Norm: ZPO §31ZPO §38
Rechtssatz: Gleichzeitige vorläufige Zulassung des Prozeßbevollmächtigten und dessen Substituten. Entscheidungstexte 7 Ob 706/77 Entscheidungstext OGH 17.11.1977 7 Ob 706/77 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0035975 Dokumentnummer JJR_19771117_OGH0002_0070OB0... mehr lesen...
Norm: ZPO §38
Rechtssatz: Im Gerichtshofverfahren mit Anwaltszwang ist eine vorläufige Zulassung nach § 38 ZPO auf Seiten des Beklagten nur bei der ersten Tagsatzung (und bei Beweisaufnahmetagsatzungen), nicht aber auch bei Tagsatzungen zur mündlichen Streitverhandlung nach der ersten Tagsatzung zulässig, weil ja schon in der Klagebeantwortung die Vertretung durch einen Rechtsanwalt nachgewiesen sein muß und sich an der Vertretungsbefugnis bis ... mehr lesen...
Norm: ABGB §867Tir GdO §54ZPO §30ZPO §33ZPO §37ZPO §38
Rechtssatz: Die von einer Gemeinde ausgestellte Prozessvollmacht muss zu ihrer Gültigkeit den Formvorschriften entsprechen, die die GdO für Urkunden, mit denen sie privatrechtliche Verpflichtungen übernimmt, vorsieht; im Bundesland Tirol der Vorschrift des § 54 Abs 2 Tir GdO 1966. Auf der Prozessvollmacht ist nicht nur der Gemeinderatsbeschluss über die Erteilung der Prozessvollmacht anzufü... mehr lesen...
Norm: ZPO §30ZPO §37ZPO §38
Rechtssatz: Die (durch eine dem Gesetz gemäß gezeichnete Prozeßvollmacht ausgewiesene) Vertretungsmacht des Rechtsanwaltes ist Prozeßhandlungsvoraussetzung; wenn sie fehlt, sind die Prozeßhandlungen des Einschreiters unbeachtlich. Entscheidungstexte 1 Ob 76/75 Entscheidungstext OGH 11.06.1975 1 Ob 76/75 1 Ob... mehr lesen...
Für die beklagte Partei schritt bei der ersten Tagsatzung durch Rechtsanwaltsanwärter Dr N Rechtsanwalt Dr H ein, der seine Bevollmächtigung nicht nachweisen konnte und einen Antrag auf Zulassung gemäß § 38 ZPO gegen Beibringung der Vollmacht binnen 4 Wochen stellte. Der Kläger beantragte für den Fall der nicht rechtzeitigen Vollmachtsvorlage Fällung des Versäumungsurteiles. Das Erstgericht verkundete den Beschluß in diesem Sinne. Innerhalb der Frist legte die Beklagte mittels Schrift... mehr lesen...
Norm: ZPO §30 Abs1ZPO §37ZPO §38ZPO §84 I
Rechtssatz: Wird innerhalb der nach § 38 ZPO gesetzten Frist der Nachweis der Bevollmächtigung durch eine Vollmachtsurkunde nicht erbracht, so ist § 84 ZPO nicht heranzuziehen, weil es sich nicht um ein Formgebrechen handelt. Entscheidungstexte 2 Ob 128/72 Entscheidungstext OGH 29.06.1972 2 Ob 128/72 Veröff: SZ 45/76 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §6ZPO §7ZPO §38
Rechtssatz: Die Sondernorm des § 38 ZPO schließt für den Fall der sofortigen Zulassung eines Rechtsanwaltes die Anwendung der §§ 6, 7 ZPO aus. Entscheidungstexte 2 Ob 128/72 Entscheidungstext OGH 29.06.1972 2 Ob 128/72 Veröff: SZ 45/76 2 Ob 129/72 Entscheidungstext OGH 06.07.1972 2 Ob 129/72 ... mehr lesen...
Der Kläger nimmt mit der vorliegenden Klage den Beklagten als Lenker und Halter eines LKW. wegen Ersatz des Schadens in Anspruch, den er nach seinen Behauptungen durch einen vom Beklagten am 6. August 1966 verschuldeten Verkehrsunfall erlitten hat. Mit Beschluß vom 19. Dezember 1966 verfügte das Erstgericht die Zustellung der Klage samt Ladung zur ersten Tagsatzung an den Beklagten (im Libanon) mittels internationalen Rückscheines. Eine Bestätigung über die erfolgte Zustellung langt... mehr lesen...
Norm: AKB §7AKB §10ZPO §6 ffZPO §38ZPO §121
Rechtssatz: Eine vom Versicherer "für den Versicherten" erteilte Prozeßvollmacht ersetzt nicht die Bevollmächtigung durch diesen. Entscheidungstexte 2 Ob 396/68 Entscheidungstext OGH 30.01.1969 2 Ob 396/68 Veröff: RZ 1969,136 = EvBl 1969/307 S 467 = SZ 42/20 European Case Law Identifie... mehr lesen...
