Norm: ZPO §266ZPO §492 Abs2ZPO §503 Z2
Rechtssatz: Die Berücksichtigung des Inhalts einer in den Feststellungen der Vorinstanzen - wenn auch ohne wörtliche Wiedergabe - enthaltenen Urkunde, deren Echtheit überdies zugestanden wurde, im Rahmen der rechtlichen Beurteilung erfordert nicht die amtswegige Durchführung einer mündlichen Berufungsverhandlung. Entscheidungstexte 6 Ob 246/06d Ent... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Parteien schlossen am 5. 11. 1977 die Ehe, aus der drei Kinder entstammen. Die Streitteile führten von Anfang an eine Ehe mit der Rollenverteilung, dass der Beklagte das „Oberhaupt der Familie" und bis zur Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit der Klägerin Alleinverdiener war. Er beglich die Fixkosten des Hauses und war, schon aufgrund des Altersunterschiedes von rund 14 Jahren, der deutlich dominante Partner. Die Klägerin führte den Haushalt und betr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin und ihr damaliger Ehegatte kauften im März 2000 einen 1991 vom Eigentümer ausgebauten Dachboden (Miteigentumsanteile 126/285) um ATS 4 Mio zzgl Inventar im Wert von ATS 300.000. Grundlage des Kaufvertrages war unter anderem, dass das Dach im Rahmen des Ausbaues fach- und sachgerecht in Stand gesetzt worden war. In der Folge traten zahlreiche Mängel auf, weshalb die Klägerin den Beklagten beauftragte, ein bauphysikalisches Gutachten über den Dachaufb... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schinko als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger, Dr. Hoch, Hon. Prof. Dr. Neumayr und Dr. Schramm als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei B***** Leasing GmbH, *****, vertreten durch Dr. Peter Jandl und Mag. Doris Schöberl, Rechtsanwälte in Wien, gegen die beklagten Parteien 1. Mag. Hartmut F*****, vertreten durch ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin wurde am 10. 12. 1998 im Allgemeinen öffentlichen Krankenhaus M***** (AÖKH M*****) zwecks Entfernung eines Knotens in der linken Brust von Primar Dr. Georg R***** operiert. Obwohl nach Auffassung der Klägerin mit Primar Dr. R***** vor der Operation zumindest primär nur die Entfernung des Knotens in der linken Brust vereinbart worden war, wurden ihr im Wege einer Radikaloperation die linke Brust und die Lymphknoten im Bereich der linken Achselhöhle entfernt. ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Mag. Gerhard F*****, vertreten durch Wolf Theiss Rechtsanwälte GmbH in Wien, gegen die beklagte Partei Mag. Ladislaus L*****, vertreten durch Freimüller Noll Obereder Pilz & P... mehr lesen...
Begründung: Am 29. Oktober 2001 ereignete sich bei einem Abfahrtstraining auf dem Pitztaler Gletscher in Tirol ein Schiunfall, bei dem die Weltcup-Rennläuferin der französischen Weltcup-Damenschinationalmannschaft (im Folgenden nur französische Mannschaft) Régine Cavagnoud mit dem Kläger, dem damaligen Cheftrainer der deutschen Damen-Europacupschimannschaft (im Folgenden nur deutsche Mannschaft), kollidierte, wodurch Régine Cavagnoud tödliche und der Kläger (sehr) schwere Verletzun... mehr lesen...
Begründung: Die Oppositionsklägerin (im Folgenden nur Klägerin) erwarb eine Eigentumswohnung und beauftragte als Werkbestellerin den Oppositionsbeklagten (im Folgenden nur Beklagten) als Werkunternehmer am 9. Juli 2002 mit Installationsarbeiten in dieser Wohnung um insgesamt 28.881,22 EUR inklusive USt, aufgeschlüsselt in die Einzelpositionen 1. Sanitär, 2. Heizung, 3. Transport, Planung und Montage und 4. Heizzentrale. Da die Klägerin bereits die vereinbarte Anzahlung von 93.000 S ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling, Dr. Hradil, Dr. Hopf und Univ. Doz. Dr. Bydlinski als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr. Hansjörg P*****, Rechtsanwalt,*****, als Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen der R***** Baugesellschaft mbH, *****, gegen die beklagt... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling, Dr. Hradil, Dr. Hopf sowie Univ. Doz. Dr. Bydlinski als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1.) Konrad S*****, 2.) Elmar S*****, 3.) Evelin Bitschnau-S*****, 4.) Patrizia S***** und 5.) Elfriede S*****, alle *****, vertreten durch Mag. Klaus P. Pichler, Rechtsanwalt i... mehr lesen...
