RS Vwgh 1991/4/26 90/18/0224

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.04.1991
beobachten
merken

Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
66/03 Sonstiges Sozialversicherungsrecht
82/02 Gesundheitsrecht allgemein

Norm

AlVG 1977 §33
AlVG 1977 §7
SUG 1974 §5 Abs4
TuberkuloseG §42 Abs1 litf

Rechtssatz

Weder der Anspruch auf Arbeitslosengeld, noch der Anspruch auf Notstandshilfe räumt einen Anspruch auf Sonderzahlungen (13ten und 14ten Monatsbezug) ein; nur die Bezieher einer Sonderunterstützung nach dem SUG haben gem § 5 Abs 4 SUG Anspruch auf eine Sonderzahlung in der Höhe der für die Monate Mai und Oktober ausgezahlten Sonderunterstützung.

Schlagworte

Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch den Berufungsantrag Umfang der Anfechtung Teilrechtskraft Teilbarkeit dervorinstanzlichen Entscheidung Fürsorge Rechtsgrundsätze Allgemein Anwendbarkeit zivilrechtlicher Bestimmungen Verträge und Vereinbarungen im öffentlichen Recht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990180224.X05

Im RIS seit

01.06.2021

Zuletzt aktualisiert am

02.06.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten