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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AlVG 1977 §33;Rechtssatz
Das Arbeitslosengeld, das Krankengeld und die Notstandshilfe sind Leistungen, auf die aufgrund vorangegangener Arbeitstätigkeit nach dem Versicherungsprinzip ein Rechtsanspruch besteht. Auch die Notstandshilfe ist, zum Unterschied von der Sozialhilfe, keine Fürsorgeleistung, sondern eine Versicherungsleistung, wenn auch mit Fürsorgeelementen. Sie zählt deshalb zu den Mitteln, welche geeignet sind, den Lebensunterhalt zu sichern (Hinweis E 10.2.1994, 93/18/0549).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1995190393.X01Im RIS seit
18.10.2001