Norm: ZPO §517 Abs1 Z5ZPO 332 Abs2
Rechtssatz: Die Rekursbeschränkung des § 517 ZPO gilt auch für Rekurse nach § 332 Abs 2 ZPO (Höhe des Kostenvorschusses), weil keine „Entscheidung über die Prozesskosten“ betroffen ist. Maßgeblich ist der Streitwert in der Hauptsache, nicht die Höhe des Kostenvorschusses. Entscheidungstexte 33 R 2/21p Entscheidungstext OLG Wien 26.01.2021 33 R 2/21p ... mehr lesen...
Norm: ZPO §501 Abs1ZPO §517 Abs1
Rechtssatz: Eine allenfalls vorgenommene Bewertung durch den Kläger ist unbeachtlich und eine Anwendung der Anfechtungsbeschränkungen der §§ 501, 517 ZPO kommt nicht in Betracht, wenn der Streitgegenstand nicht vermögensrechtlicher Natur ist. Entscheidungstexte 6 Ob 134/20d Entscheidungstext OGH 16.12.2020 6 Ob 134/20d Beisatz: Hier: Ansprüche aufgrund... mehr lesen...
Norm: ZPO §252 Abs3ZPO §517 Abs1 Z1
Rechtssatz: Gegen einen Beschluss mit welchem die Klage (Antrag auf Erlassung eines Europäischen Zahlungsbefehls) gemäß § 252 Abs 3 ZPO zurückgewiesen wird, weil nach dem Einspruch gegen den Europäischen Zahlungsbefehl nicht fristgerecht ein zuständiges Gericht namhaft gemacht wurde, ist ein Rekurs gemäß § 517 Abs 1 Z 1 ZPO zulässig, da kein Fall des Art 11 EuMahnVO vorliegt. Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: ZPO §517 Abs1ZPO §64 Abs1
Rechtssatz: Grundsätzllich sind in Fällen, in welchen der Streitwert € 2.700,00 nicht übersteigt, Beschlüsse in Angelegenheiten der Verfahrenshilfe nicht anfechtbar. So wie jedoch grundsätzlich Verfahrenshilfe nicht nur für einzelne in einer Klage geltend gemachte Ansprüche bewilligt werden soll bzw. kann, soll umgekehrt auch für die Abwehr von Klagsansprüchen keine Unterteilung der Verfahrenshilfe stattfinden. D... mehr lesen...
Norm: ZPO §517 Abs1 Z1ZPO §521a Abs1ZPO §528 Abs2 Z2
Rechtssatz: Eine die internationale (und örtliche) Zuständigkeit bejahende Entscheidung des Erstgerichtes ist bei einem Streitwert unter EUR 2.700,00 gemäß § 517 Abs 1 Z 1 ZPO unanfechtbar. Eine Rekursbeantwortung, in der auf die Unzulässigkeit des Rekurses hingewiesen wird, ist auch im Falle einer absoluten Unzulässigkeit des Rekurses zulässig. Für eine solche Rekursbeantwortung stehen Koste... mehr lesen...
Norm: ZPO §517 Abs1 Z1ZPO §521a Abs1ZPO §528 Abs2 Z2
Rechtssatz: Eine die internationale (und örtliche) Zuständigkeit bejahende Entscheidung des Erstgerichtes ist bei einem Streitwert unter EUR 2.700,00 gemäß § 517 Abs 1 Z 1 ZPO unanfechtbar. Eine Rekursbeantwortung, in der auf die Unzulässigkeit des Rekurses hingewiesen wird, ist auch im Falle einer absoluten Unzulässigkeit des Rekurses zulässig. Für eine solche Rekursbeantwortung stehen Koste... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g : Zum jeweiligen Parteienvorbringen sowie zum bisherigen Verfahrensverlauf darf zunächst zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Vorentscheidung des Rekursgerichts vom 5.3.2009, 21 R 66/09b-23, verwiesen werden. Aufgrund der Ergänzung des Bescheinigungsverfahrens hat das Erstgericht nunmehr den Antrag der Erstbeklagten, die am 21.8.2008 erteilte Bestätigung der Vollstreckbarkeit des Zahlungsbefehls vom 14.5.2008 zu 2 C 6... mehr lesen...
Norm: MRG §41ZPO §517 Abs1 Z1
Rechtssatz: Bei einem S 15.000,-- nicht übersteigenden Streitwert ist auch im Falle der Verweigerung der zwingenden Unterbrechung nach § 41 MRG der Rekurs unzulässig. Entscheidungstexte 40 R 182/97d Entscheidungstext LG für ZRS Wien 08.04.1997 40 R 182/97d European Case Law Identifier (ECLI) E... mehr lesen...
Norm: MRG §41ZPO §517 Abs1 Z1
Rechtssatz: Bei einem S 15.000,-- nicht übersteigenden Streitwert ist auch im Falle der Verweigerung der zwingenden Unterbrechung nach § 41 MRG der Rekurs unzulässig. Entscheidungstexte 40 R 182/97d Entscheidungstext LG für ZRS Wien 08.04.1997 40 R 182/97d European Case Law Identifier (ECLI) E... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß wies das Erstgericht den gemäß § 41 MRG gestellten Antrag der Beklagten auf Unterbrechnung des gegenständlichen Verfahrens bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Verfahrens 6 Msch 28/96x des Bezirksgerichtes Hernals ab. Mit dem angefochtenen Beschluß wies das Erstgericht den gemäß Paragraph 41, MRG gestellten Antrag der Beklagten auf Unterbrechnung des gegenständlichen Verfahrens bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Verfahrens 6 ... mehr lesen...