Begründung: Die Klägerin begehrte von den Beklagten Zahlung von S 328.219,60 als Schadenersatz aus einem Verkehrsunfall und stellte überdies ein Feststellungsbegehren. Das Erstgericht wies die Klagebegehren ab. In ihrer Berufung beantragte die Klägerin die Anberaumung einer mündlichen Berufungsverhandlung. Das Berufungsgericht gab der Berufung der Klägerin nach mündlicher Berufungsverhandlung teilweise Folge und änderte das erstgerichtliche Urteil in seinem Leistungsteil d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der allein geltend gemachte Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens (§ 503 Z 2 ZPO) liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Angebliche Verfahrensmängel erster Instanz, die - wie im gegenständlichen Fall - in der Berufung nicht gerügt wurden, können auch in Sozialrechtssachen mit Revision nicht geltend gemacht werden (SSV-NF 1/68). Die Frage, ob ein Sachverständigengutachten die getroffenen Feststellun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 1.Jänner 1950 geborene Klägerin und der am 21.Jänner 1931 geborene Beklagte schlossen am 17.Juli 1975 die Ehe; der Ehe entstammen zwei Kinder. Die Klägerin begehrt mit ihrer am 11.November 1983 überreichten Klage die Scheidung der Ehe aus dem Verschulden des Beklagten und machte als Eheverfehlungen im wesentlichen geltend, der Beklagte sei lieblos, beschimpfe sie und habe sie im Zuge von Auseinandersetzungen geschlagen. Der Beklagte beantragte die Abwei... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war bei der Beklagten vom 1.April 1978 bis 3.Juni 1986 als Angestellter beschäftigt. Mit der Behauptung, er sei aus dem Arbeitsverhältnis begründet vorzeitig ausgetreten, begehrt der Kläger S 207.053,87 brutto sA an Kündigungsentschädigung, Abfertigung, Urlaubsentschädigung und anteiligen Sonderzahlungen. Der Geschäftsführer der Beklagten habe ihn ohne Rücksicht auf seine Erkrankung ständig provoziert und am 2. Juni 1986 auch beschimpft und beleidigt. Außerd... mehr lesen...
Norm: ZPO §468 Abs2ZPO §492 Abs1ZPO §492 Abs2
Rechtssatz: Liegt ein Verzicht auf eine mündliche Berufungsverhandlung mangels Antrages auf Anberaumung (§ 468 Abs 2 ZPO) vor, bildet die Unterlassung keinen Verfahrensmangel. Entscheidungstexte 10 ObS 76/87 Entscheidungstext OGH 30.11.1987 10 ObS 76/87 1 Ob 512/90 Entscheidungste... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin wiederholte im Schuljahr 1985/86 die 8.Klasse am Sportgymnasium Wr. Neustadt, weil sie die Maturanachprüfungen am 2. und 3.9.1985 nicht bestanden hatte. Am 16.1.1986 meldete sie sich vom Besuch dieses Bundesgymnasiums ab. Die Externistenreifeprüfungskommission des Landesschulrates für Niederösterreich am Bundesrealgymnasium Baden ließ die Klägerin mit Entscheidung vom 30.1.1986 zur Externistenreifeprüfung zu, wobei als frühestmöglicher Termin der ... mehr lesen...
