Norm: ZPO §507
Rechtssatz: Es steht nur eine Beantwortung der Revision zu. Hat die Partei ihr Recht schon mit der aus eigenem Antrieb - zulässigerweise - eingebrachten Revisionsbeantwortung verbraucht, ist der zweite Schriftsatz zurückzuweisen. Entscheidungstexte 4 Ob 97/94 Entscheidungstext OGH 19.09.1994 4 Ob 97/94 Veröff: SZ 67/151 ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die vermeintlichen Verfahrensmängel und Aktenwidrigkeiten liegen nicht vor, weil das Berufungsgericht die Feststellungen des Ersturteils übernahm und der daraus gezogene Schluß auf die Geschäftsunfähigkeit der Klägerin im Zeitpunkt der streitgegenständlichen Übergabsvereinbarung ein Akt der rechtlichen Beurteilung ist (NZ 1989, 38 mwN). Auch die
Gründe: , die zur Ablehnung einer Ergänzung des Sachverständigengutachtens ang... mehr lesen...
Begründung: Der Beschluß des Erstgerichtes vom 7.9.1992 (ON 55 dA), mit dem die Unterhaltspflicht des Vaters der Minderjährigen herabgesetzt worden war, wurde der Sachwalterin am 24.9.1992 zugestellt. Mit dem am 5.2.1993 beim Erstgericht eingelangten Schreiben vom 4.2.1993 teilte die Sachwalterin dem Erstgericht mit, daß ihr Rekurs vom 28.9.1992 bei Gericht offensichtlich nicht eingelangt sein dürfte; sie stellte den Antrag, die unter einem vorgelegte Durchschrift dieses Rekurse... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht legte den Akt dem Berufungsgericht mit der am 2.6.1992 eingelangten Berufung der Beklagten und der Berufungsbeantwortung der Klägerin am 8.7.1992 vor. Am 16.7.1992 stellte das Berufungsgericht den Akt dem Erstgericht mit der Weisung zurück, den Rückschein über die Zustellung des Urteils an den Beklagtenvertreter anzuschließen. Daraufhin richtete das Erstgericht mit GeoForm 36 eine Anfrage an das Postamt. Mit Schreiben vom 30.7.1992 berichtete der Leit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Bank hat der nunmehr in den USA lebenden Eleonore A***** in den Jahren 1980 bis 1983 mehrere Kredite eingeräumt, aus denen zum 15. Juni 1983 noch eine Schuld von S 340.316,-- unberichtigt aushaftete. In dem an diesem Tage mit Eleonore A***** als Verkäuferin über deren Frisiersalon in G***** abgeschlossenen Kaufvertrag verpflichteten sich die beklagten Käufer gegenüber der Verkäuferin zur Abdeckung des vereinbarten Kaufpreises von S 340.000,-- im Weg... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr. Griehsler als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber, Dr. Graf, Dr. Jelinek und Dr. Schinko als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Mag. Carl Marcus G*****, vertreten durch Dr. Gerold und Dr. Burghard Hirn, Rechtsanwälte in Feldkirch, wider die beklagte Partei Rudolf G*****, vertreten durch Dr. Andrea Puletz und Dr. Franz S... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr. Griehsler als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber, Dr. Graf, Dr. Jelinek und Dr. Schinko als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei S*****, vertreten durch Dr. Wilfried Lefford, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagte Partei Dr. Otto A*****, vertreten durch Dr. Heinrich Wille, Rechtsanwalt in Wien, wegen Realteilung infolg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Josef P*****, der damals noch Alleineigentümer der EZ ***** der KG R*****, bestehend aus einem Haus (Heurigenschenke) und Garten war, vermietete diese am 26. Mai 1986 seiner Schwiegermutter, der Beklagten gegen ein monatliches Entgelt von S 500,--. Im Mietvertrag wurde der Beklagten eine Untervermietung oder Unterverpachtung verboten. Die Beklagte betrieb zunächst selbst den Heurigenbetrieb. Am 8. Jänner 1987 gestattete die nachmalige Gemeinschuldnerin der Bekla... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zwar als rechtzeitig anzusehen. Der angefochtene Beschluß wurde dem Rekurswerber am 5. 4. 1990 durch Hinterlegung zugestellt, wobei die Sendung noch am selben Tag erstmals zur Abholung bereit gehalten wurde. Auf Grund der vom Obersten Gerichtshof veranlaßten Erhebungen ist aber nicht auszuschließen, daß die Ehefrau des Klägers zur Zeit des Zustellversuches, der zur Hinterlegung führte, in der Wohnung ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrte zuletzt (ON 25) neben der bereits, soweit es den Erstbeklagten betrifft, rechtskräftig abgewiesenen Feststellung der Haftung der Beklagten für zukünftige Schäden aus der Ausfüllung und Weitergabe eines Wechselblanketts die Zahlung von S 951.723,21 s.A. aus dem Titel des Schadenersatzes mit der
Begründung: , der dem Erstbeklagten zur Besicherung eines Darlehens von S 40.000 übergebene Blankowechsel sei vereinbarungswidrig auf S 500.000 ausgefü... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr. Petrasch als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Hule, Dr. Klinger, Dr. Angst und Dr. Schalich als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Land S***, vertreten durch den Landeshauptmann Dr. Josef K***, Graz, Burg, dieser vertreten durch Dr. Werner Thurner und Dr. Peter Schaden, Rechtsanwälte in Graz, wider die beklagte Partei Corn... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht behandelte den vom Vater der Minderjährigen gegen den durch Hinterlegung am 28. Februar 1989 zugestellten erstinstanzlichen Unterhaltsbemessungsbeschluß erhobenen, bei Gericht am 15. März 1989 eingelangten Rekurs als rechtzeitig und gab ihm in der Sache teilweise Folge. Rechtliche Beurteilung Der dagegen vom Unterhaltssachwalter der Minderjährigen eingebrachte, ausschließlich auf die Verspätung des vom Vater erhobenen Rekurses ... mehr lesen...
