Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Prückner als Vorsitzenden sowie durch den Hofrat Hon.-Prof. Dr. Neumayr, die Hofrätin Dr. Lovrek und die Hofräte Dr. Jensik und Dr. Roch als weitere Richter in der Rechtssache der betreibenden Partei Manfred M*****, vertreten durch die Kraft & Winternitz Rechtsanwälte GmbH in Wien, gegen die verpflichtete Partei Wolfgang K*****, vertreten durch Dr. Erich Moser, Rechtsanwalt in Murau, wegen 19.131 EUR sA, über ... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht gab dem Rekurs des Klägers gegen den Zurückweisungsbeschluss des Erstgerichts nicht Folge. Es sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands 5.000 EUR nicht aber 30.000 EUR übersteige und der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Der Beschluss des Rekursgerichts wurde dem Kläger am 19. 4. 2011 zugestellt. Am 17. 5. 2011 erhob er dagegen ein als „außerordentlicher Revisionsrekurs“ bezeichnetes Rechtsmittel an den Obersten Gerichtshof, i... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erklärte sich nach Einrede der fehlenden internationalen Zuständigkeit für unzuständig und wies die auf Zahlung von 7.840 EUR sA gerichtete Klage zurück. Das Rekursgericht bestätigte diesen Beschluss und ließ den ordentlichen Revisionsrekurs nicht zu. Rechtliche Beurteilung Gegen diesen Beschluss erhob die klagende Partei einen „außerordentlichen Revisionsrekurs“, den das Erstgericht dem Obersten Gerichtshof zur Entscheidung vorleg... mehr lesen...
Begründung: 1. Das Erstgericht schob das gegen die Verpflichtete geführte Räumungsexekutionsverfahren mit Beschluss vom 20. Mai 2010 (ON 264) bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die von der Einschreiterin als Klägerin gegen die betreibende Partei als Beklagte eingebrachte Exszindierungsklage (AZ 212 C 611/07t des Erstgerichts) weiterhin gegen Erlag einer ergänzenden Sicherheitsleistung in der Höhe von 48.000 EUR innerhalb von 14 Tagen auf, wobei es aussprach, dass bei nicht fr... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erließ die beantragte einstweilige Verfügung zur Sicherung des auf § 51 MSchG gestützten Unterlassungsanspruchs. Das Rekursgericht änderte diese Entscheidung mit seiner nach dem 30. 6. 2009 gefassten Entscheidung (Art 16 Abs 4 Budgetbegleitgesetz 2009, BGBl I Nr 52/2009) dahin ab, dass es den Sicherungsantrag abwies. Es sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands 5.000 EUR, nicht aber 30.000 EUR übersteige und der Revisionsrekurs nicht zulässig... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht sprach in Beschlussform aus, dass die Abhandlung gemäß § 153 AußStrG unterbleibe, weil die Aktiven der Verlassenschaft den Wert von 4.000 EUR nicht überstiegen. Unter einem wurde die Tochter Petra S***** nach § 153 Abs 2 AußStrG ermächtigt, das Verlassenschaftsvermögen (ein Guthaben auf dem Pensionskonto in Höhe von 762,25 EUR sowie Gebrauchsgegenstände) zur Gänze zu übernehmen und hierüber zu verfügen. Die zweite Tochter des Verstorbenen erhob Rekurs mit... mehr lesen...
