abs 7 NÖ AWG 1992 ist, daß es sich um ein Grundstück handelt, auf dem sich kein Wohngebäude befindet. Der Wortlaut des § 11 Abs 7 NÖ AWG... mehr lesen...