Norm
ZPO §441Rechtssatz
Durch die Beantwortung des auf den Klagsanspruch bezüglichen Vorbringens des Klägers und Erhebung der gegen diesen Anspruch gerichteten Einwendungen läßt sich der Beklagte in die Verhandlung zur Hauptsache ein.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0041526Dokumentnummer
JJR_19550331_OGH0002_0070OB00120_5500000_001