RS OGH 1967/10/17 4Ob60/67

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Veröffentlicht am 17.10.1967
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Norm

ZPO §42

Rechtssatz

Tagesdiäten können dem Kläger als Kosten nicht zugesprochen werden, weil ihre Gewährung in den §§ 41, 42 ZPO keine Deckung findet. Ebenso können nicht näher belegte Aufenthaltskosten anläßlich der Anwesenheit des Klägers bei Verhandlungen außerhalb seines Wohnsitzes nicht berücksichtigt werden, wohl aber Kosten der Eisenbahnfahrten.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 60/67
    Entscheidungstext OGH 17.10.1967 4 Ob 60/67
    Veröff: SozM IA/d,773

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0035802

Dokumentnummer

JJR_19671017_OGH0002_0040OB00060_6700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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