Norm
ZPO §441Rechtssatz
Es schadet nicht, daß nach Bewilligung der Wiedereinsetzung die Unzuständigkeitseinreden erst nach allgemeiner Bestreitung des Klagsvorbringens vorgebracht wurden (im Wiedereinsetzungsantrag war das "Klagsvorbringen bestritten und sachliche Unzuständigkeit eingewendet" worden).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0041516Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
03.09.2019