Begründung: Der Beschluß des Erstgerichtes, mit dem die Klage wegen (örtlicher) Unzuständigkeit a limine zurückgewiesen wurde, wurde dem Kläger mit internationalen Rückschein zugestellt, der am 9. 10. 1998 vom Erstgericht abgefertigt worden war. Der unterfertigte Rückschein wies kein Zustelldatum aus; er langte am 10. 11. 1998 wieder beim Erstgericht ein. In dem gegen den Zürückweisungsbeschluß erhobenen, am 17. 11. 1998 in Nicaragua zur Post gegebenen Rekurs behauptete der Kläg... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil des Bezirksgerichtes Bregenz vom 13. 1. 1995, GZ 1 C 82/94-49, wurde im Vorprozeß die am 8. 1. 1990 zwischen den Parteien geschlossene Ehe aus dem alleinigen Verschulden der Beklagten geschieden. Infolge Berufung der Beklagten änderte das Landesgericht Feldkirch als Berufungsgericht diese Entscheidung mit Urteil vom 6. 6. 1995, GZ 1 R 166/95-80, dahin ab, daß die Ehe aus dem gleichteiligen Verschulden beider Streitteile geschieden wurde. Die außerordentlic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die
Begründung: des Berufungsgerichtes, mit der es die im Revisionsverfahren ausschließlich strittige Frage der Vorrückung des Klägers innerhalb der Verwendungsgruppe beurteilte, ist zutreffend, sodaß es ausreicht, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen des Revisionswerbers entgegenzuhalten: Die
Begründung: des Berufungsgerichtes, mit der es die im Revisionsverf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagten erwarben 1988 bzw 1987 Hausanteilsscheine einer Immobilienbeteiligungsgesellschaft um 206.000 S bzw 412.000 S und finanzierten diese Anlagegeschäfte mit Krediten der klagenden Partei von 225.000 S bzw 450.000 S. In Vorprozessen, die seit dem 1. März 1993 zur gemeinsamen Verhandlung verbunden waren, deren Verbindung jedoch vor der Urteilsfällung wieder aufgehoben wurde, begehrten die nunmehrigen Beklagten als Kläger hilfsweise unter anderem die ... mehr lesen...
Begründung: In der vor dem Landesgericht Innsbruck durchgeführten Berufungsverhandlung vom 26.3.1998 schlossen die Parteien den Vergleich, womit sich der Beklagte verpflichtete, der Klägerin S 8.000 zu zahlen und S 700 Barauslagen zu ersetzen. Dieser Vergleich sollte nach dem weiteren Vergleichstext rechtswirksam werden, sofern er nicht von einem der Streitteile bis spätestens 23.4.1998 "(Postaufgabedatum, adressiert an das Landesgericht Innsbruck)" widerrufen wird. Am 23.4.1998... mehr lesen...
Begründung: Im Versteigerungstermin vom 6.9.1995 wurde dem österreichischen Staatsbürger Josef H***** die Liegenschaft in EZ ***** des Grundbuches H***** (im wesentlichen landwirtschaftlich genutzt) im Gesamtausmaß von von über 9 ha samt dem darauf errichteten Wohn- und Wirtschaftsgebäude um das Meistbot von S 5,500.000,- zugeschlagen, und zwar mit dem Vorbehalt, daß der Zuschlag erst dann rechtswirksam wird, wenn entweder 1.) von der Grundverkehrsbehörde rechtswirksam festgest... mehr lesen...
Begründung: Die anwaltlich vertretene Klägerin und Ablehnungswerberin ist selbst Rechtsanwältin. Sie begehrt in der beim Bezirksgericht Mariazell zu C 74/97b anhängigen Rechtssache die Wiederaufnahme der Verfahren C 73/95b und C 94/95s je dieses Gerichtes. Mit Schriftsatz vom 21.11.1997 lehnte die Klägerin den "Senatsvorsitzenden Dr.Peter Ferstl, Dr.Gustav Krempl und Dr.Günther Kafrda als auch die anderen nach der Geschäftsverteilung hiefür zuständigen Landesgerichtsräte des L... mehr lesen...
Begründung: Die anwaltlich vertretene Klägerin und Ablehnungswerberin ist selbst Rechtsanwältin. In dem aufgrund deren "Sachverhaltsdarstellung" wegen des Verdachts des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt gegen die Vorsteherin des Bezirksgerichts Mariazell und andere Personen eingeleiteten Strafverfahren gab der Präsident des Landesgerichts Leoben den Befangenheitsanzeigen von neun Strafrichtern dieses Gerichts mit Beschluß vom 4.November 1997 "Folge" und übertrug "das anh... mehr lesen...
Begründung: Die anwaltlich vertretene Klägerin und Ablehnungswerberin ist selbst Rechtsanwältin. In dem aufgrund deren "Sachverhaltsdarstellung" wegen des Verdachts des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt gegen die Vorsteherin des Bezirksgerichts Mariazell und andere Personen eingeleiteten Strafverfahren gab der Präsident des Landesgerichts Leoben den Befangenheitsanzeigen von neun Strafrichtern dieses Gerichts mit Beschluß vom 4.November 1997 "Folge" und übertrug "das anh... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt die Scheidung ihrer Ehe mit dem Beklagten aus dessen alleinigem Verschulden. Der Beklagte sei als Mordverdächtiger nach Ungarn ausgeliefert worden; er habe sie mit einer anderen Frau betrogen und ihr nie Unterhalt geleistet. Durch das Verhalten des Beklagten sei die Ehe tiefgreifend und unheilbar zerrüttet. Der durch einen Abwesenheitskurator vertretene Beklagte beantragt, die Klage abzuweisen. Mit Urteil vom 19.9.1997 schied das Bezirksgeric... mehr lesen...
