Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 19. Juni 1995 wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 4. Jänner 1994 auf Verlängerung einer Aufenthaltsbewilligung gemäß § 66 Abs. 4 AVG in Verbindung mit § 5 Abs. 1 und § 6 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz (AufG) abgewiesen. Die belangte Behörde begründete den angefochtenen Bescheid im wesentlichen damit, daß der Antrag den Aufenthaltszweck "Aufnahme einer unselbständigen Tätigkeit als Fahrzeugstahlbauschl... mehr lesen...
Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht62 Arbeitsmarktverwaltung66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §33;AlVG 1977 §6 Abs1 lita;AlVG 1977 §6 Abs1 litb;AlVG 1977 §7;ASVG §117;AufG 1992 §5 Abs1;FrG 1993 §10 Abs1 Z2;GSVG 1978 §105;
Rechtssatz: Das Arbeitslosengeld, das Krankengeld und die Notstandshilfe sind Leistungen, auf die aufgrund vorangegangener Arbeits... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist Mutter dreier Kinder, die am 11. Juli 1987, am 29. Juli 1989 und am 21. Dezember 1993 geboren wurden. Sie bezog nach der Geburt des ersten Kindes das Karenzurlaubsgeld für alleinstehende Mütter, danach Sondernotstandshilfe bis zum Beginn der Mutterschaftshilfe aus Anlaß der Geburt des zweiten Kindes, erneut das Karenzurlaubsgeld für alleinstehende Mütter und Sondernotstandshilfe bis zum dritten Geburtstag des zweiten Kindes am 29. Juli 1992. Vom 30. Juli 199... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §24 Abs1;AlVG 1977 §25 Abs1;AlVG 1977 §26;AlVG 1977 §33;AlVG 1977 §38;NotstandshilfeV §2 Abs1;NotstandshilfeV §2 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/01/31 92/08/0013 1 Stammrechtssatz Das Wesen der Lebensgemeinschaft besteht in einem eheähnlichen Zustand, der dem typischen Erscheinungsbild des ehelichen Zusammenl... mehr lesen...
I. Der Beschwerdeführer studiert seit dem Wintersemester 1990/91 an der Technischen Universität Wien die Studienrichtung Elektrotechnik. Am 9. Oktober 1991 beantragte er die Gewährung von Studienbeihilfe. Als Nachweis der sozialen Bedürftigkeit legte er Bestätigungen vor, daß sein Vater im Jahre 1990 eine Notstandshilfe im Gesamtausmaß von S 126.107,-- bezogen habe und auf Grund der Körperbehinderung einen jährlichen Steuerfreibetrag in der Höhe von S 11.724,-- in Anspruch nehmen könn... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze72/13 Studienförderung
Norm: AlVG 1977 §33;EStG 1988 §25 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §25 Abs1;StudFG 1983 §13 Abs10 idF 1989/304;StudFG 1992 §32 Abs4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/12/0087
Rechtssatz: Beim Bezug von Notstandshilfe handelt es ... mehr lesen...
Mit dem gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Berufungsbescheid des Bundesministers für Gesundheit und öffentlichen Dienst vom 14. November 1989 wurde in den Spruchpunkten 1 und 2 im Instanzenzug über die dem Beschwerdeführer nach dem Tuberkulosegesetz, BGBl. Nr. 127/1968 in der Fassung BGBl. Nr. 142/1974 (TuberkuloseG), gebührende regelmäßige Geldbeihilfe wie folgt abgesprochen: In Abänderung des erstinstanzlichen Bescheides wurde dem Beschwerdeführer für den Monat Oktober 1988 eine s... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Norm: AlVG 1977 §33AlVG 1977 §41ASVG §138TuberkuloseG §42 Abs1 idF 1974/142
Rechtssatz: In der taxativen Aufzählung des § 42 Abs 1 lit a - h TuberkuloseG finden sich weder die Notstandshilfe nach dem AlVG, noch das Krankengeld nach dem AlVG oder nach dem ASVG, weshalb ... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze66/03 Sonstiges Sozialversicherungsrecht82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Norm: AlVG 1977 §33AlVG 1977 §7SUG 1974 §5 Abs4TuberkuloseG §42 Abs1 litf
Rechtssatz: Weder der Anspruch auf Arbeitslosengeld, noch der Anspruch auf Notstandshilfe räumt einen Anspruch auf Sonderzahlungen (13ten und 14ten Monatsbezug) ein; nur die Bezieher einer Sonderunt... mehr lesen...