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10 VerfassungsrechtNorm
ZPO §63 Abs1Leitsatz
Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags aufgrund nicht ausreichender Angaben über die Vermögensverhältnisse des Antragstellers; abschließende Beurteilung des Vorliegens der Voraussetzungen für die Gewährung von Verfahrenshilfe daher nicht möglichRechtssatz
Das Vermögensbekenntnis langte aufgrund einer Aufforderung des VfGH zwar fristgerecht ein, enthält aber keine aktuellen Angaben zum Einkommen des Einschreiters als Zahnarzt (ein beigelegter Einkommenssteuerbescheid stammt aus dem Jahr 1997 und bezieht sich auf Einkommen des Jahres 1996) und vermerkt bezüglich allfälliger Schulden: "möchte dazu nichts sagen"; hingegen geht aus dem Vermögensbekenntnis hervor, daß der Einschreiter mit einer Versicherungssumme von S 200.000,-- ohne weitere Einschränkungen rechtsschutzversichert ist.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / VerfahrenshilfeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1999:B1569.1998Dokumentnummer
JFR_10009887_98B01569_01