1 Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Landesverwaltungsgericht Salzburg (Verwaltungsgericht) eine „im Namen“ des minderjährigen Revisionswerbers von dessen Mutter D. H., eingebrachte Maßnahmenbeschwerde als unzulässig zurück (I.) und sprach aus, dass die ordentliche Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig sei (II.). 2 Begründend führte das Verwaltungsgericht aus, mit der gegenständlichen Beschwerde vom 30. August 2021 habe sich die Mutter des neunjährige... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGBAVG §9VwRallgZPOZPO §6
Rechtssatz: Zu den nach § 9 AVG subsidiär anwendbaren "Vorschriften des bürgerlichen Rechts" zählen - neben dem ABGB - etwa auch das Unternehmensrecht (vgl. zum "Handelsrecht" VwGH 25.6.1992, 91/09/0221, mwN) und das Gesellschaftsrecht (vgl. VwGH... mehr lesen...
Nach der Beschwerde und dem ihr angeschlossenen angefochtenen Bescheid ist zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ausschließlich die Rechtsfrage strittig, ob der Antrag der Beschwerdeführerin auf Wiederaufnahme der Einkommensteuerverfahren 1983 bis 1990 gemäß § 303 Abs 1 BAO im Verwaltungsrechtszug zu Recht abgewiesen wurde. Nach der im wesentlichen mit der Sachverhaltsdarstellung des angefochtenen Bescheides übereinstimmenden Sachverhaltsdarstellung der Beschwe... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein22/02 Zivilprozessordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §116BAO §303 Abs1 litcVwRallgZPO
Rechtssatz: Mangels einer amtswegigen Sachverhaltsermittlung im Zivilgerichtsverfahren ist die Voraussetzung einer Bindung der Abgabenbehörde an zivilgerichtliche Urteile nicht gegeben, weshalb eine Wiederaufnahme der Verfahren ... mehr lesen...
Mit der am 11. Juli 1980 beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien überreichten Klage begehrte der Beschwerdeführer von Ernst K. die Bezahlung eines Betrages von S 58.690,-- s.A. mit der Behauptung er sei Hauptmieter einer näher genannten Wohnung. Der Beklagte sei vor ihm Hauptmieter dieser Wohnung gewesen und habe auf diese zu seinen Gunsten verzichtet. Diesen Verzicht habe er jedoch von der Bezahlung eines Betrages in der Höhe von S 155.000,-- abhängig gemacht. Von diesem Betrag... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung27/04 Sonstige Rechtspflege
Norm: GEG §2;GEG §3;ZPO §365; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1991, 566;
Rechtssatz: Der Auftrag eines Gerichtes zum Erlag eines Kostenvorschusses zur Deckung voraussichtlicher Kosten einer Beweisaufnahme macht seiner Hauptsache nach keine Aussage darüber, welche Partei des Verfahrens schließlich mangels Erlages des Kostenvorschusses die aus A... mehr lesen...
Mit der am 4. November 1980 beim Handelsgericht Wien eingebrachten Klage begehrte die S-GmbH von der Beschwerdeführerin als beklagter Partei die Bezahlung eines Betrages von S 1,559.314,-- s.A. mit der Behauptung, sie habe im Auftrag der Beschwerdeführerin ein näher bezeichnetes Straßenprovisorium hergestellt. Die Beschwerdeführerin beantragte Klagsabweisung und wandte ein, daß die Arbeiten nicht dem Anbot entsprächen und Mängel hätten, deren Behebung von der Klägerin abgelehnt worden... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung27/04 Sonstige Rechtspflege
Norm: GEG §1 Z6;GEG §2;ZPO §279;ZPO §332 Abs2;ZPO §365;ZPO §40 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 277;
Rechtssatz: Legt eine Partei nach mehr als vierjähriger Verfahrensdauer neue Urkunden und Pläne vor und spricht das Gericht mit Beschluß aus, daß die Gutachtensergänzung auf Grund dieser Unterlagen bei nicht fristgerechtem oder nich... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung27/04 Sonstige Rechtspflege
Norm: GEG §2;GEG §3;GEG §7 Abs1;ZPO §365; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1991, 277; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/17/0218 E 18. November 1983 RS 1 Stammrechtssatz Der Auftrag eines Gerichtes zum Erlag eines Kostenvorschusses zur Deckung voraussichtlicher Kosten einer Beweisaufnahme macht seiner Hauptsache nach keine Aussage darüber, we... mehr lesen...
Index: 20/05 Wohnrecht Mietrecht22/02 Zivilprozessordnung27/04 Sonstige Rechtspflege
Norm: GEG §2 idF 1983/135;MietenG §31;MRG §37 Abs3 Z19 impl;ZPO; Beachte Besprechung in:
AnwBl 1989/4, S 206;
ÖStZB 1989, 152;
Rechtssatz: Die §§ 41 ff ZPO enthalten keine Vorschrift iSd § 2 erster Satz GEG, weil sie nur vom Kostenersatz zwischen den Parteien des gerichtlichen Verfahrens handeln (hier: Einbringung ... mehr lesen...