Begründung: Das Urteil des Berufungsgerichts wurde dem Vertreter des Beklagten am 16. 10. 2009 zugestellt. Am 13. 11. 2009 beantragte der Beklagte Verfahrenshilfe im Umfang der Befreiung von den Gerichtsgebühren. Mit Beschluss vom 7. 12. 2009 wurde die Verfahrenshilfe antragsgemäß im Umfang des § 64 Abs 1 Z 1 lit a ZPO bewilligt. Am 21. 1. 2010 brachte der Beklagte einen Antrag gemäß § 508 Abs 1 ZPO auf Zulassung der ordentlichen Revision samt ordentlicher Revision ein. Das Berufung... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht gab mit Urteil vom 27. Mai 2009 dem Feststellungsbegehren zur Gänze und dem Leistungsbegehren im Umfang von 21.119,03 EUR sA statt; ein Mehrbegehren von 18.751,39 EUR sA wies es ab. Das Urteil wurde den Parteienvertretern am 2. und 3. Juni 2009 zugestellt. Nur der Beklagte brachte dagegen Berufung ein. Am 25. Juli 2009 (Datum des Poststempels) erklärte ein emeritierter Rechtsanwalt seinen Beitritt als Nebenintervenient auf der Seite des Beklagten. Nachdem... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden und die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek sowie die Hofräte Dr. Höllwerth und Dr. Roch als weitere Richter in der außerstreitigen Mietrechtssache der Antragstellerin Monika D*****, vertreten durch Dr. Gernot Nachtnebel, Rechtsanwalt in Wien, wider die Antragsgegnerin Christine T*****, vertreten durch Dr. Udo Elsner, Rechtsanwalt in Wien, wegen § 37 Abs 1 Z 8 MRG, über den Revi... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht gab dem auf Feststellung, Einwilligung, Räumung und Unterlassung gerichteten Klagebegehren statt. Das Berufungsgericht gab der Berufung des Beklagten nicht Folge und sprach aus, der Wert des Entscheidungsgegenstands übersteige 5.000 EUR nicht aber 30.000 EUR. Gegen dieses Urteil richtet sich die „außerordentliche Revision“ des Beklagten, die das Erstgericht dem Obersten Gerichtshof vorlegte. Diese Aktenvorlage ist verfehlt. Rechtliche Beur... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger macht gegen den Beklagten einen auf § 78 UrhG gestützten Anspruch auf Unterlassung, Beseitigung und Urteilsveröffentlichung geltend. Die Vorinstanzen gaben dem Unterlassungs- und dem Beseitigungsbegehren statt und wiesen das Veröffentlichungsbegehren ab. Das Berufungsgericht sprach aus, dass der Wert seines Entscheidungsgegenstands zwar 5.000 EUR, nicht aber 30.000 EUR übersteige, und ließ die Revision nicht zu. In seiner gegen die Teilabweisung gerichteten Re... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erließ die beantragte einstweilige Verfügung zur Sicherung des auf § 51 MSchG gestützten Unterlassungsanspruchs. Das Rekursgericht änderte diese Entscheidung mit seiner nach dem 30. 6. 2009 gefassten Entscheidung (Art 16 Abs 4 Budgetbegleitgesetz 2009, BGBl I Nr 52/2009) dahin ab, dass es den Sicherungsantrag abwies. Es sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands 5.000 EUR, nicht aber 30.000 EUR übersteige und der Revisionsrekurs nicht zulässig... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrte von der Beklagten die Zahlung von 9.028,15 EUR sA und stellte ein Feststellungsbegehren, um das sie in der Folge aber einschränkte. Mit Beschluss vom 2. Juni 2009 wies das Erstgericht die Klage zurück und erklärte das bisherige Verfahren für nichtig. Das Rekursgericht gab dem Rekurs der klagenden Partei Folge und änderte mit dem angefochtenen Beschluss den Beschluss des Erstgerichts dahingehend ab, dass es die Anträge der Beklagten, die Klage... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 9. Februar 2009 bewilligte das Erstgericht der betreibenden Partei aufgrund eines vor dem Landesgericht Wiener Neustadt geschlossenen Vergleichs vom 22. August 2008 antragsgemäß die Fahrnisexekution, die Forderungsexekution gemäß § 294 und § 294a EO und die Pfändung eines Unternehmens und behielt sich die Entscheidung über den Verwertungsantrag vor. Mit dem Vorbringen, dass die Forderung der hier betreibenden Partei an eine Bank (die Einschreiterin im R... