Entscheidungsgründe: Der am 19. 3. 1956 geborene Kläger führte von 1988 bis Juni 2007 als Unternehmer einen Transportbetrieb mit 16 bis 18 Mitarbeitern sowie ab 2004 auch eine Tankstelle. Im Vorverfahren 16 Cgs 320/06i des Erstgerichts verpflichtete sich die beklagte Partei mit Vergleich vom 16. 5. 2008 zur Zahlung einer Erwerbsunfähigkeitspension an den Kläger für den Zeitraum vom 1. 5. 2007 bis 31. 8. 2008. Vor Abschluss dieses Vergleichs wurde über die Notwendigkeit einer Behandl... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Dr. Schinko als Vorsitzenden, die Hofräte Dr. Fellinger und Dr. Hoch sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Johannes Pflug (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Mag. Markus Szelinger (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Peter K*****, Pensionist, *****, vertreten durch Dr. Wolfgang Löhnert, Rechtsanwalt ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger befand sich am 20. 10. 1998 in einem aufrechten Dienstverhältnis als Schweißer. Er war an diesem Tag in der Früh auf einer Baustelle seines Dienstgebers in St. Pölten damit beschäftigt, die für die Schweißgeräte benötigten, ungefähr 90 kg schweren Gasflaschen auf ein Fahrzeug aufzuladen. Dabei fiel eine Gasflasche, die sich bereits auf der Ladefläche des Fahrzeugs befand, auf den Rücken des Klägers. Der Kläger wurde durch das Gewicht der Gasflasche zu Boden ge... mehr lesen...
Begründung: Die am 26. 12. 1947 geborene Klägerin bezieht seit 1. Oktober 2005 von der beklagten Pensionsversicherungsanstalt eine Berufsunfähigkeitspension in einer monatlichen Höhe von 226,18 EUR (2005). Mit Bescheid vom 20. 4. 2006 hat die beklagte Partei einen Anspruch der Klägerin auf Ausgleichszulage für die Zeit von 1. 10. 2005 bis 31. 12. 2005 abgelehnt und die Ausgleichszulage für die Zeit ab 1. 1. 2006 mit 4,35 EUR monatlich festgesetzt. Die Ehe der Klägerin mit Friedri... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schinko als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger und Dr. Hoch sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Helmut Brandl (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Georg Eberl (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Paul P*****, ohne Beschäftigung, *****, ... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 2. 1. 2001 lehnte die Beklagte den Antrag des am 16. 11. 1953 geborenen Klägers auf Zuerkennung einer Invaliditätspension mit der
Begründung: ab, der beim Kläger vorliegende Leidenszustand habe bereits vor der Arbeitsaufnahme in Österreich bestanden, weshalb der Kläger nie imstande gewesen sei, einer auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bewertbaren Beschäftigung nachzugehen. Dagegen richtet sich die Klage auf Gewährung der Invaliditätspension ab dem Stichta... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schinko als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger und Dr. Hoch sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Peter Wolf (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Robert Hauser (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Haluk Ö*****, ohne Beschäftigung, *****, v... mehr lesen...
Begründung: Der an das Berufungsgericht gerichtete Antrag des Klägers auf Abänderung des Unzulässigkeitsausspruches dahin, dass die ordentliche Revision doch für zulässig erklärt werde, war verfehlt, weil in Streitigkeiten in Arbeits- und Sozialrechtssachen (§ 502 Abs 5 Z 4 ZPO iVm ZVN 2002, BGBl I Nr 76/2002) gemäß § 505 Abs 4 ZPO eine außerordentliche Revision erhoben werden kann, wenn das Berufungsgericht im Berufungsurteil nach § 500 Abs 2 Z 3 ZPO ausgesprochen hat, dass die or... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Revision ist nicht berechtigt. Der geltend gemachte Revisionsgrund der Aktenwidrigkeit betrifft nicht - wie in der Revision behauptet - Feststellungen des Berufungsgerichts, sondern Erwägungen des Berufungsgerichts im Zusammenhang mit der Behandlung der Beweisrüge der Berufung, somit die Beweiswürdigungsfrage. Eigene Feststellungen hat das Berufungsgericht nämlich nicht getroffen, sondern vielmehr die Feststell... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Bauer als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger und Dr. Hoch sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Manfred Engelmann (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Johann Holper (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Heinrich C*****, ohne Beschäftigung, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Bezeichnung der beklagten Partei war von Amts wegen von "Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter" auf "Pensionsversicherungsanstalt" zu berichtigen, weil mit 1. 1. 