Norm
ZPO §577 Abs3Rechtssatz
Wird vertraglich vereinbart, daß die Lieferung von Waren nach den Einheitsbedingungen im Deutschen Getreidehandel zu erfolgen hat, so ist hiedurch trotz der in den Einheitsbedingungen enthaltenen Schiedsgerichtsklausel ein wirksamer Schiedsvertrag mangels Einhaltung der vorgeschriebenen Form der Schriftlichkeit nicht zustande gekommen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0045397Dokumentnummer
JJR_19500517_OGH0002_0030OB00171_5000000_001