Begründung: Die Wiederaufnahmsklägerin wurde im Verfahren 18 Cg 13/98a des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Graz mit Urteil vom 28. 9. 2003 (ON 94) ua schuldig erkannt, 1. es zu unterlassen, in ihrem Firmenwortlaut den Begriff „M*****" oder irgend einen ähnlichen Namen, in welcher Schreibweise auch immer, zu verwenden; 2. es zu unterlassen, die Bezeichnung „M*****" in welcher Form auch immer im geschäftlichen Verkehr zu verwenden und Dienstleistungen unter dieser Bezeichnung anz... mehr lesen...
Begründung: Gegen die Beklagte war ein Versäumungsurteil ergangen, das sie zur Zahlung rückständiger Mietzinse und zur Räumung verpflichtete. Nach Einleitung einer Räumungsexekution brachte die Beklagte einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der mündlichen Streitverhandlung und gegen die Versäumung der Widerspruchs- und Berufungsfrist gegen das Versäumungsurteil, einen Widerspruch und eine Nichtigkeitsberufung gegen das Versäumungsurteil, wie auc... mehr lesen...
Begründung: Der Wiederaufnahmskläger wurde mit Urteil des Bezirksgerichtes Salzburg vom 29. 6. 2001, GZ 22 C 1217/00w-12, schuldig erkannt, der dort klagenden Partei F*****, ATS 34.389 (= EUR 2.499,15) samt 12 % Zinsen seit 6. 7. 2000 zu bezahlen. Ein Mehrbegehren von ATS 17.461,-- (= EUR 1.268,94) samt 12 % Zinsen seit 6. 7. 2000 wurde abgewiesen. Dieses Urteil ist, nachdem eine dagegen erhobene Berufung mangels Unterfertigung durch einen Rechtsanwalt zurückgewiesen worden war, in ... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrte von den beklagten Parteien, das Betreten des von der klagenden Partei auf einer bestimmten Liegenschaft betriebenen und zuvor von der erstbeklagten Partei gepachteten Pflegeheims zu unterlassen. Im Pachtvertrag sei zwar ein Inspektionsrecht der erstbeklagten Partei vereinbart worden, der Zweitbeklagte habe dieses aber entgegen der Vereinbarung mehrmals und unbefugt ohne Vorankündigung ausgeübt und den Pflegebetrieb gestört. Wegen seines unber... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte die Wiederaufnahme eines Verfahrens, in dem sein Zahlungsbegehren von ATS 100.500/EUR 7.303,62 sA rechtskräftig abgewiesen worden war. Das Erstgericht wies die Wiederaufnahmsklage, soweit sie sich auf den Wiederaufnahmsgrund eines neuen Beweismittels (§ 530 Abs 1 Z 7 ZPO) stützt, gemäß § 538 Abs 1 ZPO zurück und unterbrach hinsichtlich der weiteren Wiederaufnahmsgründe (§ 530 Abs 1 Z 2 und 3 ZPO) das Verfahren bis zur rechtskräftigen Beendigung eines... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrt die Wiederaufnahme des Verfahrens 10 Cg 86/02f des Handelsgerichtes Wien, in dem sie zur Rückzahlung eines ihr von der Beklagten gewährten Darlehens von S 191.300,-- (= EUR 13.902,31) sA verurteilt wurde. Das Rekursgericht bestätigte die Entscheidung des Erstgerichtes, mit der die Wiederaufnahmsklage zurückgewiesen wurde und sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs mangels einer gemäß § 528 Abs 1 ZPO erheblichen Rechtsfrage nicht zulä... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht stellte fest, dass zugunsten eines im Eigentum des Klägers stehenden Grundstücks das Recht des Gehens über ein im öffentlichen Gut der beklagten Gemeinde stehendes Grundstück besteht und verpflichtete die beklagte Partei zur Zustimmung zur Verbücherung des Gehrechts. Das auf Feststellung und Verbücherung des Rechts des Fahrens gerichtete Mehrbegehren des Klägers wurde abgewiesen. Mit der angefochtenen Entscheidung gab das Berufungsgericht der Berufung d... mehr lesen...
