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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §33Rechtssatz
Weder der Anspruch auf Arbeitslosengeld, noch der Anspruch auf Notstandshilfe räumt einen Anspruch auf Sonderzahlungen (13ten und 14ten Monatsbezug) ein; nur die Bezieher einer Sonderunterstützung nach dem SUG haben gem § 5 Abs 4 SUG Anspruch auf eine Sonderzahlung in der Höhe der für die Monate Mai und Oktober ausgezahlten Sonderunterstützung.
Schlagworte
Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch den Berufungsantrag Umfang der Anfechtung Teilrechtskraft Teilbarkeit dervorinstanzlichen Entscheidung Fürsorge Rechtsgrundsätze Allgemein Anwendbarkeit zivilrechtlicher Bestimmungen Verträge und Vereinbarungen im öffentlichen RechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990180224.X05Im RIS seit
01.06.2021Zuletzt aktualisiert am
02.06.2021