2003 alle Rechte und Verbindlichkeiten der Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter auf die neu errichtete Pensionsversicherungsanstalt als Gesamtrechtsnachfolger übergegangen sind (§ 538a ASVG idF 59. ASVG-Novelle BGBl I 2002/1). Die Bezeichnung der beklagten Partei war von Amts wegen von "Pe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes richtig ist, genügt es, auf diese Ausführungen zu verweisen (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Da die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes richtig ist, genügt es, auf diese Ausführungen zu verweisen (Paragraph 510, Absatz 3, Satz 2 ZPO). Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senates ist ein Ausschluss vom Arbeitsmarkt nur dann anzunehmen, wenn die maßgebliche ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Unter dem Revisionsgrund der unrichtigen rechtlichen Beurteilung der Sache macht der Kläger geltend, er habe den Anscheinsbeweis eines Kausalzusammenhangs erbracht. Das Erstgericht habe nicht festgestellt, es sei zumindest gleich wahrscheinlich, dass eine andere Ursache als der festgestellte Sturz des Klägers am 17. 12. 1998 die Bandscheibenvorfälle im selben Ausmaß und etwa zur selben Zeit herbeigeführt hätte und e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 2. 8. 1955 geborene Klägerin erlitt am 28. 6. 1979 als Hausarbeiterin in einer Allgemeinen öffentlichen Krankenanstalt einen Arbeitsunfall. Sie stürzte im Operationssaal, wobei sie sich keine über eine Prellung der Lendenwirbelsäule und eine fragliche Prellung des Lumbalmarks hinausgehenden Verletzungen zuzog. Bei der Klägerin liegt eine MRT-gesicherte Multiple Sklerose (Enzephalomyelitis disseminata) vor, die 1999 diagnostiziert wurde; seitdem steht die ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 2. 4. 1974 geborene Kläger besuchte nach Absolvierung von 4 Klassen Volksschule und 4 Klassen Hauptschule im Schuljahr 1989/90 die HTL, Studienrichtung Kunststofftechnik, konnte die Klasse aber nicht positiv abschließen. Die Schuljahre 1990/91 und 1991/92 verbrachte er im Aufbaugymnasium Horn, weil er Priester werden wollte. Er konnte sich aber in die Klassengemeinschaft nicht integrieren und verließ schließlich die Schule. Vom 11. 7. bis 7. 8. 1991 arbei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 22. 8. 1975 zwischen der Klägerin und Günter S***** geschlossene Ehe wurde mit Urteil des Kreisgerichts Wiener Neustadt vom 18. 12. 1985, 1 Cg 914/85, aus dem alleinigen Verschulden des Günter S***** geschieden. Der Scheidungsvergleich enthält keinen Unterhaltsverzicht. Zum Zeitpunkt der Scheidung bewohnten die Klägerin und Günter S***** eine Mietwohnung in Wiener Neustadt, eine Dienstwohnung der Klägerin. Im Scheidungsvergleich verpflichtete sich Günter ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 11. 8. 1941 geborene Klägerin hat am 13. 7. 1962 mit Johann G***** die Ehe geschlossen. Die Ehe wurde mit Urteil des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien vom 8. 10. 1973 aus beiderseitigem Verschulden geschieden. Im Vergleich vom 8. 10. 1973 haben die Ehegatten wechselseitig auf Unterhalt, auch für den Fall geänderter Verhältnisse, Krankheit und unverschuldeter Notlage verzichtet. Bereits ein Jahr nach der Scheidung ging die Klägerin mit Johann G****... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Von der beklagten Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten wurde dem am 14. 9. 1978 geborenen Kläger nach dem Tod seines Vaters eine Waisenpension ab 1. 10. 1998 zuerkannt. Nach der Beendigung des Zivildienstes mit 30. 9. 1998 inskribierte der Kläger Betriebswirtschaft an der Wirtschaftsuniversität Wien. Das Wintersemester 1998/99 begann mit 1. 10. 1998 und endete am 31. 1. 1999. In diesem Semester legte der Kläger eine Prüfung im Fach Marketing ab. Die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat zu Recht den Nachweis von Krankenständen von jährlich mehr als sieben Wochen durch den Kläger als nicht erbracht angesehen. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung zu verweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat zu Recht den Nachweis von Krankenständen von jährlich mehr als sieben Wochen durch den Kläger als nicht erbracht angesehe... mehr lesen...
Norm: ASGG §87 Abs4ASGG §65 Abs1 Z2
Rechtssatz: Gemäß § 87 Abs 4 ASGG darf in Rechtsstreitigkeiten nach § 65 Abs 1 Z 2 eine Klage wegen des Bestehens einer Rück- oder Kostenersatzpflicht der Klägerin nur abgewiesen werden, wenn die beklagte Partei das Vorliegen der Voraussetzungen dieser Pflicht beweist. Nach § 1297 ABGB wird aber auch vermutet, dass jeder, welcher den Verstandesgebrauch besitzt, eines solchen Grades des Fleißes und der Aufmerk... mehr lesen...
Mit der am 3.11.1999 beim Erstgericht überreichten Klage bekämpft die ***** geborene Klägerin den Bescheid der beklagten Partei vom 12.10.1999 (Beilage ./A), worin die Wiener Gebietskrankenkasse festgestellt hat, dass der Bezug des Karenzgeldes und des Zuschusses zum Karenzgeld anlässlich der Entbindung der Klägerin vom 3.3.1998 ab 30.10.1998 zu Unrecht erfolgt sei, die Zuerkennung dieser Leistungen widerrufen werde und die Klägerin zur Rückzahlung des Karenzgeldes, des Zuschusses zum... mehr lesen...
