1 Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Landesverwaltungsgericht Salzburg (Verwaltungsgericht) eine „im Namen“ des minderjährigen Revisionswerbers von dessen Mutter D. H., eingebrachte Maßnahmenbeschwerde als unzulässig zurück (I.) und sprach aus, dass die ordentliche Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig sei (II.). 2 Begründend führte das Verwaltungsgericht aus, mit der gegenständlichen Beschwerde vom 30. August 2021 habe sich die Mutter des neunjährige... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGBAVG §9VwRallgZPOZPO §6
Rechtssatz: Zu den nach § 9 AVG subsidiär anwendbaren "Vorschriften des bürgerlichen Rechts" zählen - neben dem ABGB - etwa auch das Unternehmensrecht (vgl. zum "Handelsrecht" VwGH 25.6.1992, 91/09/0221, mwN) und das Gesellschaftsrecht (vgl. VwGH... mehr lesen...
Mit Beschluss vom 11. November 1999 bewilligte das Bezirksgericht Innsbruck über Antrag des S-Verlages die Exekution (einer Unterlassungsverpflichtung) und verhängte gegen die beschwerdeführenden Parteien gemäß § 355 Abs. 1 EO eine Geldstrafe in der Höhe von S 60.000,-- zur ungeteilten Hand. Am gleichen Tag erging ein Zahlungsauftrag gegen die beschwerdeführenden Parteien zur Bezahlung der Geldstrafe in der Höhe von S 60.000,--. Die beschwerdeführenden Parteien erhoben einerseits Reku... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein22/02 Zivilprozessordnung
Norm: VwRallg;ZPO §477;
Rechtssatz: Die Nichtigkeit im Sinne des § 477 ZPO ist eine Vernichtbarkeit, aber keine absolute Nichtigkeit in dem Sinn, dass schon vor der Aufhebung durch die Rechtsmittelbehörde von der Nichtexistenz des bekämpften Aktes ausgegangen werden könnte (vgl. Fasching, Kommentar zu den Zivilprozessgesetzen, Band IV, Vorbem. vor § 4... mehr lesen...
Aus dem Beschwerdeinhalt, den dazu vorgelegten Beilagen und dem Mängelbehebungsschriftsatz ergibt sich im Zusammenhang mit der vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides folgender unstrittiger Sachverhalt: Der Beschwerdeführer erhob als Masseverwalter gegen das die Gemeinschuldnerin betreffende Versäumungsurteil des Handelsgerichtes Wien vom 12. Juni 1995, 10 Cg 58/95z, einerseits einen Widerspruch (gemäß 397a iVm § 398 Abs. 1 ZPO) und andererseits Nichtigkeitsberufung gemä... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §2 Z1 litc;GGG 1984 TP2 Anm3;ZPO §146;ZPO §396;ZPO §477;ZPO §484;
Rechtssatz: Die Pauschalgebühr für eine gegen ein Versäumungsurteil erhobene Nichtigkeitsberufung ist auch dann zu entrichten, wenn die Berufung zufolge stattgebender Erledigung eines unter einem gestellten Wiedereinsetzungsantrages gegenstandslos und dah... mehr lesen...
Nach der Beschwerde und dem ihr angeschlossenen angefochtenen Bescheid ist zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ausschließlich die Rechtsfrage strittig, ob der Antrag der Beschwerdeführerin auf Wiederaufnahme der Einkommensteuerverfahren 1983 bis 1990 gemäß § 303 Abs 1 BAO im Verwaltungsrechtszug zu Recht abgewiesen wurde. Nach der im wesentlichen mit der Sachverhaltsdarstellung des angefochtenen Bescheides übereinstimmenden Sachverhaltsdarstellung der Beschwe... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein22/02 Zivilprozessordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §116BAO §303 Abs1 litcVwRallgZPO
Rechtssatz: Mangels einer amtswegigen Sachverhaltsermittlung im Zivilgerichtsverfahren ist die Voraussetzung einer Bindung der Abgabenbehörde an zivilgerichtliche Urteile nicht gegeben, weshalb eine Wiederaufnahme der Verfahren ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 23. Juli 1987 wurde der zweitmitbeteiligten Partei (Mieterin der erstmitbeteiligten Partei) gemäß § 70 der Bauordnung für Wien (BO) die teilweise nachträgliche Bewilligung erteilt, nach dem mit dem amtlichen Sichtvermerk versehenen Plan auf der Liegenschaft in Wien, Z-Straße nn, EZ nnn1 der KG W, die nachstehend beschriebene Bauführung vorzunehmen: "Die Raumteilung im Keller der Stiege 2 wurde im Bereich der Lagerräume geändert, wobei di... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 23. Juli 1987 wurde der zweitmitbeteiligten Partei (Mieterin der erstmitbeteiligten Partei) gemäß § 70 der Bauordnung für Wien (BO) die teilweise nachträgliche Bewilligung erteilt, nach dem mit dem amtlichen Sichtvermerk versehenen Plan auf der Liegenschaft in Wien, Z-Straße nn, EZ nnn1 der KG W, die nachstehend beschriebene Bauführung vorzunehmen: "Die Raumteilung im Keller der Stiege 2 wurde im Bereich der Lagerräume geändert, wobei di... mehr lesen...
Index: L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragWienL80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan WienL80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz WienL82000 BauordnungL82009 Bauordnung Wien20/05 Wohnrecht Mietrecht22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs1;AVG §8;BauO Wr §134 Abs3;BauO Wr §63 Abs1 litc;BauRallg;WEG 1975;ZPO §477 Z5;
Rechtssatz: Eine dem... mehr lesen...
Index: L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragWienL80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan WienL80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz WienL82000 BauordnungL82009 Bauordnung Wien20/05 Wohnrecht Mietrecht22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs1;AVG §8;BauO Wr §134 Abs3;BauO Wr §63 Abs1 litc;BauRallg;WEG 1975;ZPO §477 Z5;
Rechtssatz: Eine dem... mehr lesen...
Index: 20/05 Wohnrecht Mietrecht22/02 Zivilprozessordnung27/04 Sonstige Rechtspflege
Norm: GEG §2 idF 1983/135;MietenG §31;MRG §37 Abs3 Z19 impl;ZPO; Beachte Besprechung in:
AnwBl 1989/4, S 206;
ÖStZB 1989, 152;
Rechtssatz: Die §§ 41 ff ZPO enthalten keine Vorschrift iSd § 2 erster Satz GEG, weil sie nur vom Kostenersatz zwischen den Parteien des gerichtlichen Verfahrens handeln (hier: Einbringung ... mehr lesen...