Bei der Tagsatzung vom 7. September 1967 ist für den Beklagten der Rechtsanwalt Dr. Herbert Z. erschienen und hat seine vorläufige Zulassung gemäß § 38 (1) ZPO. beantragt. Diese ist ihm auch mit dem Auftrag bewilligt worden, binnen drei Wochen die Vollmacht vorzulegen. Der Kläger hat für den Fall der nicht rechtzeitigen Beibringung der Vollmacht die Fällung eines Versäumungsurteiles gemäß § 38 (2) ZPO. beantragt. Die dreiwöchige Frist ist am 28. September 1967 abgelaufen. An diesem Ta... mehr lesen...
Norm: ZPO §38
Rechtssatz: Die Erklärung des von einem Gesellschafter bevollmächtigten Rechtsanwalt, er vertrete auf Grund dieser Vollmacht auch die Gesellschaft, ersetzt nicht eine firmenmäßig gefertigte Vollmacht der Gesellschaft. Entscheidungstexte 2 Ob 104/66 Entscheidungstext OGH 23.06.1966 2 Ob 104/66 European Case Law Identifie... mehr lesen...
Norm: ZPO §38ZPO §477 Abs1 Z4
Rechtssatz: Es besteht keine Veranlassung zu einer Nichtigerklärung des in der Abhaltung der ersten Tagsatzung bestandenen Verfahrens, wenn für die beklagte Partei, auch wenn sie nicht ordnungsgemäß zur ersten Tagsatzung geladen war, ein gemäß § 38 ZPO zugelassener Rechtsanwalt erschienen ist, dem die beklagte Partei innerhalb der ihr gesetzten Frist Vollmachten erteilt hat. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §37 Abs2ZPO §38
Rechtssatz: Der Verfahren nach § 38 ZPO ist bei Einbringung von Rechtsmitteln nicht anwendbar. Entscheidungstexte 3 Ob 167/63 Entscheidungstext OGH 11.12.1963 3 Ob 167/63 2 Ob 114/82 Entscheidungstext OGH 13.07.1982 2 Ob 114/82 Auch; Beisatz: Ebenso bei Klagseinbringung; es ist nach § 37 Abs 2 ZPO... mehr lesen...
Norm: ZPO §38
Rechtssatz: Auch ein Geschäftsführer ohne Auftrag, der noch keine Vollmacht besitzt, kann zur Vornahme dringlicher Prozeßhandlungen - so insbesonders auch zur Klageerhebung - vorläufig zugelassen werden, wenn er die Fähigkeit zum Prozeßbevollmächtigen hat und nach den Umständen des Falles die nachträgliche Vollmachtsvorlage und die Beibringung der Genehmigung der vertretenen Partei zu gewärtigen ist. Entscheidu... mehr lesen...
Norm: ZPO §38ZPO §41 F2ZPO §134
Rechtssatz: Kosten der Vorlage der Vollmacht durch einen gemäß § 38 ZPO zugelassenen Anwalt und gerechtfertigter Vertagungsanträge sind zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig. Entscheidungstexte 5 Ob 276/61 Entscheidungstext OGH 06.09.1961 5 Ob 276/61 Veröff: EvBl 1962/191 S 216 1 Ob ... mehr lesen...
Norm: GBG 1955 §122 Abs2ZPO §38
Rechtssatz: Wenn im Grundbuchsverfahren von einer Person, die in der ersten Instanz nicht Einschreiter war, Rechtsmittel ergriffen werden, sind die Vollmacht und allfällige weitere zur Dartuung der Bevollmächtigung dienende Urkunden, die vom Vertreter des Rechtsmittelwerbers vorgelegt werden, keine neuen Urkunden im Sinne des § 122 Abs 2 GBG. In solchen Fällen ist auch die Anwendung des § 38 ZPO zulässig. ... mehr lesen...
Norm: ZPO §38ZPO §396 DZPO §403ZPO §527 Abs2 B3b
Rechtssatz: Unzulässigkeit eines Revisionsrekurses gegen den ohne Rechtskraftvorbehalt ergangenen Beschluß des Rekursgerichtes, mit dem der Beschluß des Erstgerichtes, durch den der Antrag des Klägers auf Fällung eines Versäumungsurteiles wegen nicht rechtzeitiger Beibringung der Vollmacht des Beklagtenvertreters (gemäß § 38 ZPO) abgewiesen wurde, aufgehoben wird und dem Erstgericht die neuerlich... mehr lesen...
Mit der vorliegenden Klage begehrt der Kläger durch seinen mit Vollmacht ausgewiesenen Rechtsfreund Dr. Herbert P., Rechtsanwalt in Wien, die Verurteilung der Beklagten zur Zahlung rückständigen Werklohnes in der Höhe von 2145 S samt Anhang. Zur mündlichen Streitverhandlung am 8. September 1954 ist die Beklagte nicht erschienen. Für den Kläger erschien Rechtsanwalt Dr. Erich S. und beantragte, ihn gemäß § 38 ZPO. "als vorläufigen Vertreter des Rechtsanwaltes Dr. Herbert P. und damit a... mehr lesen...
