Norm: JN §45ZPO §240 Abs2 AZPO §441
Rechtssatz: Der zur Vermeidung bzw Abkürzung eines Zwischenstreits über die sachliche Zuständigkeit des angerufenen Gerichtes im § 45 JN angeordnete Rechtsmittelausschluß kann auch nicht dadurch umgangen werden, daß der Rechtsmittelwerber geltend macht, das Erstgericht habe mit seinem Beschluß einer nach § 441 bzw § 240 Abs 2 ZPO präkludierten Unzuständigkeitseinrede des Beklagten stattgegeben. ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin als Betreiberin des Hotels "W*****" auf der Sonnenalpe N***** in Österreich begehrte von dem in Belgien wohnhaften Beklagten im Mahnverfahren die Zahlung von letztlich 16.856 S sA, weil dieser für die Zeit vom 4. bis 11.2.1989 zwei Doppelzimmer mit Vollpension für vier Personen bestellt, aber dann nicht in Anspruch genommen habe. Hiedurch sei der Klägerin mangels anderweitiger Vermietbarkeit der für den Beklagten reservierten Zimmer ein Schaden in Höhe von 7... mehr lesen...
Norm: ZPO §240 Abs2 BZPO §441
Rechtssatz: Die nach Abhaltung der ersten Tagsatzung oder nach Einlassung des Beklagten in die Hauptsache unter Berufung auf eine bestehende Schiedsgerichtsvereinbarung erhobene Einrede der Unzuständigkeit des Gerichtes ist verspätet und vom Prozeßgericht nicht zu berücksichtigen (§§ 240 Abs 2, 441 ZPO). Entscheidungstexte 1 Ob 197/66 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: RatenG §12 Abs2ZPO §240 Abs2 CIIaZPO §441
Rechtssatz: In der Vereinbarung über die Bezahlung des Kaufpreises "Rest in acht Monaten zinsenfrei" ist nicht eine Stundung des Kaufpreises, sondern die Erlaubnis gelegen, den Kaufpreisrest in Raten zu bezahlen. Ein solches Geschäft ist, wenn die anderen Voraussetzungen gegeben sind, nach dem RatenG zu beurteilen. Die Unzuständigkeit des Gerichtes nach § 12 RatenG kann auch noch mittels Berufung ... mehr lesen...
Norm: JN §41JN §43ZPO §240 Abs1 AZPO §412ZPO §441
Rechtssatz: Richterwechsel nach § 412 ZPO berechtigt die beklagte Partei nicht, erst bei der erneuerten Streitverhandlung die Einrede der sachlichen Unzuständigkeit zu erheben; trotz Neudurchführung der Verhandlung besteht keine Möglichkeit mehr, befristete und bis zum Richterwechsel versäumte Einreden nachzuholen. Entscheidungstexte 5 Ob ... mehr lesen...
Norm: JN §104 Abs2ZPO §239 Abs2 FZPO §240 Abs1ZPO §441ZPO §577 Abs1
Rechtssatz: Auch die testamentarisch angeordnete Schiedsgerichtsklausel ist auf Grund der Einrede zu berücksichtigen. Die Geltendmachung der (heilbaren) Unzuständigkeit erst in einer fortgesetzten Verhandlung (vor dem Bezirksgericht) ist verspätet. Entscheidungstexte 1 Ob 171/57 Entscheidungstext OGH 20.03.1957 1 O... mehr lesen...
Norm: ZPO §441
Rechtssatz: Durch die Beantwortung des auf den Klagsanspruch bezüglichen Vorbringens des Klägers und Erhebung der gegen diesen Anspruch gerichteten Einwendungen läßt sich der Beklagte in die Verhandlung zur Hauptsache ein. Entscheidungstexte 7 Ob 120/55 Entscheidungstext OGH 31.03.1955 7 Ob 120/55 2 Ob 342/58 Entsch... mehr lesen...
Norm: ZPO §441
Rechtssatz: Es schadet nicht, daß nach Bewilligung der Wiedereinsetzung die Unzuständigkeitseinreden erst nach allgemeiner Bestreitung des Klagsvorbringens vorgebracht wurden (im Wiedereinsetzungsantrag war das "Klagsvorbringen bestritten und sachliche Unzuständigkeit eingewendet" worden). Entscheidungstexte 2 Ob 677/54 Entscheidungstext OGH 17.11.1954 2 Ob 677/54 Verö... mehr lesen...