Begründung: Die - am 14. 10. 1983 in Wien geschlossene - Ehe der Streitteile wurde nach Klage der Ehegattin mit Urteil des Bezirksgerichts Innere Stadt Wien vom 12. 3. 2003 auf Grund jugoslawischen Sachrechts geschieden, und der Antrag der Klägerin, das Alleinverschulden des Beklagten an der Ehezerrüttung auszusprechen, abgewiesen, weil die Schuld der Ehegatten an der Ehezerrüttung nach jenem Recht unbeachtlich sei. Diese Entscheidung ist seit 11. 6. 2003 rechtskräftig. Im Zeitpunkt... mehr lesen...
Begründung: Die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblicher Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 510 Abs 3 ZPO). Die Klägerin gebar am 19. 6. 1960 während aufrechter Ehe mit Franz R*****, den sie 1955 geheiratet hatte, ihre Tochter Sabine. Über Klage des Staatsanwalts stellte das Bezirksgericht Bregenz mit Urteil vom 3. 10. 2002 fest, dass Sabine kein eheliches Kind der Klägerin und Franz Re... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Pimmer als Vorsitzenden sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ. Doz. Dr. Kodek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1. Mag. Eleonore D*****, 2. Mag. Gert D*****, 3. Claudia F*****, 4. Johanna W*****, 5. Hildegard K*****, 6. Nicola W*****, 7. Bruno... mehr lesen...
Begründung: Die Erstbeklagte ist eine Vereinigung, die sich um geistig behinderte Menschen kümmert. Sie betreibt cirka 80 Wohneinrichtungen für geistig behinderte Menschen in Niederösterreich. Die Behinderten werden mit Bescheid des Landes Niederösterreich auf Basis des NÖ Sozialhilfegesetzes (NÖ SHG) in eine Einrichtung der Erstbeklagten eingewiesen. Am 15. 9. 1997 schloss die Erstbeklagte mit dem Amt der NÖ Landesregierung eine Vereinbarung, wonach sie die Betreuung der behinderte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Erstklägerin Christine D***** ist österreichische Staatsangehörige, hat jedoch ihren Wohnsitz in Deutschland. Sie war und ist nach wie vor in Österreich beschäftigt; aufgrund der Geburt ihres Sohnes Fabian am 21. 4. 2002 war ihr Arbeitsverhältnis vom 21. 6. 2002 bis 7. 10. 2002 karenziert. Seit 8. 10. 2002 ist sie bei einem Wirtschaftstreuhänder in K***** (Österreich) tätig, wo sie von Oktober 2002 bis Dezember 2004 das vom Erstgericht im Einzelnen festgeste... mehr lesen...
Begründung: Die auf der Liegenschaft S***** von der Gemeinnützigen Bau- und Siedlungsgenossenschaft F***** reg. GenmbH errichtete Wohnhausanlage steht in deren Eigentum. Die Anlage wurde im Rahmen eines Bundessonderwohnbauprogramms errichtet. Die Antragsgegnerin schloss am 15. 1. 1989 mit der bezeichneten Genossenschaft als „Erstmieterin" einen Mietvertrag über die Wohnung Top Nr. 9 in dieser Wohnhausanlage auf Stiege 2 ab. Im Dezember 1993 einigten sich die Antragsgegnerin als Vorm... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hat dem Beklagten nach § 2 UWG verboten, bei der Durchführung von Fahrschulaußenkursen mit einer anderen Fahrschulbezeichnung aufzutreten als mit dem für den (Haupt-)Standort bewilligten Fahrschulnamen, wodurch bei den angesprochenen Verkehrskreisen der unrichtige Eindruck erweckt werde, es würde sich um selbstständige Fahrschulen an unterschiedliche Standorten handeln. Das Mehrbegehren, dem Beklagten darüber hinaus nach § 1 UWG zu verbieten, seine Fah... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin und die Zweitbeklagte sind juristische Personen mit Sitz in Österreich (Klägerin) bzw Ungarn (Zweitbeklagte). Der Erstbeklagte ist Geschäftsführer und einziger Gesellschafter der Zweitbeklagten; sein Wohnsitz liegt in Österreich. Die Klägerin und die Zweitbeklagte vertreiben in Ungarn Erfrischungsgetränke (Energy Drinks) mit ähnlichen Bezeichnungen. Die Zweitbeklagte verfügt über ungarische Markenrechte; die Klägerin leitet ihr Recht zur Verwendung ähnlicher... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin vertreibt das Arzneimittel „Diovan" mit dem Wirkstoff Valsartan, die Beklagte die Arzneimittel „Blopress" und „Blopress 16 Plus" mit dem Wirkstoff Candesartan. Die genannten Medikamente dienen der Behandlung von Bluthochdruck (Hypertonie) und von Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Die Beklagte hat im Sommer 2005 einen Werbeprospekt (Beil ./D) an österreichische Ärzte verteilt, der das als Anlage 1 wiedergegebene Schaubild enthält. Die in der Grafik genannte Studie... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verpflichtete den Beklagten zur Zahlung eines monatlichen Unterhalts von 241 EUR an die Klägerin. Der Beklagte erhob dagegen Berufung und beantragte, eine mündliche Berufungsverhandlung durchzuführen. Dennoch entschied das Berufungsgericht in nichtöffentlicher Sitzung. Es verwarf die Berufung wegen Nichtigkeit, bestätigte das Ersturteil in der Hauptsache und änderte die Kostenentscheidung ab. Die Revision ließ das Berufungsgericht zunächst nicht zu. Diese... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling, Dr. Hradil, Dr. Hopf und Univ. Doz. Dr. Bydlinski als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Gerhild L*****, Angestellte, *****, vertreten durch Dr. Arnulf Kracker-Semler und Dr. Horst Kilzer, Rechtsanwälte in Villach, gegen die beklagte Partei Mag. Johanna T*****, vertret... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 7. 8. 2004 ereignete sich auf der Gemeindestraße zwischen Aigen und Lantschern ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger als Lenker seines Motorrades und der Erstbeklagte als Lenker eines bei der Zweitbeklagten haftpflichtversicherten Vans beteiligt werden. Die Gemeindestraße verläuft im Unfallsbereich geradlinig in Ost-West-Richtung und geht Richtung Osten in eine unübersichtliche Linkskurve über. Es besteht eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 40 km/h. Der Ers... mehr lesen...