Begründung: Auf einem Grundstück der Klägerin ist die Belastung mit einem „Geh- und Fahrweg" zugunsten des Grundstücks der Beklagten verbüchert. Die Klägerin begehrt die Erklärung des teilweisen Erlöschens dieser Dienstbarkeit auf einer näher bezeichneten Teilfläche des dienenden Grundstücks sowie die Einwilligung der Beklagten zur Einverleibung der Teillöschung im Grundbuch. Hilfsweise wird die Feststellung begehrt, dass hinsichtlich der Teilfläche „kein wie auch immer gearteter ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist aufgrund eines Exekutionstitels gegenüber dem Beklagten als Vermieter verpflichtet, den von ihm in seiner Wohnung gehaltenen Hund binnen 14 Tagen zu entfernen und ab sofort jede weitere Hundehaltung in der Wohnung zu unterlassen. Der Kläger begehrte, die aufgrund des genannten Exekutionstitels bewilligte Exekution gemäß § 355 EO für unzulässig zu erklären bzw den Anspruch auf Unterlassung für erloschen zu erklären. Der Kläger begehrte, die aufgrund des ... mehr lesen...
Begründung: Im wiederaufzunehmenden Verfahren begehrte die hier Beklagte und dortige Klägerin vom Wiederaufnahmskläger und dortigen Beklagten 24.140,46 EUR mit der Behauptung, er habe einen Brand verursacht, der auf das Haus ihres Versicherungsnehmers übergegriffen habe. Sie habe als Feuerversicherer Ersatzleistungen in Höhe des Klagebetrages erbracht. Das Erstgericht erkannte der Klägerin des wiederaufzunehmenden Verfahrens 23.321,51 EUR zu und wies das Mehrbegehren ab. Mit Urteil ... mehr lesen...
Begründung: Das Berufungsgericht verwarf mit der angefochtenen Entscheidung die vom Kläger gegen das Urteil des Erstgerichtes erhobene Nichtigkeitsberufung aus den geltend gemachten Gründen des § 477 Abs 1 Z 1, 2 und 3 ZPO und bestätigte im Übrigen das Urteil des Erstgerichtes, mit welchem das vom Kläger erhobene Unterlassungs- und Feststellungsbegehren abgewiesen wurde. Das Berufungsgericht sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstandes 4.000 EUR, nicht aber 20.000 EUR ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt die Wiederaufnahme des Verfahrens zu 3 C 345/98f des Bezirksgerichts Schwechat, in dem er zur Zahlung von (zusätzlichen) Unterhaltsbeiträgen von - ab 1. 1. 1998 - monatlich S 5.500 (= EUR 399,70) an die Beklagte verurteilt wurde. Das Rekursgericht bestätigte die Entscheidung des Erstgerichts, mit der die Klage zurückgewiesen worden war, und sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Der Kläger erhob dagegen ein als "außerorde... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin nimmt die Beklagten wegen ohne ihre Zustimmung erfolgter Verbreitung von Texten im Internet, die urheberrechtlich geschützte Werke seien und an denen ihr die Verwertungsrechte zustünden, ua auf Unterlassung in Anspruch. Die Beklagten verweisen auf den Sitz des von ihnen in Deutschland betriebenen Journalistenbüros und bestreiten, auf dem österreichischen Markt tätig zu sein; das angerufene Gericht sei unzuständig. Die verbreiteten Presseberichte unterläge... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand des Verfahrens ist das Begehren auf Feststellung der Haftung des Beklagten für den Ersatz aller Verbindlichkeiten des Klägers im Zusammenhang mit einem Leasingvertrag, das in der Klage mit S 12.500,-- bewertet wurde. Das Berufungsgericht sprach in der angefochtenen Entscheidung aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands EUR 4.000 nicht übersteige und die Revision (daher) jedenfalls unzulässig sei. Rechtliche Beurteilung Gemäß §... mehr lesen...
Begründung: Die Wiederaufnahmsklägerin war Beklagte im Verfahren 2 C 2514/93i des Bezirksgerichtes für Zivilrechtssachen Graz, in dem sie rechtskräftig schuldig erkannt wurde, als Eigentümerin des dienenden Gutes (Grundstück ***** der EZ ***** KG *****) alle Handlungen und Maßnahmen zu unterlassen, welche die Ausübung der dem Kläger Rupert H***** [= Wiederaufnahmsbeklagter] als Eigentümer des Grundstückes ***** der EZ ***** KG ***** zustehenden Dienstbarkeit des Gehens und Fahrens a... mehr lesen...
