Norm: ZPO §461 Abs2
Rechtssatz: Bei der Frist des § 461 Abs 2 ZPO handelt es sich um eine Notfrist. Entscheidungstexte 2 Ob 42/14m Entscheidungstext OGH 28.03.2014 2 Ob 42/14m Beisatz: Dies führt dazu, dass auch diese Frist nach § 222 Abs 1 ZPO idF BBG 2011 in den dort angeführten Zeiträumen, also auch zwischen dem 15. Juli und dem 17. August, gehemmt ist. Fällt der Beginn einer solc... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden, die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek und die Hofräte Dr. Höllwerth und Mag. Wurzer als weitere Richter in der Pflegschaftssache des mj Gabriel L*****, vertreten durch die Mutter Michaela L*****, ebendort, diese vertreten durch Dr. Birgit Bichler-Tschon, Rechtsanwältin in Eisenstadt, wegen Regelung des Besuchsrechts, über den außerordentlichen Revisionsrekurs des Vaters Johann... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 11. 8. 2003 ereignete sich im asiatischen Teil der Türkei bei Dunkelheit auf einer unbeleuchteten Hauptstraße ein Verkehrsunfall, an dem der Erstbeklagte (= Ehegatte der Klägerin) als Lenker und Halter eines in Österreich zugelassenen und bei der Zweitbeklagten haftpflichtversicherten PKW und ein vor dem Beklagtenfahrzeug fahrender türkischer Traktor samt Anhänger, jeweils unbeleuchtet, beteiligt waren. Kennzeichen, Lenker, Eigentümer, Halter und Haftpflichtv... mehr lesen...
Begründung: In der Verhandlung vom 13. Juni 2007 verkündete der Erstrichter in Anwesenheit der Parteienvertreter das klagsstattgebende Urteil. Eine Berufungsanmeldung erfolgte in dieser Verhandlung nicht. Am 18. Juli 2007 verfügte der Erstrichter die Zustellung der Protokollsabschrift dieser Verhandlung an die Parteienvertreter. Das an den Beklagtenvertreter adressierte Kuvert samt Protokollsabschrift kam mit dem Vermerk „Urlaubsfach bis 14. 8. 2007" an das Erstgericht zurück. Mit ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist der Bruder des Erstbeklagten, der Sohn der Zweitbeklagten und der Onkel des Drittbeklagten. Der viertbeklagte Notar war Errichter eines „Dissolutions- und Übergabsvertrags" vom 9. April 1999. Damit wurde ein Schenkungsvertrag auf den Todesfall vom 19. September 1989 zwischen der Zweitbeklagten und dem Erstbeklagten über deren Hälfteanteil an einer Grazer Liegenschaft aufgehoben und dieser Anteil dem Drittbeklagten übertragen. Die bücherliche Einverleibung ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt auf Grund der Folgen der bei einem Schiunfall am 13. 3. 2005 erlittenen Körperverletzung 5.000 EUR sA an Schmerzengeld und die Feststellung der Haftung des Beklagten „für sämtliche zukünftige Schäden" aus diesem Ereignis. Der an jenem Unfall als Snowboarder beteiligte Beklagte wendete unter anderem ein, das Verschulden am Unfall treffe allein die Klägerin. Das Erstgericht verkündete in der Verhandlung vom 6. 3. 2006 mündlich das „Grundurteil" über „d... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte nach einem Verkehrsunfall von den beklagten Parteien Schadenersatz und brachte unter näherer Darstellung des Unfallherganges vor, der Erstbeklagte habe als Lenker eines vom Zweitbeklagten gehaltenen und bei der drittbeklagten Partei haftpflichtversicherten PKWs seinen Vorrang verletzt. Der Erstbeklagte und der Zweitbeklagte beantragten Klagsabweisung, gestanden jedoch zu, dass der Unfall tatsächlich vom Erstbeklagten verschuldet worden sei. Die Abgabe... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagten haben gemeinsam als Mieter von der Klägerin als Vermieterin das im Büro- und Geschäftsgebäude S*****, befindliche Geschäftslokal top Nr 17 im Gesamtausmaß von 108 m² sowie die Garage N (Tiefgarage), bestehend aus zwei Abstellplätzen mit den Nummern 374 und 375 sowie den Tiefgaragenstellplatz top Nr G 313, jeweils EZ *****, Grundbuch ***** F***** gemietet. Das monatliche Mietentgelt betrug zuletzt EUR 1.810. Mit ihrer Mietzins- und Räumungsklage vom 27. 7... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war im Zeitraum 20. September 1993 bis Ende August 1998 Geschäftsleiter der beklagten Partei. Am 23. Juli 1996 gewährte ihm die beklagte Partei zu Konto-Nr 104-00.084.467/004 einen endfälligen Fremdwährungskredit über 7 Mio S für den Kauf des Hauses Hauptplatz 20 in S*****. Anlässlich dieser Kreditgewährung akzeptierte der Kläger zwei Blankowechsel mit folgender bei der beklagten Partei allgemein üblichen Standardformulierung: "Der Kreditnehmer hinterlegt be... mehr lesen...
