Norm: JN §28JN idF ZVN 1983 §110PStG §31
Rechtssatz: § 110 JN idF der ZVN 1983 hat an der bisherigen Rechtslage nicht geändert, daß für eine bloße Entscheidung nach § 31 PStG als Anknüpfungsgrund für die inländische Gerichtsbarkeit (internationale Zuständigkeit) die Eintragung der Geburt in einem inländischen Geburtenbuch genügt. Entscheidungstexte 3 Nd 515/83 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2bPStG §31Übk über die Legitimation durch nachfolgende Ehe allg
Rechtssatz: In dem Übereinkommen über die Legitimation durch nachfolgende Ehe (BGBl 1976/102) ist nicht ausdrücklich geregelt, ob Vorfragen nach demselben Recht zu beurteilen sind wie die Legitimation oder nach der lex fori. Entscheidungstexte 6 Ob 731/82 Entscheidungstext OGH 01.09.1983 6 Ob 73... mehr lesen...
Norm: ABGB §161ABGB §163 EPStG §31
Rechtssatz: Die Feststellung der Vaterschaft zur Errichtung des Wirksamwerdens der Legitimation durch nachfolgende Ehe hat, wenn die Vaterschaft zuvor nicht rechtswirksam festgestellt worden ist, auch nach Eheschließung der Eltern nach § 163 ABGB zu erfolgen. Entscheidungstexte 1 Ob 805/82 Entscheidungstext OGH 01.12.1982 1 Ob 805/82 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1614.DVEheG §13 Abs1PStG §31
Rechtssatz: Der Anfechtung der durch den Legitimierungsbeschluß des Vormundschaftsgerichtes vorläufig festgestellten Ehelichkeit des Kindes im Prozeßweg bedarf es nicht nur im Falle der Bestreitung der natürlichen Vaterschaft, sondern auch dann, wenn der Eintritt der Legitimationswirkung aus anderen Gründen, zB wegen Fehlens einer gültigen Eheschließung der Kindeseltern oder deshalb bestritten wird, weil... mehr lesen...
Norm: ABGB §161PStG §31ZPO §411 Be
Rechtssatz: Der Beschluß des Vormundschaftsgerichtes, mit dem gemäß § 31 PStG die eingetretene Legitimation durch nachfolgende Ehe ausgesprochen wird, ist nur deklarativer Natur und hat keine materielle Rechtskraftwirkung. Der Beschluß hat nur die Bedeutung einer Bescheinigung über die vorläufig bewiesene Ehelichkeit und ist solange wirksam, als nicht im Prozeß etwas anderes festgestellt wird. ... mehr lesen...
Norm: 4.DVEheG §13PStG §31
Rechtssatz: Ist die Legitimation eines außerehelichen Kindes bereits auf andere Weise als durch nachfolgende Eheschließung seiner Eltern erfolgt (zB durch Anerkennung seitens des Vaters nach Art 350 des hanefiteschen Gesetzbuches), so ist ein Feststellungsbeschluß nach § 31 PStG nicht zu erlassen. Entscheidungstexte 7 Ob 19/75 Entscheidungstext OGH 13.02.1... mehr lesen...
Norm: ABGB §161JN §28PStG §31
Rechtssatz: Keine Ordination eines Gerichtes zur Feststellung der Legitimierung eines außerehelichen Kindes einer deutschen Staatsangehörigen durch nachfolgende Ehe, wenn der Vater österreichischer Staatsbürger ist und im Inland seinen Wohnsitz hat; zuständig ist das Gericht des allgemeinen Gerichtsstandes des Vaters. Entscheidungstexte 2 Nd 8/67 Entsche... mehr lesen...