Begründung: Die behauptete Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt - wie der Oberste Gerichtshof geprüft hat - nicht vor; dies bedarf gemäß § 510 Abs 3 dritter Satz ZPO keiner weiteren
Begründung: . Gemäß § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Die behauptete Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt - wie der ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin und die Beklagte sind Hauptmieterinnen übereinanderliegenden Wohnungen. Die Klägerin begehrte, die Beklagte schuldig zu erkennen, jede störende Lärmerregung aus ihrer Wohnung, insbesondere "durch Herumstampfen und Hüpfen in der Wohnung, lautes Radiospielen, Klopfen und zu Bodenwerfen von Gegenständen etc" sowie ferner "das Herabwerfen von Gegenständen sowie das Herabschütten von Flüssigkeiten" auf den Balkon der Klägerin zu unterlassen. Dieses Unterlassung... mehr lesen...
Begründung: Mit dem ihr am 4. 10. 1999 zugestellten Beschluss trug das Erstgericht der Beklagten die Erstattung einer Klagebeantwortung auf. Am 4. 11. 1999 langte beim Erstgericht die Klagebeantwortung in einem Briefumschlag ein, auf dem als Postaufgabedatum der 3. 11. 1999 angegeben war (ON 5), nachdem dieser Schriftsatz vorher über Telefax übermittelt und darauf der 3. 11. 1999 als Eingangsdatum vermerkt worden war. Mit Beschluss vom 26. 6. 2000 wies das Erstgericht die Klagebea... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte hatte mit Kaufvertrag vom 8. 6. 1989 um 3,360.000 S ein rund 9000 m2 großes Grundstück vom Bruder des Klägers erworben. Dieses Grundstück war Bestandteil der Liegenschaft EZ ***** des Grundbuchs R*****. Die Liegenschaft war mit einem Vorkaufsrecht des Klägers belastet. Dieser äußerte sich zur geplanten lastenfreien Abschreibung des Grundstücks in einem Aufforderungsverfahren nach den §§ 4 f LiegTeilG nicht. Das Grundstück wurde abgeschrieben, für den Kä... mehr lesen...
Begründung: Die Vorinstanzen gaben dem Klagebegehren, die Beklagte habe einen näher bezeichneten schriftlichen Kaufvertrag über eine Liegenschaft zu unterfertigen und dem Kläger im Original zu übergeben, statt. Nach der bereits im Rekursverfahren über die Klageanmerkung eingeholten Mitteilung des zuständigen Finanzamtes beträgt der Einheitswert dieser Liegenschaft 68.000 S. Davon ausgehend (§ 60 Abs 2 JN) sprach das Berufungsgericht in seinem Urteil aus, dass der Wert des Entsc... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist aufgrund des Kaufvertrags vom 1. 9. 1997 Eigentümer einer Liegenschaft in Vorarlberg, zu der unter anderem das Grundstück 2659/4 gehört, das ursprünglich ein Teil des Grundstücks 2659/1 war. Im Gutbestandsblatt der Grundbuchseinlage ist zugunsten des Grundstücks 2659/4 die unbefristete Grunddienstbarkeit des Verbots der Bebauung und Bepflanzung des Grundstücks 2556/1, das zu einer anderen Liegenschaft gehört, ersichtlich gemacht (Stand 1943). Dessen Ei... mehr lesen...
