Norm
ZPO §523Rechtssatz
Wenn das Erstgericht seiner Obliegenheit, unzulässige oder verspätete Rekurse zurückweisen, nicht nachgekommen ist, kann diese Befugnis der zweiten Instanz nicht entzogen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0044025Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
14.01.2020