Norm
ZPO idF WGN 1989 §502 Abs1 HIV1Rechtssatz
In einer ordentlichen Revision kann der Rechtsmittelwerber nicht nur die vom Berufungsgericht als erheblich angesehenen Rechtsfragen anschneiden, sondern unabhängig davon auch alle anderen Revisionsgründe ausführen, die seiner Ansicht nach gegen die Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung sprechen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0080388Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
31.05.2022