Begründung: 1. Mit Schreiben vom 23. März 2003 hat der Einschreiter Verfahrenshilfe zur Erhebung von Beschwerden gemäß Art144 B-VG gegen 1. den Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien vom 21. Oktober 2002, ..., sowie 2. den Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenats Wien vom 18. Oktober 2002, ..., beantragt und ein Vermögensbekenntnis vorgelegt. In diesem Vermögensbekenntnis gab der Einschreiter an, für die Benützung seiner ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: ZPO §63 Abs1 / Unterhalt notwendigerZPO §66 Abs2
Leitsatz: Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags mangels ausreichender
Glaubhaftmachung der Beeinträchtigung des notwendigen Unterhalts
durch die Kosten der Führung eines Verfahrens
Rechtssatz: Im Vermögensbekenntnis gab der Einschreiter an, für die Benützung seiner Mietwo... mehr lesen...
Begründung: Der Einschreiter beantragt die Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Erhebung von Verfassungsgerichtsbeschwerden gegen die im
Spruch: genannten Bescheide. Mit Schreiben vom 3. September 1998 wurde der Einschreiter unter anderem aufgefordert, innerhalb von vier Wochen ein Vermögensbekenntnis abzugeben. Dieses langte beim Verfassungsgerichtshof zwar fristgerecht ein, enthält aber keine aktuellen Angaben zum Einkommen des Einschreiters als Zahnarzt (ein beigelegter Einkomme... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: ZPO §63 Abs1ZPO §66 Abs2ZPO §381
Leitsatz: Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags aufgrund nicht ausreichender
Angaben über die Vermögensverhältnisse des Antragstellers;
abschließende Beurteilung des Vorliegens der Voraussetzungen für die
Gewährung von Verfahrenshilfe daher nicht möglich
Rechtssatz: Das Vermögensbekenntn... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit Schriftsatz vom 2. November 1987 hat der Einschreiter Verfahrenshilfe zur Erhebung einer auf Art144 B-VG gestützten Beschwerde wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch Organe der Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf/Krems unter Einsatz eines Gendarmeriehundes am 26. September 1987 in Voitsdorf beantragt und ein Vermögensbekenntnis vorgelegt. In diesem gab der etwa 30-jährige, verheiratete Einschreiter an, von Beru... mehr lesen...
Index: 22 Zivilprozeß, außerstreitiges Verfahren22/02 Zivilprozeßordnung
Norm: ZPO §63 Abs1 / Unterhalt notwendigerZPO §66 Abs2
Leitsatz: Keine hinreichenden Angaben zur Bestreitung des Lebensunterhaltes;
Abweisung des Verfahrenshilfeantrages
Rechtssatz: Abweisung des Verfahrenshilfeantrages mangels Glaubhaftmachung des Vorliegens der Voraussetzungen des §63 ZPO. Nach §66 Abs2 ZPO ist über den Verfahre... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: ZPO §63 Abs1ZPO §66 Abs2ZPO §381
Rechtssatz: ZPO; Abweisung der Verfahrenshilfe gemäß §63 Abs1 iVm §66 Abs2 und §381; keine Glaubhaftmachung der angegebenen Einkommensverhältnisse Entscheidungstexte B 517/80 Entscheidungstext VfGH Beschluss 28.11.1980 B 517/80 ... mehr lesen...
Begründung: H. L. hat beim VfGH einen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Einbringung einer Beschwerde gegen den unter anderem an ihn gerichteten Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 3. September 1980, Z 95.263/2-II/7/80, eingebracht. Mit Schreiben des VfGH vom 21. Oktober 1980 wurde der Antragsteller aufgefordert, binnen zwei Wochen die fehlenden, zur Glaubhaftmachung der Angabe über seine Einkommensverhältnisse erforderlichen Unterlagen vorzulegen. Diese Auf... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: ZPO §63 Abs1ZPO §66 Abs2ZPO §381
Rechtssatz: ZPO, Verfahrenshilfe gemäß §63 iVm §35 VerfGG 1953; unvollständig ausgefülltes Vermögensbekenntnis Entscheidungstexte B 154/80 Entscheidungstext VfGH Beschluss 08.10.1980 B 154/80 Schlagworte ... mehr lesen...
Begründung: Der Einschreiter erhob gegen den an ihn ergangenen Bescheid der Zivildienstkommission beim Bundesministerium für Inneres vom 25. Oktober 1979 Verfassungsgerichtshofbeschwerde und beantragte, ihm für diese Beschwerdesache die Verfahrenshilfe zu bewilligen. Da das vorgelegte Formblatt für das Vermögensbekenntnis bloß Angaben über die Person und die Wohnverhältnisse, nicht aber die übrigen vorgesehenen Angaben (über Einkommen, Vermögen, Schulden sowie allfällige Unterhalt... mehr lesen...