Norm: ABGB §161ABGB §165 Abs2PStG §31
Rechtssatz: Die Namensgebung gemäß § 165 Abs 2 ABGB durch den Ehemann ist durch dessen nachträgliches Anerkenntnis der Vaterschaft zu diesem Kinde ohne Rechtswirkung, weil als Folge des Vaterschaftsanerkenntnisses die Legitimation des Kindes von selbst eingetreten ist, deren Beischreibung am Rande des Geburtseintrages anzuordnen ist. Entscheidungstexte 8 O... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 P1.DVzPStG §22 Abs5PStG §31Verfassung der Stadt Wien
Rechtssatz: Auch wenn einem von einem Wiener Bezirksjugendamt gestellten Beischreibungsantrag voll entsprochen wurde, hat das Amt der Wiener Landesregierung ein Rekursrecht, wenn das Bezirksjugendamt den Antrag als Vormund des Kindes gestellt hat, weil in diesem Fall das Kind Antragsteller ist und nicht das Amt der Landesregierung. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 P1.EVzPStG §22 Abs5PStG §31
Rechtssatz: Der für den Sitz des Vormundschaftsgerichtes, das die Legitimierung des Kindes festgestellt und die Beischreibung am Rand des Geburtseintrages angeordnet hat, zuständigen höheren Verwaltungsbehörde steht ein Rekursrecht zu. Entscheidungstexte 8 Ob 265/65 Entscheidungstext OGH 21.09.1965 8 Ob 265/65 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §161AußStrG §9 P1.DVPStG §22 Abs5PStG §31
Rechtssatz: Ein Beschwerderecht steht der höheren Verwaltungsbehörde zur zu, wenn eine Beischreibung am Rande des Geburtseintrages angeordnet wurde. Entscheidungstexte 5 Ob 252/63 Entscheidungstext OGH 19.09.1963 5 Ob 252/63 Veröff: EvBl 1964/46 S 69 = ÖVA 1964,173 7 Ob 764/79 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 P1.DVPStG §22 Abs5PStG §31
Rechtssatz: Rekurslegitimation des Amtes der Landesregierung gegen Beischreibungsbeschlüsse nach § 31 PStG. Entscheidungstexte 7 Ob 100/63 Entscheidungstext OGH 24.04.1963 7 Ob 100/63 7 Ob 101/63 Entscheidungstext OGH 24.04.1963 7 Ob 101/63 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 P1.DVPStG §22 Abs5PStG §31
Rechtssatz: Im Verfahren nach dem § 31 PStG kommt nur den im § 22 Abs 5 der 1. DVPStG angeführten Personen Parteistellung zu. Entscheidungstexte 5 Ob 237/61 Entscheidungstext OGH 06.09.1961 5 Ob 237/61 Veröff: EvBl 1961/481 S 603 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1... mehr lesen...
Norm: ABGB §1614.DVEheG §13PStG §31
Rechtssatz: Beischreibung nach § 31 PStG eines 1920 außerehelich geborenen Kindes eines amerikanischen Staatsbürgers. Entscheidungstexte 3 Ob 581/57 Entscheidungstext OGH 08.01.1958 3 Ob 581/57 Veröff: SZ 31/5 = EvBl 1958/97 S 159 = ÖStA 1958,48 5 Ob 562/77 Entscheidungstext OGH 26.04.197... mehr lesen...
Norm: 4.DVEheG §13PStG §31
Rechtssatz: Trotz der tschechoslowakischen Staatsangehörigkeit des Vaters ist die Feststellung des österreichischen Gerichtes erforderlich, ob die Minderjährige, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt, durch die Heirat ihrer Eltern die Rechtsstellung eines ehelichen Kindes erlangt hat; dabei ist gemäß § 13 Abs 1 der 4.DVEheG tschechoslowakisches Recht anzuwenden. Dabei empfiehlt es sich, in einem Falle, in... mehr lesen...
Norm: 1.AusfVPStG §224.DVEheG §13PStG §31
Rechtssatz: Ist der Vater deutscher Staatsangehöriger, so hat das deutsche Gericht ausschließlich - auch mit Wirkung für das österreichische Rechtsgebiet - die Legitimierung festzustellen. Zur Durchführung eines Feststellungsverfahrens ist daher die Zuständigkeit eines inländischen Gerichtes nicht gegeben. Allenfalls hat die Anordnung der Beischreibung im Geburtenbuch zu erfolgen, soweit die Gerichte ei... mehr lesen...