Norm
ZPO §163Rechtssatz
Geht es um die Frage, ob eine Entscheidung während der Unterbrechung gefällt werden durfte, dann läuft die Rechtsmittelfrist trotz der Unterbrechung ab der Zustellung der Entscheidung. Die Partei, die sich dadurch beschwert erachtet, dass trotz der Unterbrechung eines Rechtsstreites eine Entscheidung gefällt wurde, kann diese Entscheidung daher nicht zu jedem beliebigen Zeitpunkt während der Dauer der Unterbrechung bekämpfen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0037079Zuletzt aktualisiert am
23.12.2009