Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §12 Abs1;AlVG 1977 §12 Abs6 litb;AlVG 1977 §12 Abs6 litc;AlVG 1977 §12 Abs9;ASVG §5 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/06/08 93/08/0024 1 Stammrechtssatz Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 12 Abs 6 lit c AlVG gilt ein auf andere Art (nämlich nicht in der in § 12 Abs 6 ... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §12 Abs9;AlVG 1977 §26 Abs4 litd;AlVG 1977 §27 Abs6 idF 1989/394;AlVG 1977 §36 Abs3 litA litf idF 1987/615;AlVG 1977 §36 Abs3 litB litd idF 1987/615;AlVG 1977 §36 Abs3;AlVGNov 1987;AlVGNov 1989;AlVGNov 1992;
Rechtssatz: Angesichts des Umstandes, daß der Gesetzgeber sowohl der AlVGNov BGBl 1987/615 als auch der AlVGNov BGBl 1989... mehr lesen...
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Norm: AlVG 1977 §12 Abs9;
Rechtssatz: Einer Zustimmungserklärung bzw Ablehnung derselben kann nach Maßgabe des § 12 Abs 9 AlVG erst im Berufungsverfahren nach dem grundsätzlich zulässigen Widerruf der eidesstattlichen Erklärung betreffend das Einkommen im jeweiligen Kalenderjahr (Hinweis E 13.3.1990, 89/08/0102) rechtliche Bedeutung iSd vorlet... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer bezog unter anderem in der Zeit vom 1. Juni 1991 bis 10. Juni 1991 Arbeitslosengeld und vom 9. Juli 1991 bis 30. April 1992 Notstandshilfe. Am 6. Mai 1992 langte beim Arbeitsamt Angestellte (Wien) ein Bericht der Bundespolizeidirektion Schwechat vom 2. Mai 1992 ein, wonach der Beschwerdeführer anläßlich einer polizeilichen Kontrolle angegeben habe, Inhaber eines Unternehmens in Brünn, nämlich der T. GmbH zu sein. Nach einer mit 14. April 1992 datierten Gehalts... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §12 Abs1;AlVG 1977 §12 Abs6 litb;AlVG 1977 §12 Abs6 litc;AlVG 1977 §12 Abs9;ASVG §5 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/08/0029
Rechtssatz: Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 12 Abs 6 lit c AlVG gilt ein auf andere... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin stand vom 1. November 1981 bis 24. Februar 1986 in einem arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis als Buchhalterin. Im Anschluß daran bezog sie Arbeitslosengeld bis 31. Juli 1986. Vom 1. August 1986 bis 31. Dezember 1988 war sie als Buchhändlerin selbständig erwerbstätig. Vom 1. Jänner 1989 bis 11. März 1989 bezog sie Arbeitslosengeld. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde den Antrag der Besc... mehr lesen...
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Norm: AlVG 1977 §12 Abs1;AlVG 1977 §12 Abs3 litb;AlVG 1977 §12 Abs6 litc;AlVG 1977 §12 Abs9;NotstandshilfeV §5 Abs1;NotstandshilfeV §5 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 91/08/0149 E 16. Juni 1992 VwSlg 13659 A/1992 RS 2 Stammrechtssatz Die mittelbare Nutzung des eigenen Vermögens (zB Vermietung des eigenen Hauses) kann mangels Vorliegens ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer bezieht seit 28. August 1989 Notstandshilfe. Mit Bescheid des Arbeitsamtes Graz vom 13. Juni 1991 wurde dem Beschwerdeführer die Notstandshilfe mangels Notlage ab 1. Jänner 1991 im wesentlichen mit der Begründung: eingestellt, er verfüge über ein Einkommen aus Vermietung, welches den Bezug der Notstandshilfe ausschließe. Mit Bescheid des Arbeitsamtes Graz vom 20. Juni 1991 wurde der Beschwerdeführer zum Rückersatz unberechtigt empfangener Notstandshilfe im Gesamtbe... mehr lesen...
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Norm: AlVG 1977 §12 Abs1;AlVG 1977 §12 Abs3 litb;AlVG 1977 §12 Abs6 litc;AlVG 1977 §12 Abs9;NotstandshilfeV §5 Abs1;NotstandshilfeV §5 Abs5; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/08/0150
Rechtssatz: Die mittelbare Nutzung des eigenen Vermögens (zB Vermietung des eigenen Hauses) kann... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §12 Abs9;NotstandshilfeV §5 Abs5; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/08/0150
Rechtssatz: Für die Subsumtion von Einkünften aus Vermietung unter die in § 12 Abs 9 AlVG und § 5 Abs 5 NotstandshilfeV gebrauchte Wendung "Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit" k... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §12 Abs9;AlVG 1977 §36 Abs3A litc;AlVG 1977 §36 Abs3A litf;B-VG Art7 Abs1;NotstandshilfeV §5 Abs1;NotstandshilfeV §5 Abs5; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/08/0150
Rechtssatz: Gegen unterschiedliche Rechtsfolgen leistungsrech... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin beantragte am 3. April 1989 beim Arbeitsamt die Gewährung von Notstandshilfe als Pensionsvorschuß gemäß § 23 AlVG. In ihrem Antrag gab sie u.a. an, mit zwei Kindern und ihrem Ehegatten, der über ein monatliches Nettoeinkommen von S 13.000,-- verfüge, im gemeinsamen Haushalt zu leben. Nach Ausweis der von der Beschwerdeführerin beigebrachten Lohnbestätigung hat das aus einem Dienstverhältnis erzielte Bruttomonatseinkommen des Ehegatten von Jänner bis März 1989 mo... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §12 Abs9;AlVG 1977 §20 Abs2;AlVG 1977 §24;AlVG 1977 §25 Abs1;AVG §56;AVG §66 Abs4;VwGG §63 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/08/0287 E 21. November 1989 RS 2(hier: § 12 Abs 9 AlVG idF 1987/615 und 1989/364) Stammrechtssatz Zur F... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §12 Abs9;B-VG Art7 Abs1;VwRallg; Beachte Besprechung in ZAS Nr 2/1993, S 75-79
Rechtssatz: Notlage ist bereits insoweit nicht anzunehmen, als das (unter Berücksichtigung der Freigrenzen) anzurechnende Einkommen des Ehegatten aus UNSELBSTÄNDIGER ... mehr lesen...
1.1. Der Beschwerdeführer beantragte am 30. Mai 1988 beim Arbeitsamt - Angestellte in Wien die Gewährung von Arbeitslosengeld. Dabei legte er unter anderem auch eine Kopie seiner Einkommensteuer-Erklärung für das Jahr 1987 bei, der eine Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes 1972 (EStG 1972) nach der umsatzsteuerlichen Nettoverrechnung angeschlossen war. Daraus ergab sich ein Jahresgewinn 1987 in der Höhe von S 148.391,41. In einer eidesstattlichen Erklä... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §12 Abs9;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs3;
Rechtssatz: § 12 Abs 9 AlVG schreibt keine bestimmte Gewinnermittlungsart vor. Ob der Gewinn im Wege eines Betriebsvermögensvergleiches nach § 4 Abs 1 EStG oder auf Grund einer Einnahmen-Ausgabenrechnung nach § 4 Abs 3 EStG zu ermitteln ist, erg... mehr lesen...