Norm
ABGB §884Rechtssatz
Der Vertrag ist nicht schriftlich geschlossen, wenn im Auftrage und in Gegenwart des einen Vertragsteiles ein Dritter die Stampiglie des Vertragsteiles der Urkunde beidruckt und mit dem Beisatze "per" für den Vertragsteil unterfertigt, eine schriftliche Vollmacht dieses Dritten aber nicht vorliegt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1933:RS0023747Dokumentnummer
JJR_19330207_OGH0002_0030OB00108_3300000_001