RS Vwgh 1992/6/16 91/08/0149

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Veröffentlicht am 16.06.1992
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §12 Abs9;
NotstandshilfeV §5 Abs5;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/08/0150

Rechtssatz

Für die Subsumtion von Einkünften aus Vermietung unter die in § 12 Abs 9 AlVG und § 5 Abs 5 NotstandshilfeV gebrauchte Wendung "Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit" kommt es nicht darauf an, ob diese Einkünfte aus "gewerblicher" oder "nichtgewerblicher" Vermietung erzielt werden; wesentlich hiefür ist vielmehr, ob diese Einkünfte dem Arbeitslosen aus Arbeitsleistungen (Beschäftigungen) zufließen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991080149.X04

Im RIS seit

18.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

28.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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