Norm
EO §378 CRechtssatz
Bei der Entscheidung über eine Revision ist der OGH nicht an die anläßlich der Entscheidung über eine einstweilige Verfügung in derselben Sache geäußert Rechtsansicht gebunden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0043717Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
03.09.2019