Norm: ZPO §38
Rechtssatz: Zu den Voraussetzungen für die einstweilige Zulassung eines ohne Bevollmächtigungsnachweis einschreitenden Parteienvertreters, insbesondere zum Begriff der "dringlichen Prozeßhandlung" und zur Frage der Überprüfbarkeit des Gerichtsermessens. Entscheidungstexte 7 Ob 50/55 Entscheidungstext OGH 02.02.1955 7 Ob 50/55 Veröff: JBl 1955,363 = EvBl 1955/... mehr lesen...
Norm: ZPO §38
Rechtssatz: Zulassung eines Substituten für den Anwalt des Klägers. Entscheidungstexte 7 Ob 50/55 Entscheidungstext OGH 02.02.1955 7 Ob 50/55 Veröff: EvBl 1955/187 S 315 = SZ 28/32 7 Ob 706/77 Entscheidungstext OGH 17.11.1977 7 Ob 706/77 9 ObA 120/98g Ent... mehr lesen...
Das Erstgericht stellte mit seinem Beschluß vom 26. März 1954 fest, daß Ruhen des Verfahrens eingetreten sei, weil die Vollmacht des für die Beklagten bei der Tagsatzung am 10. März 1954 einschreitenden Rechtsanwaltes Dr. Walter R. nicht innerhalb der festgesetzten Frist von 14 Tagen beigebracht wurde und der Kläger keinen Antrag auf Fällung eines Versäumungsurteiles im Falle der nicht rechtzeitigen Beibringung der Vollmacht stellte. Infolge Rekurses der klagenden Partei hob das Rek... mehr lesen...
Norm: ZPO §38ZPO §168 IZPO §396 A
Rechtssatz: Trotz Unterlassung des Antrages auf Erlassung eines Versäumungsurteiles im Falle nicht rechtzeitiger Nachbringung der Vollmacht tritt Ruhen des Verfahrens nicht ein, wenn der Richter den Kläger nicht aufgefordert hat, für den Fall der Nichtbeibringung der Vollmacht der Beklagten durch den nach § 38 ZPO zugelassenen Beklagtenvertreter einen Antrag nach § 396 ZPO zu stellen, weil Nichtverhandeln nur d... mehr lesen...
Das Berufungsurteil wurde dem Vertreter des Klägers Dr. Franz B., Rechtsanwalt in X. am 9. November 1950 zugestellt. Die Rechtsmittelfrist lief daher am 23. November 1950 ab. An diesem Tage hat der Revisionswerber durch einen Rechtsanwalt in Y., der seine Zulassung nach § 38 ZPO. begehrte, telegraphisch die Revision erhoben, so daß das Telegramm am nächsten Tag in X. (beim Prozeßgerichte) einlangte. Am 27. November 1950 langte beim Prozeßgerichte vom Anwalt aus Y. ein Schriftsatz ein,... mehr lesen...
Der Masseverwalter hat den Antrag gestellt, die Forderungsanmeldungen des Dr. Z. H. für eine Reihe von Gläubigern als nichtig zurückzuweisen. Dr. Z. H. sei für die in Frage kommenden Gläubiger bloß zum Zustellungsbevollmächtigten nach § 104 Abs. 3 KO. bestellt worden und deshalb zur Forderungsanmeldung nicht befugt gewesen. Der Mangel an Vertretungsbefugnis mache seine Forderungsanmeldungen nichtig. Das Erstgericht hat den Antrag abgewiesen und den Standpunkt vertreten, daß der gerü... mehr lesen...
Dem Revisionsrekurs der Beklagten gegen den Aufhebungsbeschluß des Rekursgerichtes wurde nicht Folge gegeben. Rechtliche Beurteilung Begründung: des Obersten Gerichtshofes: Zu der ersten Tagsatzung über die vorliegende Feststellungsklage, deren Streitwert mit 7500 S angegeben wurde, ist der Gatte der Beklagten erschienen und hat dem Gerichte mitgeteilt, daß die Beklagte wegen Krankheit nicht erscheinen könne und daß sie binnen 14 Tagen ein ärztliches Zeugnis v... mehr lesen...
Norm: ZPO §29 Abs1ZPO §38ZPO §396
Rechtssatz: Wenn im Gerichtshofverfahren der Ehegatte der Beklagten bei der ersten Tagsatzung erscheint, ist nicht nach § 38 ZPO vorzugehen, sondern auf Antrag Versäumungsurteil zu fällen. Entscheidungstexte 1 Ob 80/47 Entscheidungstext OGH 22.02.1947 1 Ob 80/47 Veröff: 21/21 2 Ob 77/50 En... mehr lesen...