RS OGH 1950/5/17 3Ob171/50, 2Ob603/50

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Veröffentlicht am 17.05.1950
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Norm

ZPO §577 Abs3

Rechtssatz

Wird vertraglich vereinbart, daß die Lieferung von Waren nach den Einheitsbedingungen im Deutschen Getreidehandel zu erfolgen hat, so ist hiedurch trotz der in den Einheitsbedingungen enthaltenen Schiedsgerichtsklausel ein wirksamer Schiedsvertrag mangels Einhaltung der vorgeschriebenen Form der Schriftlichkeit nicht zustande gekommen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0045397

Dokumentnummer

JJR_19500517_OGH0002_0030OB00171_5000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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