RS OGH 1971/6/30 5Ob88/71, 4Ob557/75, 1Ob660/84, 1Ob701/85, 9ObA185/87, 1Ob512/90, 7Ob237/01f, 10ObS

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Veröffentlicht am 30.06.1971
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Norm

ZPO §488
ZPO §492 Abs2

Rechtssatz

Die Anfechtung der Beweiswürdigung des Erstrichters ersetzt nicht den Antrag auf Anordnung einer Berufungsverhandlung. Dennoch ist das Berufungsgericht verpflichtet, eine Berufungsverhandlung anzusetzen und die Beweise insoweit zu wiederholen, als es Bedenken gegen die Beweiswürdigung des Erstrichters hat.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0042143

Dokumentnummer

JJR_19710630_OGH0002_0050OB00088_7100000_007
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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