Begründung: Mit Versäumungsurteil vom 28.6.1988 verpflichtete das Erstgericht den Beklagten, die im Haus Wien 9., Canisiusgasse 27, im dritten Stock rechts neben der Stiege quer über den allgemeinen Gang aufgeführte Mauer samt der darin befindlichen Tür zu entfernen und den dadurch abgesperrten Gangteil und das Gang-WC den klagenden Parteien geräumt zu übergeben. Mit seiner am 18.8.1988 zur Post gegebenen, auf den Nichtigkeitsgrund des § 477 Abs 1 Z 4 ZPO gestützten Berufung führt... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil vom 21.März 1986 wies das Erstgericht das auf Gewährung einer Invaliditätspension ab 1.April 1986 gerichtete Begehren des Klägers ab. Dieses Urteil wurde an den Kläger am 24. April 1988 zugestellt. Am 1.Juni 1988 langte eine vom Kläger selbst verfaßte mit 28.Mai 1988 datierte Berufung beim Erstgericht ein. Das Berufungsgericht wies die Berufung wegen Verspätung zurück. Gegen diesen Beschluß richtet sich der Rekurs des Klägers mit dem Antrag, dem Berufungsger... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger wurde am 19. Oktober 1983 in Ternitz bei einem vom Zweitbeklagten als Halter und Lenker des PKW mit dem Kennzeichen N 375.749 (die Erstbeklagte ist der Haftpflichtversicherer dieses Kraftfahrzeuges) verschuldeten Verkehrsunfall schwer verletzt. Er begehrte im vorliegenden Rechtsstreit (die Klage wurde am 19. Juni 1985 eingebracht) aus dem Rechtsgrund des Schadenersatzes aus diesem Verkehrsunfall zuletzt (ON 19 S 59) unter Berücksichtigung einer von den Bekla... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs4 Z1 HIIZPO §503 Abs2 FZPO §507ZPO §508a
Rechtssatz: Die erstmalige Bekämpfung einer erstgerichtlichen Feststellung in einer außerordentlichen Revision durch die in erster Instanz siegreiche Partei ist unzulässig. Entscheidungstexte 1 Ob 1528/88 Entscheidungstext OGH 28.09.1988 1 Ob 1528/88 1 Ob 1507/89 Entscheidung... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin, vertreten durch Dr. Hanns H***, hatte zu 9 C 2637/79 des Bezirksgerichtes Salzburg gegen die Firma N*** P*** aus dem Titel der Rückabwicklung eines Kaufvertrages den Betrag von 15.611,85 S samt Anhang Zug um Zug gegen Herausgabe der von der Firma N*** P*** gelieferten Teppichbestandteile begehrt. In der Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung vom 8. Juli 1981 ließ sich Dr. Hanns H*** durch den Beklagten substituieren. In dieser Verhandlung wurde - die... mehr lesen...
Begründung: Das klageabweisende Urteil des Erstgerichtes vom 5. August 1987, ON 20, wurde dem Klagevertreter am 23. November 1987 zugestellt. Am 29. Dezember 1987 erteilte das Erstgericht die Bestätigung der Rechtskraft und Vollstreckbarkeit. Am 7. Jänner 1988 langte beim Erstgericht die Berufung des Klägers ein. Mit Schriftsatz vom 17. März 1988, beim Erstgericht eingelangt am 21. März 1988, beantragte der Kläger gemäß § 7 Abs 3 EO, die zu Unrecht erteilte Bestätigung "der Rechts... mehr lesen...