Begründung: Die Klägerin begehrte ursprünglich in ihrer am 16.5.2007 beim Erstgericht eingelangten Besitzstörungsklage die Feststellung der Störung ihres ruhigen Besitzes an ihrem Privatparkplatz im Südosten des Grundstückes Nr. ***** der KG Oberwart durch das Abstellen eines Kraftfahrzeuges mit dem Kennzeichen GU ***** der beklagten Partei und begehrte weiters den Beklagten zu verurteilen, das Abstellen eines von ihm gehaltenen und gelenkten Kfz auf dem Parkplatz zu unterlassen. Si... mehr lesen...
Norm: ABGB §339ZPO §42
Rechtssatz: 1. Bei noch aufrecht bestehendem Anspruch verhindert im Besitzstörungsverfahren die Klagseinschränkung auf Kosten die Stattgabe der Klage. Zur Haftung des Halters eines Kfz für Besitzstörungshandlungen des Lenkers. 2. Eine unvertretene Partei kann für die Reiseauslagen Ersatz begehren. Dieser umfasst bei einer unzumutbaren Anreise durch öffentliche Verkehrsmittel das amtliche Kilometergeld. ... mehr lesen...
Begründung: Mit der vorliegenden Fakturenklage begehrt die Klägerin von der Beklagten insgesamt S 346.981,55 s.A. Sie habe der Beklagten zu angemessenen Preisen Waren geliefert, wofür per 4.12.1996 ein Kaufpreis von S 307.296,-- offen aushafte. An kapitalisierten Zinsen bis zum Tag der Einbringung der Kläger schulde die Beklagte S 8.809,13. Weiters sei zwischen den Streitteilen vereinbart, daß die Beklagte der Klägerin die Kosten eines Inkassobüros zu ersetzen habe. Die Inkassos... mehr lesen...
Norm: ZPO §41ZPO §42ZPO §43
Rechtssatz: Aufwendungen, die der Durchsetzung eines Anspruchs ohne Prozeß dienen, sind keine vorprozessualen Kosten, deren Ersatz nach den §§ 41 ff ZPO durchgesetzt werden kann. Sie sind Nebenforderungen zur Hauptforderung iSd § 54 Abs 2 JN und können im Klageweg geltend gemacht werden. Das gilt im Besonderen für die Kosten eines Inkassounternehmens. Anmerkung Unter dieser Rechtssatznummer befa... mehr lesen...
Norm: ZPO §41ZPO §42ZPO §43JN §54 Abs2
Rechtssatz: Aufwendungen, die der Durchsetzung eines Ausspruches ohne Prozeßkosten dienen, sind keine vorprozessualen Kosten, deren Ersatz nach den §§ 41 ff ZPO durchgesetzt werden kann. Sie sind Nebenforderungen zur Hauptforderung iSd § 54 Abs.2 JN und können im Klageweg geltend gemacht werden. Das gilt im besonderen für die Kosten eines Inkassounternehmens. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Mit einem vom beklagten Notar verfaßten Kaufvertrag vom 10. 7. 1980 kauften die Kläger von Kurt F die Liegenschaft EZ 1524 KG M samt Inventar um 287 000 DM. Einen Teilbetrag von 8 600 DM hatte der Verkäufer bereits erhalten, der restliche Kaufpreis sollte durch Übernahme der damals nach Annahme der Vertragspartner und des Beklagten mit rund 200 000 DM aushaftenden Hypothekarschuld des Verkäufers bei der B-Bank und durch Barzahlung berichtigt werden, wobei die Käufer jedoch berechtigt ... mehr lesen...
Die klagende Partei begehrt die Bezahlung des von den Beklagten bestellten Baumaterials mit der Behauptung, die Käufer seien durch Nichtmitwirkung bei der Abladung der Ware in Annahmeverzug geraten. Im zweiten Rechtsgang wies das Erstgericht dieses Begehren (neuerlich) ab; das Berufungsgericht bestätigte. Nach den von der zweiten Instanz übernommenen Feststellungen des Erstrichters wurde einerseits die kostenfreie Lieferung der Ware durch den Verkäufer an die Baustelle des Käufers ver... mehr lesen...