Begründung: Die Rechtsvorgängerin des Klägers hatte mit Zustimmung der Liegenschaftseigentümer des Hauses G*****, B***** 9, jedenfalls den Rechtsbesitz eines Zufahrtsrechtes über deren Hoffläche zu seinem Nachbarhaus B***** 11 erworben, weshalb auch einer diesbezüglichen Besitzstörungsklage des Klägers gegen die Miteigentümer der Nachbarliegenschaft mit Beschluss des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz als Rekursgericht vom 12. 2. 1996, 3 R 230/95-28, gegen die Anbringung... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag der Klägerin auf Fällung eines Versäumungsurteiles mit der
Begründung: ab, die Beklagte habe fristgerecht eine Klagebeantwortung eingebracht. Das Rekursgericht bestätigte diesen Beschluss und sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs jedenfalls unzulässig sei. Rechtliche Beurteilung Der dagegen von der Klägerin erhobene "außerordentliche" Revisionsrekurs ist absolut unzulässig. Gemäß § 528 Abs 2 Z 2... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht berichtigte die ursprüngliche Bezeichnung der Zweit- und Drittbeklagten in die aus dem
Spruch: dieser Entscheidung ersichtliche in Konkurs verfallene Gesellschaft, erklärte das Verfahren gegenüber dem ursprünglich als Zweitbeklagte in Anspruch genommenen Gebilde für nichtig und hob die Kosten des für nichtig erklärten Verfahrens gegenseitig auf. Das Rekursgericht gab dem dagegen erhobenen Rekurs der nunmehrigen Revisionsrekurswerberin, die behauptet... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind geschiedene Ehegatten. Sie betrieben - auch noch nach der Ehescheidung - gemeinsam eine Privatzimmervermietung als bürgerlich-rechtliche Erwerbsgesellschaft, die schließlich von der Beklagten aus wichtigem Grund aufgekündigt wurde. Eine Aufteilung des Gesellschaftsvermögens steht noch aus. Der Kläger begehrte, die Beklagte schuldig zu erkennen, ihm den Zutritt und die ungestörte Benützung der Wiener Geschäftsräume zu gewähren sowie die erforderlichen... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Mieterin eines Geschäftslokals in Wien-Ottakring, der Beklagte ist Vermieter. Die Klägerin begehrt die Kosten der Erneuerung einer Heizungstherme. Der Beklagte steht auf dem Standpunkt, daß diese Kosten nicht unter die Erhaltungspflicht des Vermieters fielen und stellte einen (negativen) Zwischen-Feststellungsantrag hinsichtlich des Geschäftslokals in Wien-Ottakring sowie hinsichtlich zweier weiterer, von der Klage nicht betroffener Mietobjekte. Es m... mehr lesen...
Begründung: Die gegen den Wiederaufnahmskläger gerichtete Zins- und Räumungsklage wurde im Vorprozeß mit Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien als Berufungsgericht vom 17. 4. 1996, 45 C 141/93p-33 (idF des Berichtigungsbeschlusses vom 7. 8. 1996, 45 C 141/93g-36) dahin erledigt, daß der Wiederaufnahmskläger zur Zahlung von 4 % Zinsen aus S 31.774,90 vom 2. 3. 1993 bis 1. 1. 1994 und aus S 53.278,13 vom 2. 1. 1994 bis 13. 11. 1995 verurteilt, das Mehrbegehren des... mehr lesen...
Begründung: Zur Sicherung seines inhaltsgleichen Unterlassungsanspruches begehrt der Kläger von der Beklagten, der nicht sorgeberechtigten mütterlichen Großmutter seines Sohnes, es bis zur rechtskräftigen Erledigung des Rechtsstreites zu unterlassen, Telefongespräche zwischen dem mj. Armin P***** und der gefährdeten Partei mitzuhören bzw mitzuschneiden. Das Erstgericht wies den Sicherungsantrag ab. Das Rekursgericht erließ die begehrte einstweilige Verfügung und sprach aus,... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Auffassung des Revisionswerbers, sein Rechtsmittel sei unabhängig vom Vorliegen der Voraussetzungen des § 46 Abs 1 ASGG zulässig, ist unzutreffend. Die durch die Erweiterte Wertgrenzennovelle 1997 (WGN 1997) vorgenommene Erhöhung der Wertgrenze des § 46 Abs 3 Z 1 ASGG von S 50.000,-- auf S 52.000,-- ist anzuwenden, wenn - wie hier - das Datum der Entscheidung der zweiten Instanz nach dem 31.12.1997 liegt (Art XXXII ... mehr lesen...
Begründung: Die Käger stellten das mit S 150.000 bewertete Begehren, die beklagten Parteien als Hälfteeigentümer einer belasteten Liegenschaft zur Duldung der Errichtung eines Servitutenweges in einer Breite von 3,5 m zugunsten der klagenden Parteien als dienstbarkeitsberechtigte Liegenschaftseigentümer zu verurteilen. In der Folge wurden im zweiten Rechtsgang - nach Vorliegen eines entsprechenden Sachverständigengutachtens - zusätzlich insgesamt vier nicht gesondert bewertete E... mehr lesen...