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht (Landesgericht Salzburg) überwies die Rechtssache an das Handelsgericht Wien. Das Rekursgericht wies den dagegen erhobenen Rekurs der Beklagten als unzulässig zurück und sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Dagegen richtet sich der „außerordentliche" Revisionsrekurs der Beklagten wegen unrichtiger rechtlicher Beurteilung mit dem Antrag, den angefochtenen Beschluss dahin abzuändern, dass dem Rekurs der Beklagten stattgegeben... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hat der Zweitbeklagten im Provisorialverfahren zur Sicherung des vom Kläger gemäß § 28 DSG 2000 geltend gemachten Löschungsanspruchs hinsichtlich eines bestimmten Datensatzes in den von ihr geführten Datenbanken verboten, diesen Datensatz und/oder inhaltsgleiche Daten Dritten zugänglich zu machen oder zu übermitteln. Es sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands zwar 5.000 EUR, nicht jedoch 30.000 EUR übersteige und dass der Revisionsrekur... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte Schadenersatz und die Feststellung der Haftung der Beklagten für zukünftige Schäden aus dem Vorfall vom 5. 6. 2007. Das Erstgericht gab dem Klagebegehren mit 3.000 EUR sA und dem Feststellungsbegehren statt und wies das auf 1.496,20 EUR sA lautende Mehrbegehren ab. Das Berufungsgericht bestätigte diese Entscheidung und sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands insgesamt 4.000 EUR, nicht aber 20.000 EUR übersteige und dass die ordentliche ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Dr. Roch als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden und gefährdeten Partei Helga A*****, vertreten durch Dr. Longin Josef Kempf und Dr. Josef Maier, Rechtsanwälte in Peuerbach, gegen die beklagte Partei und den Gegner der gefährdeten Partei Wolfgang A*****, vertreten durch... mehr lesen...
Begründung: Aufgrund eines zwischen den Streitteilen am 9. 7. 2003 geschlossenen Generalunternehmer-(werk-)vertrags war die Klägerin verpflichtet, ein Seniorenheim teilweise zu sanieren bzw teilweise neu zu errichten. Es wurde ein Pauschalpreis von 3,6 Mio EUR brutto vereinbart. Die Klägerin verzichtete ausdrücklich auf die Geltendmachung von Nachforderungen, ausgenommen bei geänderten oder zusätzlichen Leistungen im Sinne der von der Beklagten vorformulierten Allgemeinen Vertrags... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger begehren, die Beklagte zur Einwilligung in die Einverleibung von drei Grunddienstbarkeiten zu verurteilen. Das angerufene Bezirksgericht wies die Einrede der sachlichen Unzuständigkeit ab. Das Gericht zweiter Instanz änderte diese Entscheidung dahin ab, dass es die Klage wegen sachlicher Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts zurückwies. Es sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands 4.000 EUR, nicht aber 20.000 EUR übersteige und der ordentlich... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden sowie die Hofräte Dr. Spenling und Hon.-Prof. Dr. Kuras, die Hofrätin Dr. Glawischnig und den Hofrat Mag. Ziegelbauer als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Johann L*****, vertreten durch Mag. Thomas Deuschl, Rechtsanwalt in Linz, gegen die beklagte Partei Constantin P*****, vertreten durch Dr. Josef Leitner, Rechtsanwalt in Waidhofen an der Ybbs, wegen 6.000 ... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei verband mit ihrem Antrag auf Vollstreckbarerklärung des Beschlusses des Fürstlich Liechtensteinischen Obergerichts vom 3. Juli 2008, GZ 8 Cg 2007.253, den Antrag auf Bewilligung der Fahrnis- und Forderungsexekution nach § 294a EO zur Hereinbringung von 29.182,50 CHF (18.239 EUR) samt Nebengebühren. Mit den Beschlüssen vom 21. Oktober 2008 erklärte das Erstgericht den ausländischen Exekutionstitel für Österreich für vollstreckbar und bewilligte die... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller war aufgrund eines Beschlusses vom 5. 8. 1999 zuletzt zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von 148,98 EUR für den volljährigen Antragsgegner verpflichtet. Am 5. 5. 2008 beantragte er, ihn von dieser Unterhaltsverpflichtung rückwirkend ab 1. 7. 2005 zur Gänze zu entheben. Das Erstgericht gab dem Antrag statt. Das vom Antragsgegner angerufene Rekursgericht änderte diese Entscheidung in teilweiser Stattgebung des Rekurses dahin ab, dass es den Antragste... mehr lesen...
