Entscheidungsgründe: Die klagende Partei begehrt die Unwirksamerklärung eines Schiedsspruches gemäß § 595 Z 1 ZPO, weil der Schlussbrief vom 30. Juli 1954, in dem die Vereinbarung auf ein Schiedsgericht als Nebenabrede enthalten ist, nicht von einem vertretungsbefugten Geschäftsführer, sondern von Dr. Robert K***** unterfertigt wurde, der in diesem Zeitpunkte nicht Geschäftsführer der klagenden Partei war. Das Prozessgericht erster Instanz nahm den geltend gemachten Unwirksamkeitsgr... mehr lesen...
Norm: EGZPO ArtXIV Abs1 Z3ZPO §577 Abs3
Rechtssatz: Die Auffassung, daß die Unterwerfungsklausel deshalb nicht vereinbart gelte, weil sich die Klausel unterhalb der Unterschrift befinde und daher unbeachtet bleiben müsse, trifft nicht zu. Ein Schlußbrief ist als ein einheitliches Ganzes anzusehen. Auch die vorgedruckten Erklärungen gelten unbeschadet des Umstandes, daß die Unterschrift vor die erwähnten Erklärungen gesetzt wurde. Die gegenteili... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Bernard als Vorsitzenden und durch die Räte des Obersten Gerichtshofes Dr. Kisser, Dr. Sabaditsch, Dr. Turba und Dr. Lachout als Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Michael I*****, vertreten durch Dr. Hans Riemer, Rechtsanwalt in Steyr, wider die beklagte Partei Firma F***** OHG, *****, vertreten durch Dr. Josef Wirth, Rechtsanwalt in Enns, wegen 1.382,42 S sA, infolge Rekurses der beklagten Partei geg... mehr lesen...
Norm: ZPO §577 Abs3ZPO §599 Abs1
Rechtssatz: Wenn ein Mitglied einer Genossenschaft lediglich den Empfang der Satzung schriftlich bestätigt, ist dem Formerfordernis der Schriftlichkeit bezüglich der in der Satzung enthaltenen Schiedsgerichtsklausel für alle Streitigkeiten bezüglich der Genossenschaft und ihrer Mitglieder nicht Genüge getan; der Schiedsvertrag ist ungültig. Entscheidungstexte 1... mehr lesen...
Norm: ABGB §883ZPO §577 Abs3
Rechtssatz: Durch telegraphische Annahme eines Schiedsvertragsoffertes ist ein Schiedsvertrag mangels der erforderlichen Schriftlichkeit nicht zustande gekommen. Entscheidungstexte 2 Ob 723/52 Entscheidungstext OGH 12.11.1952 2 Ob 723/52 Veröff: SZ 25/302 2 Ob 723/53 Entscheidungstext OGH 12.11.... mehr lesen...
Das Erstgericht hat festgestellt, daß die Vereinbarung vom 25. September 1951, die für Streitfälle ein Schiedsgericht vorsieht, nur die Unterschrift des Klägers trägt, und daß der Beklagte seine Zustimmung durch das Telegramm vom 6. Oktober 1951 "Vertrag akzeptiert - B." und außerdem durch die zwei Tage später erfolgte Zahlung eines Betrages von 2000 S mit dem Zusatz "laut Vertragsübereinkommen vom 25. September 1951" anerkannt hat. Das Erstgericht ist der Meinung, daß mit der Vereinb... mehr lesen...
Norm: ZPO §239 Abs2 FZPO §577 Abs3
Rechtssatz: Ein Schiedsvertrag kann auch durch Austausch von Brief und Gegenbrief geschlossen werden, wobei es genügt, daß im Gegenbrief auf eine anderen Urkunde verwiesen wird. Es ist auch nicht notwendig, daß der Schiedsvertrag dem Gericht vorgelegt werde. Es reicht aus, daß die Schriftlichkeit des Schiedsvertrages in anderer Weise (zB durch Außerstreitstellung) erwiesen wird. Entsc... mehr lesen...
Norm: ZPO §577 Abs3
Rechtssatz: Wird vertraglich vereinbart, daß die Lieferung von Waren nach den Einheitsbedingungen im Deutschen Getreidehandel zu erfolgen hat, so ist hiedurch trotz der in den Einheitsbedingungen enthaltenen Schiedsgerichtsklausel ein wirksamer Schiedsvertrag mangels Einhaltung der vorgeschriebenen Form der Schriftlichkeit nicht zustande gekommen. Entscheidungstexte 3 Ob ... mehr lesen...
Norm: ABGB §886ZPO §577 Abs3
Rechtssatz: Eine Stampiglienunterschrift auf einem Schiedsvertrag entspricht nicht dem Erfordernisse des § 577 Abs 3 ZPO und des § 886 ABGB, sofern es sich um den Abschluß eines Einzelvertrages handelt. Entscheidungstexte 1 Ob 704/35 Entscheidungstext OGH 29.10.1935 1 Ob 704/35 Veröff: SZ 17/150 Europea... mehr lesen...
Norm: ABGB §884ZPO §577 Abs3
Rechtssatz: Der Vertrag ist nicht schriftlich geschlossen, wenn im Auftrage und in Gegenwart des einen Vertragsteiles ein Dritter die Stampiglie des Vertragsteiles der Urkunde beidruckt und mit dem Beisatze "per" für den Vertragsteil unterfertigt, eine schriftliche Vollmacht dieses Dritten aber nicht vorliegt. Entscheidungstexte 3 Ob 108/33 Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: EGZPO ArtXIVZPO §577 Abs3
Rechtssatz: Durch das Stillschweigen auf den in einem Brief enthaltenen Vorschlag, für Streitigkeiten aus einem Geschäfte die Zuständigkeit des Börsenschiedsgerichtes zu vereinbaren, wird diese nicht begründet. Entscheidungstexte 4 Ob 428/30 Entscheidungstext OGH 18.09.1930 4 Ob 428/30 Veröff: SZ 12/248 ... mehr lesen...