Begründung: Ob dem Kläger die noch streitverfangene restliche Abfertigung in Höhe von 89.980 S sA zusteht, hängt ausschließlich davon ab, ob ihm die beklagte Partei für die Abfertigung vier Jahre Vordienstzeiten angerechnet hat oder nicht. Zum Beweis dieser Zusage berief sich der Kläger unter anderem auf den Zeugen Dr. Friedrich H***. Das Erstgericht wies diesen Teil des Klagebegehrens mit der
Begründung: ab, daß die vom Kläger behauptete Anrechnungszusage nicht erwiesen sei. Das Ber... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Verweist der Oberste Gerichtshof eine Rechtssache nach Aufhebung des Berufungsurteiles zur neuerlichen Entscheidung an das Berufungsgericht zurück, dann liegt in der Abstandnahme von einer neuerlichen mündlichen Berufungsverhandlung keine Verletzung des rechtlichen Gehörs (Arb 7674 ua), soferne nicht - was im vorliegenden Fall nicht zutrifft - eine neue Verhandlung oder eine Beweisergänzung notwendig wurde oder sich die Zusa... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind Brüder. Mit Übergabsvertrag vom 7. Dezember 1966 übergab Maria Magdalena A dem Beklagten und seiner Ehegattin Leokadia A ihre aus den Liegenschaften EZ 62, 146, 309, 313, 412 KG Biedermannsdorf und EZ 78 KG Hennersdorf bestehende Landwirtschaft mit dem Anwesen Biedermannsdorf, Ortsstraße 28. Als Abtretungspreis war ein Betrag von S 100.000 vereinbart, den der Beklagte und seine Ehegattin an Gertrude B, die Schwester der Streitteile, auszuzahlen hatte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit seinem Beschluß vom 9.10.1984, 5 Ob 317-319/84, auf den zwecks Vermeidung von Wiederholungen verwiesen wird, hat der Oberste Gerichtshof das Urteil des Berufungsgerichtes vom 16.5.1984, 3 R 19/84, das das die drei verbundenen Klagen abweisende Urteil des Erstgerichtes vom 14.11.1983, 14 Cg 47/80-81, in der Hauptsache bestätigte, aufgehoben und die verbundenen Rechtssachen zur neuen Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Der Oberste Gerichtshof... mehr lesen...
Die Eltern des Klägers, Gabriel und Ludmilla B, sind bücherliche Eigentümer der Liegenschaft EZ 299 KG F, zu deren Gutsbestand das Grundstück 408 Baufläche gehört. Dieses Grundstück ist zur Gänze mit dem Wohn- und Geschäftshaus F, A-Straße 4, an dessen Südostfront das auf dem Grundstück 86/4 errichtete Geschäftshaus der Beklagten zum Teil anschließt, verbaut. Vor der Auslagenfront dieses Gebäudes liegt ein befestigter Vorplatz, der an der Nordwestseite vom Haus der Eltern des Klägers ... mehr lesen...
Norm: ZPO §163 Abs3ZPO §492 Abs2 Satz2ZPO §509 Abs2
Rechtssatz: Die Anwendung der Ausnahmebestimmung des § 163 Abs 3 ZPO hat zur Voraussetzung, daß eine mündliche Verhandlung bereits vor dem Eintritt der Unterbrechung geschlossen worden ist. Mangels Vorliegens der im § 163 Abs 3 ZPO, geregelten Ausnahme bewirkt die Unterbrechung die Unzulässigkeit einer bloß einleitenden, auf die Sachentscheidung gerichteten Gerichtstätigkeit, wie die Abstandna... mehr lesen...
Norm: ZPO §488ZPO §492 Abs2
Rechtssatz: Die Anfechtung der Beweiswürdigung des Erstrichters ersetzt nicht den Antrag auf Anordnung einer Berufungsverhandlung. Dennoch ist das Berufungsgericht verpflichtet, eine Berufungsverhandlung anzusetzen und die Beweise insoweit zu wiederholen, als es Bedenken gegen die Beweiswürdigung des Erstrichters hat. Entscheidungstexte 5 Ob 88/71 Entscheid... mehr lesen...
Norm: ZPO §480ZPO §492 Abs2ZPO §503 Z1 B2
Rechtssatz: Wird der Aufhebungsbeschluß des Berufungsgerichtes vom OGH aufgehoben und dem Berufungsgericht die neuerliche Entscheidung aufgetragen, so kann diese ohne Nichtigkeit auf Grund der Verhandlung gefällt werden, in der die Aufhebung beschlossen wurde. RG vom 04.12.1939, VIII 242/39 Entscheidungstexte 4 Ob 301/61 Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Norm: ZPO §477 Abs1 Z4 D4ZPO §492 Abs2ZPO §503 Z1 B2ZPO §510
Rechtssatz: Verweist der OGH eine Rechtssache nach Aufhebung des Berufungsurteils zur neuerlichen Entscheidung an das Berufungsgericht zurück, dann liegt in der Abstandnahme von einer neuerlichen mündlichen Berufungsverhandlung keine Verletzung des rechtlichen Gehörs. Entscheidungstexte 5 Ob 295/59 Entscheidungstext OGH 24.... mehr lesen...