Begründung: Die anwaltlich vertretene Klägerin und Ablehnungswerberin ist selbst Rechtsanwältin. In dem aufgrund deren "Sachverhaltsdarstellung" wegen des Verdachts des Verbrechens des Mißbrauchs der Amtsgewalt gegen die Vorsteherin des Bezirksgerichts Mariazell und andere Personen eingeleiteten Strafverfahren gab der Präsident des Landesgerichts Leoben den Befangenheitsanzeigen von neun Strafrichtern dieses Gerichts mit Beschluß vom 4.November 1997 "Folge" und übertrug "das anhän... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag der klagenden und gefährdeten Partei (in der Folge kurz klagende Partei), zur Sicherung eines Anspruchs gegen die beklagte und Gegnerin der gefährdeten Partei (in der Folge kurz beklagte Partei) eine einstweilige Verfügung zu erlassen, ab. Eine von der Nebenintervenientin, die dem Rechtsstreit auf seiten der beklagten Partei beigetreten war, erstattete Äußerung wies es zurück. Das Rekursgericht gab dem von der klagenden Partei gegen ... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien schlossen am 19.9.1997 vor dem Oberlandesgericht Graz als Berufungsgericht einen Vergleich, der vereinbarungsgemäß erst dann Rechtswirksamkeit erlangen sollte, wenn er nicht von einer der Parteien widerrufen wird. Ein solcher Widerruf mußte, um rechtzeitig zu sein, mit Schriftsatz dem Oberlandesgericht Graz gegenüber erklärt werden und spätestens am 10.10.1997 zur Post gegeben werden. Mit der an das Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz (als Erstger... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte wurde vom Berufungsgericht mit Teilurteil vom 2.7.1997 zur Zahlung von S 79.739,60 sA verurteilt und die ordentliche Revision für nicht zulässig erklärt. Auf Antrag der Beklagten erkannte das Erstgericht ihrer außerordentlichen Revision die aufschiebende Wirkung zu. Dieser Beschluß wurde dem Kläger nach eigenem Vorbringen am 21.8.1997 zugestellt. Obwohl der Rekurs auf Grund unrichtiger Adressierung an das Rekursgericht und Übersendung durch dieses ers... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 505 Abs 2 ZPO steht für die Erhebung der Revision eine Frist von vier Wochen ab Zustellung des Berufungserkenntnisses zur Verfügung. Der Revisionsschriftsatz ist beim Prozeßgericht erster Instanz zu überreichen (§ 505 Abs 1 ZPO). Gemäß Paragraph 505, Absatz 2, ZPO steht für die Erhebung der Revision eine Frist von vier Wochen ab Zustellung des Berufungserkenntnisses zur Verfügung. Der Revisionsschriftsatz ist be... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger brachte am 31.1.1995 beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz die Klage auf Zahlung von S 586.906,92 sA gegen die "R***** Gesellschaft mbH" ein, wobei für die beklagte Partei eine Anschrift in Graz angegeben wurde. Die beklagte Partei erstattete unter Angabe einer Anschrift in Wien eine Klagebeantwortung, in der sie die örtliche Unzuständigkeit des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz einwendete, weil sich ihr Firmensitz in Wien befinde und sie ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Schlosser als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Schiemer, Dr.Gerstenecker, Dr.Rohrer und Dr.Zechner als weitere Richter in der Pflegschaftssache des mj.Christoph E*****, geboren am *****, infolge außerordentlichen Revisionsrekurses des Vaters Mag.Manfred E*****, gegen den Beschluß des Landesgerichtes Linz als Rekursgerichtes vom 16.Jänner 1997, GZ 13 R 465... mehr lesen...
Begründung: Das klagsabweisende Urteil des Erstgerichtes wurde dem Vertreter der Klägerin am 26.9.1996 zugestellt. Die Berufungsfrist endete am 24.10.1996. Die Berufung der Klägerin wurde am 24.10.1996 zur Post gegeben und langte am 25.10.1996 beim Bezirksgericht Donaustadt ein. Dieses sandte die Berufung an das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien weiter, wo sie am 28.10.1996 einlangte. Das Einlangen beim Bezirksgericht Donaustadt ist darauf zurückzuführen, daß das Kuvert... mehr lesen...
Norm: GOG §89ZPO §464 IZPO §505
Rechtssatz: Eine unrichtige Adressierung, die die Anwendung des § 89 GOG ausschließt, liegt nicht nur bei Bezeichnung eines falschen Gerichtes vor, sondern auch dann, wenn das zuständige Gericht richtig bezeichnet, dessen Anschrift aber falsch angegeben wurde. Entscheidungstexte 5 Ob 1551/94 Entscheidungstext OGH 30.08.1994 5 Ob 1551/94 ... mehr lesen...