RS OGH 1996/2/28 7Ob2012/96z

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Veröffentlicht am 28.02.1996
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Norm

ZPO §391 A

Rechtssatz

Eine Rechtsgrundabweisung ist dem österreichischen Recht fremd. Die Bestätigung der Klagsabweisung hinsichtlich des auf § 1118 erster Fall ABGB gestützten Räumungsbegehrens unter gleichzeitiger Aufhebung des Ersturteiles hinsichtlich des auf qualifizierten Mietzinsrückstand gestützten Räumungsbegehrens entspricht nicht dem Gesetz.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0097117

Dokumentnummer

JJR_19960228_OGH0002_0070OB02012_96Z0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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