Norm: ZPO §417aZPO §461 Abs2
Rechtssatz: Im Fall der gleichzeitigen Zustellung des (mündlich verkündeten und bereits ausgefertigten) Urteils und der Protokollabschrift jener Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung, in der das Urteil verkündet wurde, bedarf es nicht der Berufungsanmeldung. Entscheidungstexte 4 Ob 135/03m Entscheidungstext OGH 24.06.2003 4 Ob 135/03m ... mehr lesen...
Begründung: Der Erstrichter verkündete in Anwesenheit beider Parteien(-vertreter) in der Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung vom 23. 9. 2002 das der Klage stattgebende Urteil samt Kostenentscheidung und (im Verhandlungsprotokoll ON 11 S 4-8 = AS 35-43) ausführlich dargelegten Entscheidungsgründen. Die Parteien, welche jeweils Protokollabschriften wünschten, gaben keine (Rechtsmittel-)Erklärungen ab. Das in der "protokollierten Fassung" ausgefertigte Urteil und Protokollab... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Ein gem §§ 78, 128 AußStrG bestellter Verlassenschaftskurator hat nicht die Erben, sondern den ruhenden Nachlass zu vertreten (§ 129 AußStrG). Mangels einer Einschränkung bei der Bestellung kann kein Zweifel daran bestehen, dass der Verlassenschaftskurator, dessen Funktion bei Fällung des Anerkenntnisurteils am 11. 5. 1999 mangels Abberufung (Knell, Die Kuratoren im österreichischen Recht 106) oder Einantwortung an die Erbe... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erließ antragsgemäß einen Wechselzahlungsauftrag, welcher der Beklagten am 22. 2. 2000 durch Hinterlegung zugestellt wurde. Sie erhob dagegen mit Postaufgabedatum 25. 2. 2000 Einwendungen, wobei sie an erster Stelle die Einrede der sachlichen Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts wegen Vorliegens der Eigenzuständigkeit des Handelsgerichts erhob. Auf diesem Schriftsatz findet sich der handschriftliche Zusatz "Einwendungen am 2. 3. 2000 zurückgezogen... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte den Zuspruch von 20.000 S sA (Datum der Klageeinbringung: 26. April 1999) und brachte vor, "für den Beklagten auftragsgemäß eine Einreichplanung sach- und fachgerecht erstellt" und am 1. September 1997 in Höhe des Klageanspruchs fakturiert zu haben. Der "zumindest" seit 1. Oktober 1997 fällige Klagsbetrag sei trotz mehrfacher Mahnung unbeglichen. Das angerufene Gericht sei, obgleich der Beklagte in der Bundesrepublik Deutschland wohne, "unter and... mehr lesen...
