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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §12 Abs9;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/08/0150Rechtssatz
Für die Subsumtion von Einkünften aus Vermietung unter die in § 12 Abs 9 AlVG und § 5 Abs 5 NotstandshilfeV gebrauchte Wendung "Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit" kommt es nicht darauf an, ob diese Einkünfte aus "gewerblicher" oder "nichtgewerblicher" Vermietung erzielt werden; wesentlich hiefür ist vielmehr, ob diese Einkünfte dem Arbeitslosen aus Arbeitsleistungen (Beschäftigungen) zufließen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991080149.X04Im RIS seit
18.10.2001Zuletzt aktualisiert am
28.07.2009