Norm
ZPO §523Rechtssatz
Wird der Rekurs des Vaters als rechtzeitig erkannt und daher der Zurückweisungsbeschluß des Rekursgerichtes aufgehoben, dann ist auch die damit in einem untrennbaren Sachzusammenhang stehende Entscheidung über das Rechtsmittel der Mutter aufzuheben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0044045Dokumentnummer
JJR_19810212_OGH0002_0080OB00555_8000000_001