RS OGH 1964/6/23 6Ob190/64

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.06.1964
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Norm

ZPO §38
ZPO §477 Abs1 Z4

Rechtssatz

Es besteht keine Veranlassung zu einer Nichtigerklärung des in der Abhaltung der ersten Tagsatzung bestandenen Verfahrens, wenn für die beklagte Partei, auch wenn sie nicht ordnungsgemäß zur ersten Tagsatzung geladen war, ein gemäß § 38 ZPO zugelassener Rechtsanwalt erschienen ist, dem die beklagte Partei innerhalb der ihr gesetzten Frist Vollmachten erteilt hat.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 190/64
    Entscheidungstext OGH 23.06.1964 6 Ob 190/64

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0035713

Dokumentnummer

JJR_19640623_OGH0002_0060OB00190_6400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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