Norm
ZPO §577 Abs3Rechtssatz
Wenn ein Mitglied einer Genossenschaft lediglich den Empfang der Satzung schriftlich bestätigt, ist dem Formerfordernis der Schriftlichkeit bezüglich der in der Satzung enthaltenen Schiedsgerichtsklausel für alle Streitigkeiten bezüglich der Genossenschaft und ihrer Mitglieder nicht Genüge getan; der Schiedsvertrag ist ungültig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0045391Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
07.07.2016