Begründung: Am 18. 1. 1996 schlossen die betreibende Partei (als Klägerin) und die "S*****"***** (als Beklagte) einen gerichtlichen Vergleich, wonach die Beklagte ab sofort schuldig sei, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbes bei Herstellung und/oder Vertrieb periodischer Druckschriften, insbesondere der periodischen Druckschrift "K*****", es zu unterlassen, unentgeltliche Zugaben anzukündigen und/oder zu gewähren (wobei das Unterlassungsgebot näher konkretisiert ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat in der Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung vom 13.Dezember 1996 in Anwesenheit der Parteien das dem Klagebegehren auf Rechnungslegung stattgebende Urteil verkündet. Eine Anmeldung der Berufung unterblieb. Die schriftliche Ausfertigung des Urteils wurde beiden Parteien am 27.Jänner 1997 zugestellt. Mit dem am 10.Februar 1997 zur Post gegebenen Schriftsatz beantragte der Beklagte die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist aufgrund des Kaufvertrags vom 18.März 1987 Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch G*****, bestehend aus den Grundstücken 169/1 Wald, 162/2, 169/3, 170 bis 172 und 261 je landwirtschaftlich genutzt, 262/1 Garten, 262/2 unproduktiv, 263, 264, 265/2, 265/4, 266 und 267/2 je landwirtschaftlich genutzt, 17/1 Baufläche mit Wohnhaus und 17/2 Baufläche. Die beklagten Parteien sind Miteigentümer der angrenzenden Liegenschaft EZ ***** Grundbuch ... mehr lesen...
Norm: ZPO §417aZPO §459ZPO §461 Abs2ZPO §521
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 461 Abs 2 ZPO über die Anmeldung der Berufung gilt im Rekursverfahren - mit der ausdrücklichen Ausnahme des § 459 ZPO in Verbindung mit § 417a ZPO für das Besitzstörungsverfahren - nicht. Entscheidungstexte 9 ObA 100/94 Entscheidungstext OGH 13.07.1994 9 ObA 100/94 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §461 Abs2
Rechtssatz: Wird ein aufgrund der Ergebnisse vorangegangener Verhandlung vorbereitetes Teilurteil mündlich verkündet und den Parteienvertretern je eine Ausfertigung davon in ungekürzter Fassung "ausgefolgt", das heißt zugestellt, ist eine Berufungsanmeldung im Sinne des § 461 Abs 2 Satz 1 ZPO nicht erforderlich. Entscheidungstexte 8 Ob 591/93 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: ZPO §461 Abs2ZPO §464 Abs1ZPO §464 Abs2
Rechtssatz: Die Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Anmeldung einer Berufung hat zur Folge, daß die Berufungsanmeldung als rechtzeitig anzusehen ist, sie hat aber keinen Einfluß auf den Beginn der Frist zur Erhebung der Berufung. Entscheidungstexte 1 Ob 531/93 Entscheidungstext OGH 20.04.1993 ... mehr lesen...
Begründung: In Anwesenheit beider Parteien verkündete das Erstgericht am 12. Oktober 1992 das Urteil, wonach die Ehe der Streitteile wegen Verschuldens beider Ehegatten geschieden wurde. Beide Parteien ersuchten um Zustellung einer Ausfertigung dieses Urteils an ihre Rechtsvertreter (GZ 1 C 30/92-13). Die schriftliche Ausfertigung des Urteils wurde beiden Parteien am 22. Oktober 1992 zugestellt (AS 73). Mit Schriftsatz vom 5.11.1992 beantragte die Beklagte die Wiedereinsetzung in ... mehr lesen...
Begründung: Zugunsten der Rechtsmittelwerberin war im Zeitpunkt der Anberaumung des Versteigerungstermins (am 30.3.1992 für den 27.5.1992) ob der in Zwangsversteigerung gezogenen Liegenschaft ein Höchstbetragspfandrecht im Betrag von S 1,500.000,-- eingetragen. Entgegen § 171 Abs.1 EO wurde ihr vom Erstgericht versehentlich keine Ausfertigung des Versteigerungsediktes zugestellt. Am Nachmittag des 25.5.1992 erhielt Ing.Hansjörg M*****, ein von der im Firmenbuch des Landesgericht... mehr lesen...
Norm: ZPO §461 Abs2
Rechtssatz: Wurde ein Urteil in Anwesenheit der Parteien verkündet, ersetzt der Antrag, eine Urteilsausfertigung zuzustellen, nicht die Anmeldung der Berufung. Entscheidungstexte 7 Ob 604/92 Entscheidungstext OGH 15.10.1992 7 Ob 604/92 Veröff: EvBl 1993/44 S 205 = RZ 1994/30 S 90 European Case Law Identifier ... mehr lesen...