Norm
ZPO §461Rechtssatz
Wer in einem Prozeß vollständig gesiegt hat, ist auch bei Vorliegen von Verfahrensmängeln oder Nichtigkeiten zur Anfechtung der Entscheidung nicht befugt. Das Rechtsmittel ist daher zurückzuweisen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0041875Dokumentnummer
JJR_19511121_OGH0002_0010OB00797_5100000_001