Begründung: Mit Punkt 3 seines Beschlusses vom 7. Februar 2008 (ON 113) bestimmte das Erstgericht die Belohnung des im Verlassenschaftsverfahren bestellten Verlassenschaftskurators und trug der Erbengemeinschaft zur ungeteilten Hand deren Bezahlung auf. Den dagegen erhobenen Rekurs der Miterbin (ON 120) wies das Rekursgericht wegen Verspätung zurück und sprach aus, dass der Revisionsrekurs jedenfalls unzulässig sei (ON 128). Dagegen erhob die Miterbin einen „außerordentlichen" Rev... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte von der Beklagten zuletzt die Zahlung von 28.000 EUR sA an Schadenersatz aus einem Verkehrsunfall. Das Erstgericht gab dem Klagebegehren mit 14.345,20 EUR sA statt und wies das auf 13.654,80 EUR sA lautende Mehrbegehren ab. Diese Entscheidung erwuchs in ihrem stattgebenden Teil unbekämpft in Rechtskraft. Das im Übrigen, also hinsichtlich des abweisenden Teils (und im Kostenpunkt) von der Klägerin angerufene Berufungsgericht bestätigte das erstinstan... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger begehrten, die Beklagte zur Unterlassung zu verpflichten, Bildnisse der Kläger, welche durch Überwachung ihrer Wohnungseingangstür entstanden sind, zu verbreiten und durch Überwachung der Wohnungseingangstür mittels einer Videokamera oder durch eine ähnliche Einrichtung Bildnisse der Kläger zum Zweck der Verbreitung aufzunehmen, solange diese Wohnung von den Klägern bewohnt wird. Mit dem Unterlassungsbegehren verbanden die Kläger ein auf die erlangten Bilder... mehr lesen...
Begründung: Im Bereich des strittigen Wegs bestand seit dem Jahr 1942 bis zur Wintersaison 2002/2003 eine Durchgangsmöglichkeit für Fußgänger. Dieser Weg war zunächst lediglich in Form eines nicht geschotterten Trampelpfads ausgestaltet. Ab 1950 bis 1954 fand eine verstärkte Benützung des Fußwegs durch jedermann, welcher an der Benützung des Wegs ein Interesse hatte, statt. 1996 wurde eine Tafel mit der Aufschrift „Durchgang nur bis auf Widerruf gestattet" angebracht. Im November ... mehr lesen...
Begründung: Mit hg Beschluss vom 6. 5. 2008, AZ 1 Ob 73/08d wurden die Akten samt dem „außerordentlichen Revisionsrekurs" des Vaters dem Erstgericht zurückgestellt, weil im Streitwertbereich zwischen 4.000 und 20.000 EUR gegen eine rekursgerichtliche Entscheidung, in welcher der Revisionsrekurs für nicht zulässig erklärt wurde, kein außerordentlicher Revisionsrekurs zulässig ist (§ 528 Abs 3 ZPO), sondern im Wege des Abänderungsantrags nach § 528 Abs 2a ZPO (hier iVm § 78 und § 402... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte (zusammengefasst) die Feststellung, dass die Beklagte nicht die rechtlichen Grundlagen für jene Religionsgesellschaft erfülle, welche durch Gesetz bzw durch Verordnung zugelassen worden sei. Das Erstgericht wies die Klage zurück. Das Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung und sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands 4.000 EUR, nicht jedoch 20.000 EUR übersteige, und dass der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Den gegen ... mehr lesen...
Begründung: Zwischen den Streitteilen ist zu 3 C 53/05m des Bezirksgerichts Salzburg ein Unterhaltsverfahren anhängig, die hier Beklagte ist dort Klägerin. Die Unterhaltsklägerin stellte gemäß § 382 Abs 1 Z 8 lit a EO den Antrag, den dort Beklagten und jetzigen Nichtigkeits- und Wiederaufnahmskläger - zusätzlich zum laufend bezahlten Unterhalt von 545,05 EUR - zu einem weiteren einstweiligen monatlichen Unterhalt in Höhe von 855 EUR zu verhalten. Das Erstgericht verpflichtete den... mehr lesen...