Begründung: Der Rechtsmittelwerber releviert als Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung ausschließlich, dass das Berufungsgericht die Aktenwidrigkeit einer Feststellung des Erstgerichts als offenkundigen Datumsirrtum dargetan und sowohl das Vorliegen der Aktenwidrigkeit als auch die „wesentliche Bedeutung" der aktenwidrigen Feststellung verneint habe, obwohl diese „als Indiz für die Schuldfrage des Klägers" von imminenter Bedeutung sei. Rechtliche Beurteilung ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Kuras sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Andrea Komar und Dr. Lukas Stärker als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Mehmet C*****, vertreten durch Teicht Jöchl, Rechtsanwälte in Wien, wider die beklagte Parte... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Kuras und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofes Dr. Lovrek und Dr. Glawischnig als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Staatsanwaltschaft K*****, wider die beklagten Parteien 1. Tanja A*****, 2. Cemalettin D*****, Zweitbeklagter vertreten durch Mag. A... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Kuras und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofes Dr. Lovrek und Dr. Glawischnig als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei K***** GmbH, ***** vertreten durch Dr. Herwig Rischnig, Dr. Harald Skrube, Rechtsanwälte in Villach, wider die beklagte Partei S****... mehr lesen...
Begründung: Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (§ 508a Abs 1 ZPO) - Ausspruch des Berufungsgerichts ist die ordentliche Revision nicht zulässig: Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (Paragraph 508 a, Absatz eins, ZPO) - Ausspruch des Berufungsgerichts ist die ordentliche Revision nicht zulässig: Das Berufungsgericht hat seinen Zulässigkeitsausspruch damit begründet, es fehle Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs zur Frage, ob das Widersp... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die nun klagenden Parteien sind auf Grund des im Verfahren AZ 8 Cg 44/02a des Landesgerichts Feldkirch ergangenen teilweise abändernden Urteils des Oberlandesgerichts Innsbruck als Berufungsgericht vom 26. Juni 2003 idF des Berichtigungsbeschlusses vom 30. September 2003, AZ 2 R 97/03m, schuldig, ab sofort in einem näher bestimmten Einkaufszentrum in Vorarlberg im geschäftlichen Verkehr mit Letztverbrauchern den Einzelhandel - bzw. die Überlassung von Verkaufsf... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Wahlärztin für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde mit einer modern eingerichteten Praxis im 14. Wiener Gemeindebezirk. Sie interessierte sich für die von der Ärztekammer für Wien im April 2005 in einer Ärztezeitschrift ausgeschriebene Kassenplanstelle. Sie wollte Kassenvertragsärztin der beklagten Sozialversicherungsträgerin (einer Krankenkasse) werden. Die Planstelle wird aufgrund der bevorstehenden Pensionierung eines Zahnarztes mit der ebenfalls im 14. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger wurde 1948 geboren. Innerhalb des Familienverbands, in dem er aufwuchs, war sein Vater Raucher. Er wohnt in der Nähe einer viel befahrenen Grazer Durchzugsstraße. Bei einer Gesundenuntersuchung wurde eine Einschränkung der Kapazität seiner Lunge und ein leicht erhöhter Blutdruck festgestellt. Medikamente wurden nicht verschrieben, ihm wurde nur geraten, sich gesund zu ernähren und ausreichend Bewegung zu machen. Nicht feststellbar ist ein Gesundheitss... mehr lesen...