Begründung: Mit Beschluss vom 28. 2. 2003 (1 Ob 31/03w [erste Entscheidung zu dieser Zahl]) verhängte der Oberste Gerichtshof über den Antragsteller in einer das Pflegschaftsverfahren 2 P 181/01k des Bezirksgerichts Innere Stadt Wien betreffenden Ablehnungssache eine Ordnungsstrafe von 300 EUR wegen der Beschimpfung richterlicher Organe, die den Rahmen noch verständlicher Unmutsreaktionen auf subjektiv als unrichtig empfundenes Organverhalten erheblich überschritt. Der erkennende S... mehr lesen...
Begründung: Im Pflegschaftsverfahren 2 P 181/01k des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien lehnte der Ablehnungswerber einen Richter des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien ab. Mit Beschluss des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 8. 6. 2004, GZ 44 R 253/04p-10, wurde über den Ablehnungswerber wegen beleidigender Ausfälle in seinen Schriftsätzen im Rahmen des Rekursverfahrens 44 R 253/04p des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien (Rekurs im Ablehnungsverfahren) eine Ordn... mehr lesen...
Begründung: Der Wiederaufnahmskläger (im Folgenden auch kurz Kläger genannt) und der Wiederaufnahmsbeklagte (in der Folge auch nur als Beklagter bezeichnet) sind Eigentümer benachbarter Liegenschaften. Mit der zu 2 Cg 198/01x des Landesgerichtes Wels erhobenen Klage begehrte der Kläger die urteilsmäßige Feststellung, dass sich der Beklagte die Dienstbarkeit des Fahrens im Winter über einen in der Natur ersichtlichen Feldweg über seine Grundstücke nicht anmaßen dürfe sowie die Verpfl... mehr lesen...
Begründung: Mit einstweiliger Verfügung des Handelsgerichts Wien vom 25. 7. 1997 wurde der verpflichteten Partei zur Sicherung des Unterlassungsanspruchs der betreibenden Partei ua verboten, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs Gewinnspiele oder ähnliche Aktionen anzukündigen und/oder durchzuführen, wenn den Adressaten der Eindruck des tatsächlichen Gewinns eines erheblichen Geldbetrags, insbesondere eines Geldbetrags von S 175.000, vermittelt wird, obwohl der in... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Auf Liegenschaften des Sohnes der Erblasserin, deren Verlassenschaft Wiederaufnahmsklägerin ist, sind Simultanhypotheken zu Gunsten der Wiederaufnahmsbeklagten einverleibt. Diesen Pfandrechten kommt jeweils der Vorrang vor einem für die Wiederaufnahmsklägerin eingetragenen Belastungs- und Veräußerungsverbot zu. In dem im
Kopf: dieser Entscheidung genannten Exekutionsverfahren bewilligte das Erstgericht die Zwangsversteige... mehr lesen...
Begründung: Mit der an das Oberlandesgericht Linz gerichteten und bei diesem Gericht am 23. Jänner 1987 eingebrachten Wiederaufnahmsklage, die der Sache nach auf § 530 Abs 1 Z 7 ZPO gestützt wurde, strebte der Kläger die Wiederaufnahme des am 7. März 1984 über sein Vermögen eröffneten und am 24. April 1984 gemäß § 67 Abs 1 Z 8 und 9 AO eingestellten Ausgleichsverfahrens an. In diesem Zusammenhang sollten der Einstellungsbeschluß des Kreisgerichtes Wels vom 24. April 1984, Sa 9/84-... mehr lesen...
Norm: ZPO §537
Rechtssatz: Diese Bestimmung gilt auch für völlig sinnlose Klagen. Entscheidungstexte 3 N 514/84 Entscheidungstext OGH 24.01.1985 3 N 514/84 6 Ob 662/94 Entscheidungstext OGH 21.12.1994 6 Ob 662/94 Veröff: SZ 67/234 1 N 515/00 Entscheidungstext OGH 06.10.2000 1 N 51... mehr lesen...
Norm: ZPO §530 Abs1 Z4 F4ZPO §537
Rechtssatz: Auch bei einer auf den Wiederaufnahmsgrund des § 530 Abs 1 Z 4 ZPO gestützten Klage muss der Sachverhalt, also das tatsächliche Geschehen, das den Anfechtungsgrund herstellt, vorgebracht werden. Hat dies der Wiederaufnahmskläger unterlassen, und damit die Klage nicht auf einen gesetzlichen Anfechtungsgrund gestützt hat, ist seine Klage gemäß § 538 Abs 1 ZPO zurückzuweisen, hat er auch die Richter, d... mehr lesen...
Norm: JN §20 Z5ZPO §477 Abs1 Z1 D1ZPO §537ZPO §578ZPO §596
Rechtssatz: Der Ausschließungsgrund des § 20 Z 5 JN betrifft an sich nur Richter höherer Instanzen. Ein solcher Ausschließungsgrund ist allerdings auch im Rahmen des § 537 ZPO sowie im Zusammenhang mit einer Klage auf Aufhebung eines Schiedsspruches gemäß § 596 ZPO und bei einer Nichtigkeitsbeschwerde gegen ein Erkenntnis des Börsenschiedsgerichtes in Betracht zu ziehen. Die Grundlage f... mehr lesen...
Norm: ZPO §537
Rechtssatz: Der erkennende Richter im Hauptprozeß ist von der Verhandlung und Entscheidung über die Wiederaufnahmsklage nicht schlechthin, sondern nur in den Fällen des § 537 ZPO ausgeschlossen. Entscheidungstexte 6 Ob 313/67 Entscheidungstext OGH 22.11.1967 6 Ob 313/67 Veröff: RZ 1968,176 5 Ob 379/87 Entscheidungstext ... mehr lesen...