Begründung: Dem Kläger wurden im Zuge einer zahnärztlichen Behandlung Amalgamfüllungen durch Keramik-Inlays und Goldfüllungen ersetzt. Nach den vom Erstgericht im zweiten Rechtsgang getroffenen Feststellungen sei eine Amalgamunverträglichkeit des Klägers nicht feststellbar. Eine Amalgamunverträglichkeit sei beim Kläger nie ausgetestet worden. Die vom Kläger beschriebene Beschwerdesymptomatik (Müdigkeit usw) könne zwar grundsätzlich auch bei einer Quecksilberbelastung auftreten, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor. Die Feststellung des medizinischen Leistungskalküls und welche Tätigkeiten aufgrund desselben noch verrichtet werden können, gehört dem Tatsachenbereich an (RIS-Justiz RS0043118, 10 ObS 326/00i). Mit den Ausführungen des Berufungsgerichtes zu den auf dem Gutachten des Sachverständigen für Berufskunde beruhenden Feststellungen der ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Erstgericht wies das auf Gewährung eines Teilersatzes der Bestattungskosten und einer Witwenrente im gesetzlichen Ausmaß nach ihrem am 30. 12. 1996 verstorbenen Ehemann gerichtete Klagebegehren der Klägerin mit der
Begründung: ab, der Tod des Versicherten sei nicht durch eine Berufskrankheit veruracht worden. Nach den Feststellungen sei der am 30. 12. 1996 an einem Bronchuskarzinom (Plattenepithelkarzinom = klassisches Raucherkarzinom) verstorbene Ehemann... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes ist zutreffend, sodass es ausreicht, auf deren Richtigkeit zu verweisen (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen des Revisionswerbers entgegenzuhalten: Die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes ist zutreffend, sodass es ausreicht, auf deren Richtigkeit zu verweisen (Paragraph 510, Absatz 3, Satz 2 ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen des Revisionswerbers entgegenzuhalten: ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 20. 10. 1977 geborene Kläger, der nach dem Tod seines Vaters von der beklagten Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten eine Waisenpension bezieht, maturierte im Juni 1996. Bereits am 31. 5. 1996 hatte er der beklagten Partei bekanntgegeben, daß er voraussichtlich ab 1. 10. 1996 den Zivildienst absolvieren werde. Mit Schreiben vom 12. 6. 1996 gab der Kläger bekannt, daß er nach Ableistung seines Zivildienstes mit dem Jusstudium an der Universität... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die gerügte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens (§ 503 Z 2 ZPO) liegt nicht vor; diese Beurteilung bedarf nach § 510 Abs 3 Satz 3 ZPO keiner
Begründung: . Den Revisionsausführungen ist daher nur folgendes entgegenzuhalten: Die gerügte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens (Paragraph 503, Ziffer 2, ZPO) liegt nicht vor; diese Beurteilung bedarf nach Paragraph 510, Absatz 3, Satz 3 ZPO keiner
Begründung: . De... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens nach § 503 Z 2 ZPO liegt nicht vor; diese Beurteilung bedarf nach § 510 Abs 3 Satz 3 ZPO keiner
Begründung: . Mängel des erstinstanzlichen Verfahrens, die schon in der Berufung geltend gemacht, vom Berufungsgericht aber verneint wurden, können nach ständiger Rechtsprechung - auch im Verfahren nach dem ASGG - nicht mehr mit Erfolg in der Revision gerügt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit rechtskräftigem Beschluß des Bezirksgerichtes Bezau vom 20. 7. 1993, 1 C 244/93d, wurde die zwischen Josef Eduard K***** und der Klägerin am 28. 10. 1983 vor dem Standesamt Mittelberg geschlossene Ehe gemäß § 55a EheG geschieden. In dem anläßlich der Tagsatzung vom 20. 7. 1993 geschlossenen Vergleich verzichteten beide Antragsteller gegenseitig auf Unterhalt, und zwar auch für den Fall geänderter Verhältnisse, geänderter Rechtslage und unverschuldeter N... mehr lesen...
Begründung: Der am 24. 9. 1945 geborene Kläger war in den letzten 15 Jahren vor dem Stichtag (1. 3. 1997) ausschließlich als Hilfsarbeiter beschäftigt. Er hat keinen Beruf erlernt. Insbesondere aufgrund diverser degenerativer Veränderungen im Wirbelsäulen- und Schulterbereich, einem (geringen) Leberschaden sowie Zustand nach wiederholten Magenschleimhautreizungen ist er nur mehr in der Lage, leichte Arbeiten in grundsätzlich jeder Körperhaltung und grundsätzlich jeder Position... mehr lesen...