Mit der vorliegenden Klage begehren die drei Kläger von der Eigentümerin des Sportstadions Salzburg-Lehen der beklagten Partei Stadtgemeinde Salzburg, die Bezahlung von je 500 000 S. Sie seien Miteigentümer der Liegenschaft EZ 596 KG Stadt Salzburg; durch die vom benachbarten Stadion ausgehenden Lärm- und Lichtimmissionen seien ihre mit Wohnungseigentum verbundenen Liegenschaftsanteile entwertet und deren Benützbarkeit herabgesetzt worden; ferner sei eine Schädigung ihrer Gesundheit e... mehr lesen...
Am 27. Juni 1973 wurde der PKW des Klägers aus dem Verschulden des Lenkers eines bei der Beklagten haftpflichtversicherten Kraftfahrzeuges beschädigt. Im Auftrag des Klägers verhandelte der Versicherungsberater J mit der Beklagten über die Schadensliquidierung. Er erreichte, daß die Beklagte dem Kläger den gesamten Schaden in der Höhe von 63 519 S ersetzte. J stellte dem Kläger die Kosten seines Einschreitens mit 11 479.36 S in Rechnung. Hievon ersetzte die Beklagte dem Kläger nur ein... mehr lesen...
Am 28. Feber 1964 brach in einem der Beklagten gehörenden Kühlhaus ein Brand aus, durch den dort von der X Ges. m. b. H. eingelagertes Kühlgut vernichtet wurde. Dieses Kühlgut war bei der Klägerin unter anderem auch gegen Feuer versichert. Mit der Behauptung, sie habe auf Grund dieses Schadensereignisses Leistungen im tatsächlichen Ausmaß von 15.259.771 S an die X Ges. m. b. H. erbracht, begehrt die Klägerin von der Beklagten Zahlung dieses Betrages als Legalzessionar im Sinne des §... mehr lesen...
Norm: RATG §16UStG 1972 §4ZPO §41 F1ZPO §42
Rechtssatz: Verzeichnete USt für auf der Revision beigebrachte Gerichtskostenmarken ist nicht zuzuerkennen, weil es sich um eine bloß durchlaufende Post handelt, die in die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer nicht einzubeziehen ist (§ 4 Abs 3 und 4 UStG 1972). Entscheidungstexte 3 Ob 56/73 Entscheidungstext OGH 27.03.1973 3 Ob 56/73 ... mehr lesen...
Norm: EO §74EO §78GJGebG allgZPO §42
Rechtssatz: Es besteht kein Anspruch auf Ersatz von Gerichtsgebühren, zu deren Beibringung keine Verpflichtung bestand. Entscheidungstexte 3 Ob 138/72 Entscheidungstext OGH 30.11.1972 3 Ob 138/72 3 Ob 15/73 Entscheidungstext OGH 20.02.1973 3 Ob 15/73 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §41 F1ZPO §42ZPO §50ZPO §54
Rechtssatz: Verzeichnete Kosten für nicht bereits beigebrachte Gerichtskostenmarken sind nicht zuzusprechen. Entscheidungstexte 1 Ob 29/72 Entscheidungstext OGH 01.03.1972 1 Ob 29/72 1 Ob 41/72 Entscheidungstext OGH 15.03.1972 1 Ob 41/72 1 O... mehr lesen...
Norm: ZPO §42
Rechtssatz: Tagesdiäten können dem Kläger als Kosten nicht zugesprochen werden, weil ihre Gewährung in den §§ 41, 42 ZPO keine Deckung findet. Ebenso können nicht näher belegte Aufenthaltskosten anläßlich der Anwesenheit des Klägers bei Verhandlungen außerhalb seines Wohnsitzes nicht berücksichtigt werden, wohl aber Kosten der Eisenbahnfahrten. Entscheidungstexte 4 Ob 60/67 ... mehr lesen...